Basis: Annahme einer pauschalen 1,0% Abgabe vom Bruttolohn.
Wie wird die Sicherheitsabgabe berechnet?
Die Diskussion um die Sicherheitsabgabe 2026 (oft auch "Verteidigungs-Soli" genannt) basiert auf der Notwendigkeit, das 2%-Ziel der NATO dauerhaft und verlässlich zu erfüllen. Da das 2022 beschlossene Sondervermögen der Bundeswehr voraussichtlich Ende 2026 oder 2027 aufgebraucht sein wird, sucht die Bundesregierung nach Wegen, den regulären Wehretat massiv aufzustocken, ohne die Schuldenbremse dauerhaft auszusetzen.
Das wahrscheinlichste Szenario, das diesem Rechner zugrunde liegt, ist ein prozentualer Aufschlag auf die Einkommensteuer oder eine direkte Abgabe vom Bruttolohn. Ähnlich wie beim Solidaritätszuschlag von 1991 dient dies der Finanzierung gesamtstaatlicher Herausforderungen – in diesem Fall der "Zeitenwende" in der Sicherheitspolitik.
Rechenbeispiele: So viel kostet die Aufrüstung
Um Ihnen ein besseres Gefühl für die mögliche Belastung zu geben, haben wir basierend auf der Annahme einer 1,0% Pauschalabgabe vom Bruttoeinkommen folgende Szenarien berechnet. Diese Tabelle verdeutlicht, wie stark unterschiedliche Einkommensgruppen betroffen wären.
| Bruttogehalt (Monat) | Abgabe (Monat) | Verlust (Jahr) |
|---|---|---|
| 2.000 € | - 20,00 € | - 240,00 € |
| 3.000 € | - 30,00 € | - 360,00 € |
| 4.000 € (Durchschnitt) | - 40,00 € | - 480,00 € |
| 5.000 € | - 50,00 € | - 600,00 € |
| 6.500 € | - 65,00 € | - 780,00 € |
| 8.000 € | - 80,00 € | - 960,00 € |
Wer ist vom neuen Soli betroffen?
Anders als beim bisherigen Solidaritätszuschlag, der seit der Reform 2021 fast nur noch für Spitzenverdiener und Kapitalgesellschaften gilt, zielt die Debatte um den Verteidigungs-Soli auf eine breite Bemessungsgrundlage ab. Experten argumentieren, dass äußere Sicherheit ein öffentliches Gut ist, für das die gesamte Gesellschaft aufkommen muss.
Potenziell betroffene Gruppen:
- Arbeitnehmer aller Steuerklassen (I bis VI).
- Beamte und Richter (durch Anpassung der Besoldungsgesetze).
- Selbstständige und Freiberufler (über die Einkommensteuer-Vorauszahlung).
Häufige Fragen (FAQ) & Hintergründe
Politische Beobachter rechnen frühestens ab dem zweiten Halbjahr 2026 oder dem Jahr 2027 mit einer Einführung. Dies korreliert mit dem Zeitpunkt, an dem das 100-Milliarden-Sondervermögen der Bundeswehr voraussichtlich vollständig vertraglich gebunden oder ausgegeben sein wird.
In der politischen Diskussion wird dies stark gefordert. Sozialverbände bestehen darauf, dass Einkommen bis zu einer gewissen Grenze (z.B. Grundfreibetrag) verschont bleiben. Unser Rechner nutzt derzeit noch ein "Worst-Case-Szenario" ohne Freibetrag, um das maximale Risiko abzubilden.
Die Einnahmen wären zweckgebunden für den Verteidigungshaushalt (Einzelplan 14). Konkret geht es um die Beschaffung von Munition, die Modernisierung schwerer Waffensysteme (Panzer, Flugabwehr) sowie die Digitalisierung der Truppe, um Bündnisverpflichtungen der NATO gerecht zu werden.
Nein. Es handelt sich derzeit um Debattenbeiträge verschiedener Wirtschaftsweisen und Politiker. Ein formeller Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, wird aber in Regierungskreisen als Option zur Vermeidung neuer Schulden geprüft.
Der ursprüngliche Solidaritätszuschlag (eingeführt 1991, permanent ab 1995) diente den "Kosten der deutschen Einheit". Der neue "Verteidigungs-Soli" hätte eine andere verfassungsrechtliche Begründung (Landesverteidigung) und könnte befristet oder unbefristet eingeführt werden.