Ab dem 1. Juli 2026 wird die assistierte Telemedizin Teil der Regelversorgung in deutschen Apotheken. Nach der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums können gesetzlich Versicherte künftig in teilnehmenden Apotheken Unterstützung bei der Nutzung telemedizinischer Angebote erhalten. Die neue Leistung soll den Zugang zu ärztlicher Beratung erleichtern und könnte insbesondere dort an Bedeutung gewinnen, wo Arzttermine schwer verfügbar sind oder digitale Hürden bestehen.

Berlin, 18. Juni 2026

Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens erreicht einen weiteren wichtigen Schritt. Nachdem das Bundesgesundheitsministerium die notwendigen Voraussetzungen geschaffen hat, können Apotheken bundesweit ab dem 1. Juli erstmals assistierte Telemedizin anbieten. Damit wird ein Vorhaben umgesetzt, das bereits im Rahmen der jüngsten Gesundheitsreformen vorgesehen war und nun in die praktische Versorgung übergeht.

Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies vor allem eines: Der Zugang zu telemedizinischen Leistungen soll einfacher werden. Die Apotheke vor Ort wird dabei zu einem zusätzlichen Anlaufpunkt innerhalb der digitalen Gesundheitsversorgung. Während ärztliche Diagnosen und Behandlungen weiterhin ausschließlich durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen, unterstützen Apotheken künftig bei der Nutzung entsprechender digitaler Angebote.

Die Einführung der assistierten Telemedizin gilt als weiterer Baustein beim Ausbau einer vernetzten Gesundheitsversorgung. Sie ergänzt bestehende digitale Instrumente wie das elektronische Rezept, die elektronische Patientenakte und die Videosprechstunde.

Assistierte Telemedizin soll digitale Hürden abbauen

Die Videosprechstunde gehört inzwischen zum festen Bestandteil der medizinischen Versorgung. Dennoch nutzen viele Menschen entsprechende Angebote bislang nur eingeschränkt. Gründe dafür reichen von fehlender technischer Ausstattung über Unsicherheiten im Umgang mit digitalen Anwendungen bis hin zu mangelnden Kenntnissen über bestehende Möglichkeiten.

Genau an dieser Stelle setzt die assistierte Telemedizin an. Apotheken sollen Patientinnen und Patienten dabei unterstützen, telemedizinische Leistungen sicher und unkompliziert in Anspruch zu nehmen. Die Unterstützung umfasst organisatorische, technische und kommunikative Hilfestellungen, ohne dabei ärztliche Aufgaben zu übernehmen.

Die Apotheken fungieren dabei als Bindeglied zwischen den Versicherten und den digitalen Versorgungsangeboten. Gerade für ältere Menschen oder Personen mit geringer digitaler Erfahrung könnte dies eine wichtige Unterstützung darstellen.

Welche Leistungen künftig angeboten werden

Die assistierte Telemedizin umfasst mehrere klar definierte Leistungen. Ziel ist es, die Nutzung telemedizinischer Angebote niedrigschwelliger und alltagstauglicher zu gestalten.

  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Organisation telemedizinischer Kontakte
  • Begleitung von Videosprechstunden in geeigneten Räumlichkeiten der Apotheke
  • Hilfestellung bei standardisierten medizinischen Abläufen im Rahmen telemedizinischer Behandlungen

Hierfür stellen teilnehmende Apotheken sowohl die notwendige technische Infrastruktur als auch geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung. Patientinnen und Patienten erhalten dadurch die Möglichkeit, digitale Gesundheitsangebote in einem vertrauten Umfeld zu nutzen.

Gesetzlicher Anspruch auf die neue Leistung

Die Grundlage für die assistierte Telemedizin wurde bereits gesetzlich geschaffen. Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf entsprechende Unterstützungsleistungen. Die konkrete Ausgestaltung musste allerdings zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden.

Diese Verhandlungen gestalteten sich insbesondere bei der Frage der Vergütung schwierig. Da keine Einigung erzielt werden konnte, wurde die Angelegenheit einer unabhängigen Schiedsstelle vorgelegt. Deren Entscheidung schuf schließlich die Voraussetzung für die praktische Umsetzung.

Mit der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums ist der Weg nun endgültig frei. Apotheken können die neuen Leistungen ab Juli anbieten, sofern sie die organisatorischen und technischen Anforderungen erfüllen.

Vergütung für Apotheken schrittweise geregelt

Für die Durchführung der assistierten Telemedizin erhalten Apotheken eine festgelegte Vergütung. Die Höhe der Honorierung wurde durch den Schiedsspruch verbindlich festgelegt und sieht eine stufenweise Anpassung über mehrere Jahre vor.

Zeitraum Vergütung pro Leistung
01.07.2026 – 30.06.2027 30,00 Euro
01.07.2027 – 30.06.2028 25,50 Euro
01.07.2028 – 30.06.2029 23,00 Euro
ab 01.07.2029 21,50 Euro

Die Vergütung soll den personellen, organisatorischen und technischen Aufwand abdecken, der mit der Durchführung der assistierten Telemedizin verbunden ist. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten, die technische Ausstattung sowie die Begleitung der Patientinnen und Patienten während der Nutzung der telemedizinischen Angebote.

Neue Rolle für die Apotheke vor Ort

Mit der Einführung der assistierten Telemedizin erweitert sich das Aufgabenspektrum deutscher Apotheken erneut. Bereits in den vergangenen Jahren haben sich viele Apotheken von reinen Arzneimittelabgabestellen zu umfassenden Gesundheitsdienstleistern entwickelt. Impfangebote, pharmazeutische Dienstleistungen und digitale Anwendungen gehören inzwischen vielerorts zum Alltag.

Die assistierte Telemedizin fügt diesem Wandel eine weitere Komponente hinzu. Künftig kann die Apotheke auch als Zugangspunkt für digitale ärztliche Versorgung fungieren. Damit gewinnt die wohnortnahe Gesundheitsversorgung zusätzlich an Bedeutung.

Besonders in Regionen mit geringer Arztdichte wird diese Entwicklung aufmerksam verfolgt. Dort können digitale Angebote dazu beitragen, Versorgungslücken zu überbrücken oder Wartezeiten auf ärztliche Kontakte zu verkürzen. Die assistierte Telemedizin ersetzt dabei keine Arztpraxis, sondern ergänzt bestehende Versorgungsstrukturen.

Chancen für ländliche Regionen und ältere Menschen

Ein zentrales Ziel der assistierten Telemedizin besteht darin, bestehende Zugangsbarrieren abzubauen. Gerade in ländlichen Regionen sind Arztpraxen häufig mit längeren Anfahrtswegen verbunden. Gleichzeitig verfügen nicht alle Menschen über die technische Ausstattung oder das Wissen, um digitale Gesundheitsangebote selbstständig zu nutzen.

Hier können Apotheken eine unterstützende Funktion übernehmen. Sie sind vielerorts niedrigschwellig erreichbar und genießen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Vertrauen. Durch die Kombination aus persönlicher Betreuung und digitaler Infrastruktur könnte die assistierte Telemedizin insbesondere für ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität attraktiv werden.

Darüber hinaus stärkt das Modell die Vernetzung verschiedener Akteure im Gesundheitswesen. Ärztinnen und Ärzte, Apotheken sowie digitale Gesundheitsplattformen werden stärker miteinander verbunden, ohne dass die jeweiligen Zuständigkeiten verwischt werden.

Telemedizin wird Teil des Versorgungsalltags

Die Einführung der assistierten Telemedizin fällt in eine Phase tiefgreifender Veränderungen im Gesundheitswesen. Digitale Anwendungen sollen Prozesse vereinfachen, Versorgungskapazitäten effizienter nutzen und Patientinnen und Patienten einen schnelleren Zugang zu medizinischen Leistungen ermöglichen.

Während die Videosprechstunde in den vergangenen Jahren vor allem durch die Pandemie an Bedeutung gewann, rückt nun zunehmend die Frage in den Mittelpunkt, wie solche Angebote dauerhaft und möglichst vielen Menschen zugänglich gemacht werden können. Die assistierte Telemedizin in Apotheken ist ein konkreter Versuch, diese Lücke zu schließen.

Ob das neue Angebot in großem Umfang angenommen wird, dürfte sich bereits in den ersten Monaten nach dem Start zeigen. Entscheidend wird sein, wie viele Apotheken die Leistung anbieten und wie stark die Nachfrage seitens der Versicherten ausfällt.

Ein neuer Zugang zur digitalen Gesundheitsversorgung

Mit dem Start der assistierten Telemedizin entsteht in Deutschland ein zusätzlicher Zugang zur digitalen Gesundheitsversorgung. Apotheken erhalten erstmals die Möglichkeit, Versicherte aktiv bei der Nutzung telemedizinischer Angebote zu begleiten und damit eine neue Funktion innerhalb des Versorgungssystems zu übernehmen.

Die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums schafft dafür die rechtliche Grundlage. Ab dem 1. Juli wird sich zeigen, welche Rolle die assistierte Telemedizin künftig im Alltag der Patientinnen und Patienten einnehmen kann – und ob sie sich als dauerhafter Bestandteil der Gesundheitsversorgung etabliert.