Vor dem Landgericht Düsseldorf ist der jahrelange Rechtsstreit um den millionenschweren Schmuckdiebstahl bei Verona und Franjo Pooth vorerst zugunsten eines Versicherungsmaklers ausgegangen. Die Klage des Ehepaars wurde abgewiesen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine fehlerhafte Versicherungsberatung dazu geführt hatte, dass wertvolle Schmuckstücke nach dem Einbruch an Heiligabend 2021 nicht ausreichend abgesichert waren. Noch ist offen, ob die Pooths gegen das Urteil in Berufung gehen.

Düsseldorf, 18. Mai 2026

Der Rechtsstreit um den spektakulären Einbruch in die Villa von Verona und Franjo Pooth hat vor dem Landgericht Düsseldorf eine erste juristische Entscheidung gefunden. Die zuständige Kammer wies die Schadenersatzklage des prominenten Ehepaars gegen einen früheren Versicherungsmakler ab. Damit folgte das Gericht nicht der Argumentation der Kläger, die dem Unternehmen eine jahrelange Falschberatung vorgeworfen hatten.

Im Kern ging es um eine Summe von rund 675.000 Euro. Nach Darstellung der Pooths sei ihre umfangreiche Schmucksammlung über Jahre hinweg nicht ausreichend versichert gewesen, weil die Versicherungssumme nicht an den tatsächlichen Wert angepasst worden sei. Genau dafür machten sie den betreuenden Makler verantwortlich.

Das Gericht sah dafür jedoch offenbar keine ausreichende rechtliche Grundlage. Die Klage wurde vollständig abgewiesen. Eine ausführliche schriftliche Begründung lag zunächst nicht öffentlich vor. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.

Der Einbruch an Heiligabend veränderte alles

Auslöser des Verfahrens war ein Einbruch am 24. Dezember 2021. Während die Familie außer Haus war, drangen Täter in das Anwesen der Pooths in Meerbusch ein. Nach damaligen Ermittlungen verschafften sich die Einbrecher Zugang zur Villa und entwendeten unter anderem einen Tresor mit Schmuck und Wertgegenständen.

Der Fall sorgte bereits kurz nach der Tat bundesweit für Aufmerksamkeit. Zum einen wegen der Prominenz der Betroffenen, zum anderen wegen der Höhe des Schadens. Medienberichte sprachen von einer Beute im Millionenbereich. Unter den gestohlenen Gegenständen sollen sich auch persönliche Schmuckstücke mit hohem ideellen Wert befunden haben.

Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden verliefen letztlich ohne entscheidenden Durchbruch. Die Täter wurden nicht identifiziert. Bereits im Sommer 2022 wurden die Ermittlungen eingestellt.

Finanziell blieb der Fall dennoch nicht folgenlos. Ein Teil des Schadens wurde von der Versicherung reguliert. Nach übereinstimmenden Berichten erhielt die Familie eine Zahlung im hohen sechsstelligen Bereich. Aus Sicht der Pooths deckte diese Summe den tatsächlichen Verlust jedoch nicht vollständig ab.

Die zentrale Frage: Wer trägt Verantwortung für die Unterversicherung?

Genau an diesem Punkt begann der juristische Konflikt. Verona und Franjo Pooth vertraten vor Gericht die Auffassung, dass ihr langjähriger Versicherungsmakler seine Beratungs- und Betreuungspflichten verletzt habe. Die Versicherungssumme sei über Jahre hinweg nicht an den steigenden Wert der Schmucksammlung angepasst worden.

Nach Darstellung der Kläger hätte ein professioneller Makler regelmäßig prüfen müssen, ob der bestehende Versicherungsschutz noch zum tatsächlichen Vermögenswert passe. Die Differenz zwischen tatsächlichem Schaden und Versicherungsleistung sei deshalb nicht zufällig entstanden, sondern Folge mangelhafter Betreuung.

Die beklagte Maklerfirma widersprach dieser Darstellung entschieden. Aus ihrer Sicht seien die Versicherungsverträge auf Grundlage der bekannten Angaben geführt worden. Eine Pflichtverletzung habe nicht vorgelegen. Zudem verwies die Verteidigung darauf, dass Versicherungsnehmer ebenfalls Verantwortung dafür tragen, Wertsteigerungen oder neue Vermögenswerte mitzuteilen.

Mit dem Urteil schloss sich das Landgericht Düsseldorf nun offenbar der Argumentation der Beklagten an. Der geltend gemachte Schadenersatzanspruch wurde nicht anerkannt.

Ein Verfahren mit großer öffentlicher Aufmerksamkeit

Der Fall entwickelte sich schnell zu weit mehr als einem gewöhnlichen Versicherungsstreit. Die Kombination aus prominenten Klägern, einem spektakulären Einbruch und einer Schadenssumme in erheblicher Höhe sorgte über Monate hinweg für öffentliche Aufmerksamkeit.

Zugleich berührte das Verfahren eine Frage, die weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat: Welche Verantwortung tragen Versicherungsmakler bei langfristigen Vertragsbeziehungen?

Insbesondere bei Luxusgütern, Sammlungen oder hochwertigen Wertgegenständen können Versicherungswerte über die Jahre erheblich steigen. Werden Versicherungssummen nicht angepasst, droht im Schadensfall eine Unterversicherung. Genau darüber wird in der Branche regelmäßig diskutiert.

Juristisch ist die Lage häufig kompliziert. Entscheidend ist unter anderem, welche Informationen dokumentiert wurden, welche Hinweise der Makler gegeben hat und in welchem Umfang Versicherungsnehmer selbst verpflichtet sind, Veränderungen mitzuteilen.

Der Düsseldorfer Prozess wurde deshalb auch außerhalb der Boulevardberichterstattung aufmerksam verfolgt – insbesondere von Juristen, Versicherern und Maklern.

Gericht hatte zuvor eine Einigung vorgeschlagen

Schon vor der Urteilsverkündung hatte das Gericht versucht, den Konflikt ohne endgültige Entscheidung zu beenden. Während des Verfahrens regte die Kammer nach Medienberichten eine gütliche Einigung an.

Im Raum stand ein Vergleich, bei dem ein Teil der geforderten Summe hätte gezahlt werden können. Zu einer Einigung kam es jedoch nicht. Die beklagte Seite lehnte den Vorschlag ab. Damit musste das Gericht über die Klage entscheiden.

Öffentliche Aussagen aus dem Umfeld des Prozesses machten deutlich, dass die Auseinandersetzung für die Familie Pooth auch emotional belastend war. Der Verlust der Schmuckstücke habe nicht allein finanzielle Bedeutung gehabt. Mehrfach war von Erinnerungsstücken und persönlichem Schmuck die Rede, die über Jahrzehnte gesammelt worden seien.

Gerade solche Aspekte spielen in vergleichbaren Verfahren häufig eine Rolle. Der materielle Wert lässt sich berechnen. Der persönliche Verlust dagegen bleibt juristisch meist außen vor.

Die Rolle von Verona Pooth in der Öffentlichkeit

Verona Pooth zählt seit vielen Jahren zu den bekanntesten Gesichtern der deutschen Unterhaltungsbranche. Bekannt wurde sie zunächst als Moderatorin und Werbefigur, später auch durch zahlreiche TV-Auftritte und Medienprojekte. Gemeinsam mit ihrem Ehemann Franjo Pooth stand sie immer wieder im Fokus öffentlicher Berichterstattung.

Der aktuelle Rechtsstreit knüpfte deshalb automatisch an ein breites mediales Interesse an. Anders als frühere wirtschaftliche Schlagzeilen rund um Franjo Pooth ging es diesmal jedoch nicht um Unternehmensfragen oder geschäftliche Vorgänge, sondern um die Folgen eines privaten Verbrechens.

Die Familie lebt inzwischen teilweise in Dubai, bleibt beruflich und medial aber weiterhin eng mit Deutschland verbunden.

Warum der Fall auch für Versicherte relevant ist

Der Prozess zeigt exemplarisch, wie sensibel Versicherungsfragen bei hochwertigen Vermögenswerten werden können. Viele Policen laufen über Jahre oder Jahrzehnte, während sich Werte verändern, neue Gegenstände hinzukommen oder Marktpreise steigen.

Gerade bei Schmuck, Kunstwerken oder Sammlungen kann sich dadurch schrittweise eine erhebliche Lücke zwischen tatsächlichem Wert und Versicherungsschutz entwickeln.

Versicherungsexperten empfehlen deshalb regelmäßig eine Überprüfung bestehender Verträge. Entscheidend ist dabei nicht nur die ursprüngliche Versicherungssumme, sondern auch die laufende Dokumentation von Wertsteigerungen und Neuanschaffungen.

Der Düsseldorfer Fall verdeutlicht zudem, wie schwierig die juristische Aufarbeitung solcher Konstellationen werden kann. Vor Gericht geht es dann nicht allein um verlorene Gegenstände, sondern um Protokolle, Beratungsgespräche, Zuständigkeiten und Nachweispflichten.

Der Rechtsstreit könnte noch weitergehen

Mit der Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf ist der Fall juristisch noch nicht zwingend beendet. Verona und Franjo Pooth können gegen das Urteil Berufung einlegen. Ob dieser Schritt erfolgen wird, blieb zunächst offen.

Für die beklagte Maklerfirma bedeutet die Entscheidung vorerst einen wichtigen Erfolg. Das Gericht bestätigte mit seinem Urteil die Position des Unternehmens, wonach keine haftungsrelevante Pflichtverletzung nachgewiesen werden konnte.

Für die Kläger dagegen endet zunächst ein Verfahren, das über Jahre hinweg öffentlich begleitet wurde und weit über einen gewöhnlichen Versicherungsfall hinaus Aufmerksamkeit erzeugte.

Der Einbruch an Heiligabend 2021 bleibt damit nicht nur ein ungelöstes Verbrechen, sondern auch Ausgangspunkt eines juristischen Konflikts, der Fragen nach Verantwortung, Absicherung und Vertrauen aufgeworfen hat. Ob daraus noch ein Verfahren vor der nächsten Instanz entsteht, dürfte sich in den kommenden Wochen entscheiden.