
Dresden, 25. Februar 2026. Das sächsische Kabinett hat einen Entwurf für ein neues Polizeigesetz beschlossen, das den Einsatz von Tasern als reguläres Einsatzmittel, die automatische Kennzeichenerkennung sowie zusätzliche digitale Ermittlungsinstrumente vorsieht. Die Reform würde die Befugnisse der Polizei deutlich ausweiten und tief in Fragen des Datenschutzes und der Bürgerrechte eingreifen. Noch vor der Sommerpause soll der Landtag entscheiden – die politische Auseinandersetzung hat bereits begonnen.
Mit dem neuen Polizeigesetz stellt sich Sachsen sicherheitspolitisch neu auf. Der Entwurf, den Innenminister Armin Schuster (CDU) ins Kabinett eingebracht hat, markiert eine der umfassendsten Reformen des sächsischen Polizeirechts seit Jahren. Im Zentrum stehen technische Befugnisse, die bislang entweder stark eingeschränkt oder Spezialeinheiten vorbehalten waren.
Taser als reguläres Einsatzmittel
Ein Kernpunkt des geplanten Polizeigesetzes ist die Einführung sogenannter Distanz-Elektroimpulsgeräte – im Alltag schlicht Taser genannt – als reguläres Einsatzmittel der Polizei. Ab 2027 sollen diese Geräte flächendeckend verfügbar sein, nicht mehr nur bei Spezialeinheiten.
Nach Darstellung des Innenministeriums sollen Taser helfen, gefährliche Situationen schneller zu kontrollieren, ohne unmittelbar zur Schusswaffe greifen zu müssen. Die Geräte verschießen mit Drähten verbundene Pfeile, die einen starken Stromimpuls übertragen und die Muskelkontrolle kurzfristig außer Kraft setzen. In der polizeilichen Praxis gelten sie als Mittel zwischen Schlagstock und Pistole.
Bislang durften sächsische Beamte Taser nur in besonderen Einsatzlagen nutzen. Mit dem neuen Polizeigesetz würde sich das ändern: Die Geräte würden Teil der regulären Ausrüstung – ein Paradigmenwechsel im Polizeirecht des Freistaats.
Innenminister Schuster argumentiert, die Polizei müsse „auf der Höhe der Zeit“ arbeiten können. Moderne Einsatzmittel seien erforderlich, um auf gewalttätige Angriffe, psychische Ausnahmesituationen oder bewaffnete Täter angemessen reagieren zu können. Die Landesregierung verweist darauf, dass auch die Bundespolizei inzwischen rechtlich zum Taser-Einsatz befugt ist.
Automatische Kennzeichenerkennung im Straßenverkehr
Ebenso weitreichend ist die geplante Einführung der automatischen Kennzeichenerkennung. Das Polizeigesetz soll der sächsischen Polizei ermöglichen, Fahrzeugkennzeichen mithilfe stationärer oder mobiler Kameras automatisiert zu erfassen und mit Fahndungsdatenbanken abzugleichen.
Technisch funktioniert das System über eine Kombination aus Videoaufzeichnung und Texterkennung. Kennzeichen werden digitalisiert, mit bestehenden Datenbeständen verglichen und bei Übereinstimmungen gemeldet. Ziel ist es, gestohlene Fahrzeuge, gesuchte Personen oder andere Fahndungsobjekte schneller zu identifizieren.
Die automatische Kennzeichenerkennung gehört zu jenen Instrumenten, die in mehreren Bundesländern bereits diskutiert oder eingesetzt wurden – teils unter strengen verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das Bundesverfassungsgericht hatte in früheren Entscheidungen betont, dass solche Systeme nur unter klar definierten Bedingungen und mit strikter Zweckbindung zulässig sind. Genau an dieser Schnittstelle zwischen Effizienz und Grundrechtsschutz entzündet sich nun auch in Sachsen die Debatte um das Polizeigesetz.
Was das neue Polizeigesetz konkret vorsieht
- Flächendeckender Einsatz von Tasern ab 2027 als reguläres Einsatzmittel
- Automatisierte Kennzeichenerkennung im öffentlichen Straßenverkehr
- Einsatz von Drohnen zur Lageaufklärung und Suche
- Intelligente Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten
- Erweiterte digitale Analyseinstrumente unter Nutzung von KI
Die Landesregierung betont, alle Maßnahmen seien an klare gesetzliche Voraussetzungen gebunden und unterlägen gerichtlicher Kontrolle. Kritiker bezweifeln, dass diese Sicherungen ausreichen.
KI-gestützte Datenanalyse und biometrische Abgleiche
Ein weiterer Bestandteil des Polizeigesetzes betrifft die Nutzung moderner Datenanalyseverfahren. Die Polizei soll große Datenmengen effizienter auswerten können, auch mithilfe von Algorithmen und künstlicher Intelligenz. Vorgesehen ist unter anderem die Möglichkeit, öffentlich zugängliche Datenquellen auszuwerten und biometrische Merkmale mit Fahndungsdaten abzugleichen – allerdings nur bei konkretem Anlass und mit richterlicher Anordnung.
Die rechtliche Feinjustierung solcher Befugnisse ist komplex. Fachleute weisen seit Jahren darauf hin, dass automatisierte Analysesysteme das Risiko bergen, unbeteiligte Personen in Ermittlungsraster einzubeziehen. Die Frage, wie weit präventive Eingriffe reichen dürfen, steht daher im Zentrum der Auseinandersetzung um das Polizeigesetz.
Während Sicherheitsbehörden argumentieren, ohne digitale Werkzeuge lasse sich moderne Kriminalität kaum noch bekämpfen, warnen Bürgerrechtsorganisationen vor einer schleichenden Ausweitung staatlicher Überwachung.
Politische Fronten im Landtag
Im sächsischen Landtag dürfte das Polizeigesetz zu einer der zentralen innenpolitischen Debatten dieses Jahres werden. Die Regierungsfraktionen unterstützen den Entwurf grundsätzlich. Sie sehen in der Reform eine notwendige Anpassung an neue Gefahrenlagen – von organisierter Kriminalität über Extremismus bis hin zu digitaler Vernetzung.
Die Opposition fordert dagegen enge Grenzen, präzisere Definitionen und stärkere Kontrollmechanismen. Besonders die automatische Kennzeichenerkennung und die KI-gestützte Analyse stehen im Fokus der Kritik. Die Befürchtung: Was als Instrument zur Gefahrenabwehr gedacht ist, könne faktisch zu einer umfassenden Datenerfassung im öffentlichen Raum führen.
Das Polizeigesetz berührt damit eine Grundsatzfrage: Wie viel Überwachung ist im Namen der Sicherheit legitim? Und wer kontrolliert die Kontrollierenden?
Sachsen im bundesweiten Kontext
Die Reform ist kein isoliertes Projekt. Bundesweit werden Polizeigesetze seit Jahren überarbeitet, erweitert oder neu gefasst. In mehreren Ländern wurden Befugnisse zur Videoüberwachung, zur Telekommunikationsüberwachung oder zur automatisierten Datenauswertung ausgedehnt – häufig begleitet von verfassungsrechtlichen Verfahren.
Auch die Debatte über den Taser-Einsatz hat bundespolitische Dimensionen. Befürworter sehen darin ein deeskalierendes Mittel zwischen körperlicher Gewalt und Schusswaffengebrauch. Kritiker verweisen auf gesundheitliche Risiken und die Gefahr einer niedrigeren Eingriffsschwelle.
Vor diesem Hintergrund fügt sich das sächsische Polizeigesetz in eine bundesweite Entwicklung ein, bei der technische Innovationen zunehmend Eingang in das Polizeirecht finden.
Gesellschaftliche Reaktionen
Außerhalb des Parlaments wird das Polizeigesetz ebenfalls kontrovers diskutiert. Datenschutzinitiativen warnen vor einem Ausbau staatlicher Überwachungstechnologien. Sie verweisen darauf, dass automatisierte Systeme strukturell dazu neigen, große Datenmengen zu erfassen – auch von Personen, gegen die kein konkreter Verdacht besteht.
Auf der anderen Seite stehen Stimmen, die eine handlungsfähige Polizei fordern. Angesichts wachsender digitaler Kriminalität, komplexer Einsatzlagen und zunehmender Gewalt gegen Einsatzkräfte sei eine Modernisierung des Polizeirechts notwendig, argumentieren Befürworter.
Die Diskussion verläuft entlang einer bekannten Linie: Sicherheit gegen Freiheit, Prävention gegen Privatsphäre, Effizienz gegen Grundrechtsschutz. Das Polizeigesetz wird damit zu einem Prüfstein für das Verhältnis von Staat und Bürger im digitalen Zeitalter.
Entscheidung mit Signalwirkung
Bevor das Polizeigesetz in Kraft treten kann, muss der Landtag zustimmen. Änderungsanträge sind bereits angekündigt. Beobachter rechnen mit intensiven Beratungen in den zuständigen Ausschüssen.
Unabhängig vom konkreten Wortlaut dürfte die Entscheidung Signalwirkung haben. Sachsen würde mit dem neuen Polizeigesetz ein deutlich erweitertes Instrumentarium schaffen – von Tasern über Kennzeichenscanner bis zu KI-gestützter Analyse. Ob diese Instrumente als notwendige Modernisierung oder als Eingriff in Freiheitsrechte wahrgenommen werden, hängt nicht nur vom Gesetzestext ab, sondern auch von seiner praktischen Anwendung.
Die kommenden Wochen werden zeigen, wie tragfähig der politische Konsens ist – und wie das Land die Balance zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechtsschutz definiert. Das Polizeigesetz steht dabei im Zentrum einer Debatte, die weit über Sachsen hinausreicht.



