Kirchliches Arbeitsrecht neu bewertet Kirchen dürfen selbst entscheiden: Verfassungsgericht stärkt ihr Recht auf eigene Personalpolitik
KARLSRUHE – Das Bundesverfassungsgericht hat im vielbeachteten Fall Egenberger entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber ihr Selbstbestimmungsrecht stärker ausüben dürfen. Der Beschluss hebt ein früheres Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf und sorgt für eine neue rechtliche Balance zwischen Diskriminierungsschutz und kirchlicher Autonomie. Die Entscheidung betrifft Hunderttausende Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen und löst eine breite gesellschaftliche Debatte aus. Hintergrund: […]