
Berlin – Der belgische Pralinenhersteller Neuhaus hat eine groß angelegte Rückrufaktion gestartet. Betroffen sind bestimmte Chargen der „Belgian Chocolate Moments Smurfs – Popping Milk Chocolates with Cookies“. Grund ist ein nicht deklariertes Allergen, das bei empfindlichen Personen zu Symptomen wie Übelkeit und Durchfall führen kann. Behörden warnen besonders Allergiker und Menschen mit Glutenunverträglichkeit, das Produkt nicht zu verzehren.
Der Auslöser: Nicht deklarierter Weizen in Schokoladenprodukten
Nach Angaben des Unternehmens Neuhaus Chocolates NV wurde in den betroffenen Schokoladenprodukten Weizen (Gluten) nachgewiesen, der nicht auf der Verpackung angegeben war. Für die Mehrheit der Verbraucher stellt dies kein Problem dar – für Allergiker oder Personen mit Zöliakie hingegen kann der Verzehr ernsthafte gesundheitliche Folgen haben. Die Beschwerden reichen von Magen-Darm-Problemen wie Übelkeit, Bauchschmerzen und Durchfall bis hin zu schweren allergischen Reaktionen.
Die Rückrufaktion erfolgte freiwillig, jedoch in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden. In Deutschland wurden die Warnungen unter anderem über das Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlicht, das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betrieben wird. Auch internationale Stellen wie die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) informierten Verbraucher in ihren Regionen.
Welche Produkte genau betroffen sind
Die Rückrufaktion betrifft ausschließlich das Produkt „Belgian Chocolate Moments Smurfs – Popping Milk Chocolates with Cookies“ in der 120-Gramm-Verpackung. Diese Schokolade wurde zwischen dem 16. Juni 2025 und dem 4. August 2025 verkauft – sowohl in Neuhaus-Filialen als auch im Online-Shop des Herstellers.
Betroffene Mindesthaltbarkeitsdaten und Losnummern
Nach Unternehmensangaben sind folgende Chargen vom Rückruf betroffen:
- 09.12.2025 – Los 80108689
- 07.01.2026 – Lose 80108701, 80108704, 80108712, 80108746
- 29.01.2026 – Los 80108827
- 05.02.2026 – Lose 80108842, 80108848
- 14.02.2026 – Lose 80108878, 80108966
- 13.02.2026 – Lose 80108881, 80108994
Käufer sollten die Verpackung sorgfältig prüfen, um zu sehen, ob ihr Produkt zu den betroffenen Chargen gehört. Selbst wenn kein akutes Unwohlsein auftritt, wird Allergikern dringend empfohlen, das Produkt nicht zu konsumieren.
Gesundheitsrisiken für Betroffene
Das Hauptproblem bei nicht gekennzeichnetem Weizen liegt in der Reaktion des Immunsystems bei empfindlichen Personen. Menschen mit Zöliakie reagieren schon auf kleinste Mengen Gluten mit einer Immunreaktion, die die Dünndarmschleimhaut schädigen kann. Auch Personen mit einer Weizenallergie können Symptome wie Hautausschlag, Schwellungen im Mund- und Rachenraum, Atembeschwerden oder sogar einen anaphylaktischen Schock erleiden.
Typische Symptome, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Rückruf genannt werden, sind vor allem gastrointestinale Beschwerden:
- Übelkeit
- Durchfall
- Bauchschmerzen
- Erbrechen
- Blähungen
Während gesunde Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten das Produkt laut Hersteller weiterhin bedenkenlos verzehren könnten, ist das Risiko für empfindliche Personen nicht zu unterschätzen.
Reaktionen der Behörden und des Herstellers
Die deutsche Lebensmittelüberwachung informierte Verbraucher zeitnah, nachdem der Hersteller den Fehler gemeldet hatte. Auch die FDA in den USA veröffentlichte eine Mitteilung, da eine geringe Menge des Produkts – etwa 150 Einheiten – auch in einigen US-Bundesstaaten verkauft wurde. Stand 10. August 2025 gibt es dort keine Meldungen über Erkrankungen.
Neuhaus selbst betont, dass die Sicherheit der Kunden oberste Priorität habe. In einer öffentlichen Stellungnahme erklärte das Unternehmen: „Wir bedauern diesen Vorfall sehr und arbeiten eng mit den Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass betroffene Produkte schnellstmöglich aus dem Handel genommen werden.“
Was betroffene Verbraucher tun sollten
Wer eines der betroffenen Produkte gekauft hat, sollte es nicht konsumieren, wenn eine Glutenunverträglichkeit oder Weizenallergie besteht. Betroffene können die Schokolade in den Verkaufsstellen zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet. Ein Kassenbon ist hilfreich, aber in vielen Fällen nicht zwingend erforderlich.
Die Rückgabe gilt sowohl für Filialkäufe als auch für Bestellungen im Online-Shop. Hier empfiehlt es sich, vorab den Kundenservice zu kontaktieren, um das Vorgehen abzustimmen.
Wie es zu solchen Rückrufen kommt
Rückrufe wie der aktuelle sind oft auf Produktionsfehler oder fehlerhafte Kennzeichnung zurückzuführen. In diesem Fall wurde das Allergen nicht auf der Zutatenliste angegeben, obwohl es im Produkt enthalten ist. Solche Kennzeichnungsfehler können durch unzureichende Qualitätskontrollen, Verwechslungen in der Produktion oder durch Zuliefererfehler entstehen.
Die Lebensmittelindustrie ist verpflichtet, Allergene klar und deutlich auf der Verpackung zu kennzeichnen. In der EU sind 14 Hauptallergene, darunter Weizen, gesetzlich vorgeschrieben. Werden diese nicht deklariert, können empfindliche Verbraucher gefährdet werden – weshalb Behörden in solchen Fällen sofort einschreiten.
Weitere Schokoladenrückrufe im Jahr 2025
Der aktuelle Fall reiht sich in eine Serie von Schokoladenrückrufen in diesem Jahr ein. Erst im Juli 2025 hatte der Hersteller Ecofinia das vegane Produkt „iChoc Planty Classic“ vorsorglich zurückgerufen – diesmal wegen des Verdachts auf Salmonellen. In diesem Fall bestand ein Risiko für die Allgemeinheit, da Salmonellen zu Magen-Darm-Infektionen mit Durchfall, Fieber und Erbrechen führen können.
Solche Häufungen zeigen, dass Rückrufe nicht selten vorkommen, auch wenn die Ursachen unterschiedlich sind. Für Verbraucher ist es daher sinnvoll, Rückrufmeldungen regelmäßig zu verfolgen.
Tipps für den Umgang mit Rückrufen
Rückrufmeldungen sind nicht immer leicht zu überblicken, da sie oft sehr spezifische Produkte betreffen. Folgende Schritte helfen, im Ernstfall schnell zu reagieren:
- Produkt prüfen: Mindesthaltbarkeitsdatum und Losnummer mit der Rückrufmeldung vergleichen.
- Verzehr stoppen: Bei Unsicherheit das Produkt nicht essen, bis die Prüfung abgeschlossen ist.
- Rückgabe: In den Handel bringen oder beim Online-Händler reklamieren.
- Symptome beachten: Bei Anzeichen wie Übelkeit oder Durchfall sofort einen Arzt aufsuchen.
- Informationen einholen: Offizielle Portale wie lebensmittelwarnung.de oder Verbraucherzentralen nutzen.
Warum Verbraucher informiert bleiben sollten
Lebensmittelrückrufe werden in der Regel öffentlich gemacht, um mögliche Gesundheitsgefahren zu minimieren. Dennoch erreichen diese Meldungen nicht immer alle betroffenen Personen, da nicht jeder regelmäßig die offiziellen Plattformen prüft. Viele Verbraucher erfahren erst über Nachrichtenportale oder soziale Medien davon.
Gerade für Menschen mit Lebensmittelallergien ist es jedoch wichtig, Rückrufmeldungen im Blick zu behalten. Moderne Technologien wie Apps, Newsletter oder Push-Benachrichtigungen von Behörden können helfen, schnell auf aktuelle Warnungen zu reagieren.
Auch wenn der aktuelle Rückruf nur eine begrenzte Zielgruppe betrifft, ist er ein wichtiger Hinweis auf die Notwendigkeit strenger Qualitätskontrollen. Hersteller sind in der Verantwortung, die Kennzeichnungspflicht konsequent einzuhalten, um das Vertrauen der Verbraucher zu sichern.
Für Allergiker und Menschen mit Unverträglichkeiten kann eine einzige fehlerhafte Kennzeichnung gravierende Folgen haben. Der Fall Neuhaus zeigt, wie entscheidend schnelle Kommunikation und transparente Maßnahmen sind – sowohl von Seiten der Unternehmen als auch der Behörden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass potenziell gefährliche Produkte rasch aus dem Verkehr gezogen werden und die Gesundheit der Verbraucher geschützt bleibt.