
Göttingen, Februar 2026 – In der Universitätsstadt ist erstmals ein öffentlicher Muezzin-Ruf über Lautsprecher erklungen. Der dreiminütige Gebetsruf an der Ditib-Moschee markierte einen symbolischen Moment im Ramadan – und löste umgehend politische wie gesellschaftliche Reaktionen aus. Während die Stadtverwaltung auf das Grundrecht der Religionsfreiheit verweist, fordern Kritiker klare Grenzen für religiöse Signale im öffentlichen Raum. Wie es weitergeht, ist offen.
Es waren nur wenige Minuten, doch sie reichten aus, um in Göttingen eine breite Debatte anzustoßen. Am frühen Dienstagabend erklang erstmals in der Geschichte der Stadt ein öffentlicher Muezzin-Ruf. Über Lautsprecher an der Ditib-Moschee im Stadtteil Weststadt wurde das islamische Gebetssignal zum Fastenbrechen im Ramadan übertragen. Für viele war es ein Zeichen religiöser Sichtbarkeit. Für andere eine Grenzverschiebung im öffentlichen Raum.
Der Muezzin-Ruf war als einmaliger Testlauf angekündigt worden. Er dauerte rund drei Minuten und sollte vor allem im unmittelbaren Umfeld der Moschee hörbar sein. Nach Angaben der Beteiligten wurden im Vorfeld Gespräche mit der Stadtverwaltung sowie mit Vertretern anderer Religionsgemeinschaften geführt. Das Ziel: Transparenz schaffen und Konflikte vermeiden.
Religionsfreiheit im öffentlichen Raum
Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD) ordnete den Muezzin-Ruf klar verfassungsrechtlich ein. Die Religionsfreiheit, so betonte sie, sei im Grundgesetz umfassend geschützt. Dazu gehöre nicht nur das private Bekenntnis, sondern auch die öffentliche Ausübung des Glaubens. Wenn kirchliche Glocken läuten dürften, müsse auch ein Muezzin-Ruf grundsätzlich möglich sein – sofern geltende Vorschriften, insbesondere zum Lärmschutz, eingehalten würden.
Die Stadt Göttingen hat den Testlauf daher nicht untersagt. Rechtlich bestehe kein Spielraum, religiöse Ausdrucksformen pauschal zu verbieten, solange sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen. Für die Verwaltung sei entscheidend gewesen, dass der Muezzin-Ruf zeitlich begrenzt blieb und keine dauerhafte Beschallung darstellte.
Der Schritt war jedoch nicht nur eine juristische Frage. Er war auch ein politisches Signal in einer Stadt, die sich gern als weltoffen und plural versteht. Göttingen zählt mehrere christliche Gemeinden, eine jüdische Gemeinde und verschiedene muslimische Gemeinschaften. Der öffentliche Muezzin-Ruf fügt dieser religiösen Landschaft nun eine neue akustische Facette hinzu.
Die Rolle der Ditib-Gemeinde
Initiatorin des Muezzin-Rufs war die örtliche Ditib-Gemeinde. Sie versteht den Gebetsruf als liturgische Einladung, nicht als missionarisches Statement. Im Rahmen eines interreligiösen Austauschs sei die Idee entstanden, den Ruf zumindest einmal öffentlich erklingen zu lassen – als Ausdruck religiöser Praxis während des Ramadan.
Langfristig steht die Frage im Raum, ob der Muezzin-Ruf künftig regelmäßig – etwa einmal im Monat zum Freitagsgebet – ertönen könnte. Eine Entscheidung dazu ist nicht gefallen. Die Gemeinde hat angekündigt, zunächst das Gespräch mit der Nachbarschaft zu suchen und die Diskussion in der Stadtgesellschaft abzuwarten. Auch ein Lärmschutzgutachten ist im Gespräch.
Kritik aus der Politik
Die Premiere des Muezzin-Rufs blieb nicht ohne Widerspruch. Besonders Vertreter der Jungen Union sowie der AfD äußerten deutliche Vorbehalte. Sie sehen im öffentlichen Gebetsruf einen Eingriff in die sogenannte negative Religionsfreiheit – also das Recht, von religiösen Botschaften im öffentlichen Raum verschont zu bleiben.
Die Vorsitzende der Jungen Union in Göttingen sprach von einem „erheblichen Eingriff“ in die Rechte nicht-muslimischer Bürgerinnen und Bürger. Religionsfreiheit sei kein schrankenloses Recht. Gerade akustische Signale, die über Lautsprecher verbreitet werden, erreichten Menschen unabhängig davon, ob sie sich bewusst mit Religion befassen wollten oder nicht.
Auch die AfD kritisierte den Muezzin-Ruf scharf. Aus ihrer Sicht markiere er eine ideologische Grenzverschiebung im öffentlichen Raum. Die Fraktion sprach von einer unerwünschten religiösen Präsenz, die nicht zu einem säkularen Gemeinwesen passe. Solche Äußerungen fanden in sozialen Netzwerken ein Echo – teils in zugespitzter Form.
Zwischen Zustimmung und Skepsis
Die Reaktionen innerhalb der Stadtgesellschaft sind differenzierter. Während manche Bürgerinnen und Bürger den Muezzin-Ruf als Ausdruck gelebter Vielfalt begrüßten, äußerten andere Irritation oder Ablehnung. Dabei geht es nicht allein um Lautstärke oder Dauer, sondern um die grundsätzliche Frage, wie sichtbar und hörbar Religion im öffentlichen Raum sein soll.
Vertreter christlicher Kirchen in Göttingen verwiesen auf die Bedeutung des Dialogs. In einer pluralen Gesellschaft müsse man unterschiedliche religiöse Ausdrucksformen aushalten können. Gleichzeitig sei Sensibilität gefragt, wenn religiöse Signale Menschen emotional berühren oder verunsichern.
Auch die Vorsitzende der jüdischen Gemeinde betonte die zentrale Rolle der Religionsfreiheit. Sie machte jedoch darauf aufmerksam, dass bestimmte religiöse Formeln – insbesondere der arabische Ausruf „Allahu akbar“ – bei manchen Menschen belastende Assoziationen hervorrufen könnten. Ein offenes Gespräch sei deshalb unerlässlich, um Missverständnisse zu klären und Vorurteile abzubauen.
Was bedeutet der Muezzin-Ruf für Göttingen?
Der Muezzin-Ruf in Göttingen ist mehr als ein lokales Ereignis. Er berührt Grundsatzfragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Wie weit reicht Religionsfreiheit im öffentlichen Raum? Welche Rolle spielt Akustik im Stadtbild? Und wie kann eine Kommune mit religiöser Vielfalt umgehen, ohne einzelne Gruppen zu privilegieren oder zu benachteiligen?
Rechtlich ist die Lage vergleichsweise klar: Religiöse Praxis ist geschützt, solange sie sich innerhalb bestehender Vorschriften bewegt. Kommunen können Lautstärke und Dauer regeln, nicht jedoch die religiöse Botschaft selbst bewerten. Politisch und gesellschaftlich hingegen ist die Debatte komplexer.
Göttingen steht damit nicht allein. Auch in anderen deutschen Städten ist der Muezzin-Ruf in den vergangenen Jahren zum Thema geworden. Meist geht es um Einzelfallentscheidungen, um zeitliche Begrenzungen und um die Frage, wie Nachbarschaften einbezogen werden. Der Fall Göttingen reiht sich in diese bundesweite Diskussion ein – und zeigt, wie sensibel religiöse Symbole im öffentlichen Raum wahrgenommen werden.
Offene Fragen und weitere Gespräche
Für die kommenden Wochen sind weitere Gesprächsformate angekündigt. Die Ditib-Gemeinde will Anwohnerinnen und Anwohner einladen, Fragen zu stellen und Kritik zu äußern. Die Stadtverwaltung signalisiert Gesprächsbereitschaft, verweist aber zugleich auf den rechtlichen Rahmen.
Ob der Muezzin-Ruf in Göttingen künftig regelmäßig zu hören sein wird, ist derzeit offen. Die Entscheidung soll nicht im Alleingang fallen, sondern im Austausch mit Politik, Religionsgemeinschaften und Bürgerschaft. Damit wird aus einem dreiminütigen Gebetsruf ein längerer Prozess der Verständigung.
Ein Prüfstein für das Miteinander
Der erste öffentliche Muezzin-Ruf in Göttingen war kurz. Die Diskussion darüber dürfte länger dauern. Sie zwingt die Stadt, ihr Verständnis von Religionsfreiheit, Toleranz und öffentlichem Raum neu zu vermessen. Zwischen Zustimmung und Skepsis liegt ein Spannungsfeld, das nicht durch einfache Parolen aufzulösen ist.
Ob der Muezzin-Ruf künftig als selbstverständlicher Teil des Stadtklangs wahrgenommen wird oder als Ausnahme bleibt, hängt weniger von juristischen Fragen ab als vom gesellschaftlichen Klima. Göttingen hat mit der Premiere ein Kapitel aufgeschlagen. Wie es weitergeschrieben wird, entscheidet sich im Dialog.



