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Dringender Eis-Rückruf: Summer Pops in mehreren Bundesländern vom Markt genommen

In Aktuelles
August 14, 2025

Ein beliebtes Wassereis-Produkt sorgt derzeit für Schlagzeilen: Die Eiscreme „Summer Pops“ des Herstellers Becky’s B.V. wird in mehreren Bundesländern aus dem Handel genommen. Grund sind sensorische Auffälligkeiten, die bei einer Prüfung festgestellt wurden. Verbraucherinnen und Verbraucher werden dringend gebeten, das betroffene Produkt nicht zu verzehren.

Hintergrund des Rückrufs

Am 12. August 2025 wurde über das offizielle Portal lebensmittelwarnung.de eine Rückrufmeldung veröffentlicht, die am 13. August noch einmal aktualisiert wurde. Betroffen ist das Produkt „Eiscreme Summer Pops“ (80 g, 8 Lutscher) mit der Chargenbezeichnung LIP0524B und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 07.05.2026. Der EAN-Code lautet 8713305818264, die Artikelnummer ist 0030009739.

In Verkehr gebracht wurde das Produkt vom niederländischen Unternehmen Becky’s B.V. mit Sitz in Amsterdam. Vertrieben wurde es unter anderem über Filialen von Pfennigpfeiffer und MÄC GEIZ. Laut den Angaben sind folgende Bundesländer betroffen: Brandenburg, Berlin, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Der Grund: Sensorische Abweichungen

Die offizielle Begründung für den Rückruf lautet „sonstige Gründe“. Genauer gesagt wurden bei einer sensorischen Untersuchung Abweichungen festgestellt, die darauf schließen lassen, dass das Produkt nicht für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Derartige Abweichungen können sich in Form von ungewöhnlichem Geruch, abweichendem Geschmack, veränderter Konsistenz oder auffälliger Optik zeigen.

Ein Sprecher aus dem Handel erklärte dazu: „Wir möchten kein Risiko eingehen. Auch wenn die genaue Ursache nicht öffentlich benannt wird, stehen der Schutz und die Gesundheit unserer Kundinnen und Kunden an erster Stelle.“

Was bedeutet „sensorische Abweichung“ konkret?

Unter einer sensorischen Abweichung versteht man in der Lebensmittelkontrolle jede wahrnehmbare Veränderung, die auf eine mögliche Qualitätsminderung oder einen Verderb hindeutet. Diese kann bereits vorliegen, bevor ein mikrobiologischer oder chemischer Nachweis geführt wird. Beispiele aus der Praxis sind ein auffälliger, chemischer Geruch, ein ranziger Geschmack oder sichtbare Veränderungen wie Verfärbungen.

Frühe Hinweise vor der offiziellen Warnung

Interessant ist, dass in der Pressemitteilung von MÄC GEIZ bereits der 1. August 2025 als internes Ausgabedatum genannt wurde – also mehr als zehn Tage vor der offiziellen Veröffentlichung auf lebensmittelwarnung.de. Dies deutet darauf hin, dass Händler teilweise schon vor der breiten öffentlichen Bekanntmachung intern informiert wurden. Das könnte erklären, warum einige Filialen das Produkt bereits vor dem offiziellen Rückruf aus den Regalen nahmen.

Zusätzlich zeigte das PDF-Dokument des Händlers eine deutlich erkennbare Produktabbildung: acht bunte Wassereis-Lutscher in einer auffälligen pink-orangefarbenen Verpackung. Diese visuelle Information erleichtert es Verbraucherinnen und Verbrauchern, das Produkt im Gefrierfach schnell zu identifizieren.

Rückruf in den sozialen Medien

Die Warnung wurde nicht nur über die offiziellen Kanäle, sondern auch großflächig in sozialen Netzwerken verbreitet. Auf Facebook teilten sowohl die offizielle Seite von lebensmittelwarnung.de als auch Verbraucherschutzseiten wie das CleanKids-Magazin den Beitrag. Auf X (ehemals Twitter) wurde der Rückruf unter anderem von Accounts wie @LMWarnung und @Produktwarnung1 mehrfach gepostet. In Foren wie dem Previval-Forum wurden die Eckdaten zur Charge, MHD und den betroffenen Bundesländern kompakt zusammengefasst, um schnelle Überprüfungen zu ermöglichen.

Häufige Fragen zum Rückruf

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher suchten in den letzten Tagen gezielt nach Antworten zu diesem Rückruf. Wir haben einige der häufigsten Fragen und die entsprechenden Antworten zusammengestellt.

Warum darf ich Eiscreme Summer Pops LIP0524B nicht verzehren?

Weil bei sensorischen Tests Abweichungen in Geruch, Geschmack oder Aussehen festgestellt wurden, die darauf schließen lassen, dass das Produkt nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Auch ohne exakten Nachweis eines Keims oder Schadstoffes gilt dies als ausreichender Grund für einen Rückruf.

Welche Charge und welches MHD ist betroffen?

Es handelt sich um die Charge LIP0524B mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 07.05.2026. Nur diese Kombination ist aktuell offiziell vom Rückruf betroffen.

Kann ich das Eis ohne Kassenzettel zurückgeben?

Ja, der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kaufbelegs erstattet. Wichtig ist lediglich, dass Sie das betroffene Produkt in die Filiale zurückbringen, in der Sie es erworben haben oder in eine andere Filiale der entsprechenden Handelskette.

In welchen Bundesländern wurde das Eis verkauft?

Nach offiziellen Angaben sind Brandenburg, Berlin, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen betroffen.

Woher stammt das Produkt?

Hergestellt bzw. in Verkehr gebracht wird es von Becky’s B.V., einem Unternehmen mit Sitz in Amsterdam, Niederlande.

Einordnung im Kontext anderer Rückrufe

Rückrufe sind im Lebensmittelbereich keine Seltenheit. Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden im Jahr 2023 insgesamt 308 Rückrufe veröffentlicht, im Jahr 2024 waren es rund 310. Etwa ein Drittel dieser Fälle beruhte auf mikrobiologischen Kontaminationen, oft durch Keime wie Salmonellen oder Listerien. Sensorische Abweichungen, wie sie hier vorliegen, werden ebenfalls regelmäßig als Rückrufgrund genannt, insbesondere wenn ein potenzielles Risiko für den Verzehr besteht.

Ein Blick in die europäische RASFF-Datenbank zeigt, dass auch in anderen Fällen Eisprodukte aufgrund von auffälligem Geruch oder Geschmack zurückgerufen wurden. Solche Vorkommnisse verdeutlichen, dass nicht nur klassische Kontaminationen, sondern auch Abweichungen in der Produktqualität ernst genommen werden.

Verbraucherhinweise und Handlungsempfehlungen

  • Betroffene Packungen nicht verzehren.
  • Das Eis in die Verkaufsstelle zurückbringen.
  • Kaufpreis wird auch ohne Bon erstattet.
  • Bei Fragen Kontaktaufnahme über info@mac-geiz.de empfohlen.

Auch wenn bislang keine konkreten gesundheitlichen Schäden gemeldet wurden, gilt es, kein Risiko einzugehen. Insbesondere bei Lebensmitteln, die für Kinder attraktiv sind, wie bunte Wassereis-Lutscher, ist besondere Vorsicht geboten.

Warum Vorsicht bei Eisprodukten wichtig ist

Speiseeis ist ein sensibler Artikel, der während der gesamten Produktions- und Lieferkette gekühlt werden muss. Werden Kühlketten unterbrochen oder werden fehlerhafte Zutaten verwendet, kann das zu Geschmacksveränderungen, aber auch zu Gesundheitsrisiken führen. Listerien beispielsweise können auch bei niedrigen Temperaturen überleben und stellen vor allem für Schwangere, ältere Menschen und immungeschwächte Personen ein Risiko dar. Auch wenn im aktuellen Fall kein solcher Keim nachgewiesen wurde, zeigen die strengen Rückrufmaßnahmen, dass vorbeugender Verbraucherschutz ernst genommen wird.

Was dieser Fall über den Verbraucherschutz aussagt

Der Rückruf der Summer Pops verdeutlicht, dass in Deutschland und der EU ein engmaschiges Netz an Melde- und Warnsystemen besteht. Händler, Hersteller und Behörden arbeiten zusammen, um potenziell riskante Produkte so schnell wie möglich aus dem Verkehr zu ziehen. Auch die Einbindung von Social Media trägt heute wesentlich dazu bei, dass Warnungen schnell große Reichweiten erzielen.

Die Tatsache, dass einige Händler offenbar schon vor der offiziellen Veröffentlichung über den Rückruf informiert waren, zeigt zudem, dass interne Sicherheitsmechanismen greifen, bevor eine Gefährdung größerer Verbrauchergruppen entstehen kann.

Auch wenn Rückrufe für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst beunruhigend wirken, sind sie in erster Linie ein Zeichen dafür, dass Kontrollen und Warnsysteme funktionieren. Im Fall der Eiscreme „Summer Pops“ wurde frühzeitig reagiert, die betroffene Charge klar identifiziert und öffentlich zur Rückgabe aufgerufen. Wer eine Packung mit der Chargennummer LIP0524B und dem MHD 07.05.2026 im Gefrierfach findet, sollte diese umgehend entsorgen oder zum Händler zurückbringen. Sicherheit und Gesundheit gehen immer vor – und manchmal bedeutet das eben, ein buntes Wassereis lieber nicht mehr zu genießen.

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Redaktion / Published posts: 2020

Als Autor für das Magazin "Nah am digitalen Rand" verbinde ich meine Germanistik-Expertise mit einem unstillbaren Interesse für redaktionell spannende Themen. Meine Leidenschaft gilt der Erforschung und dem Verständnis der digitalen Evolution unserer Sprache, ein Bereich, der mich stets zu tiefgründigen Analysen und Artikeln inspiriert.