Verwaltungsjuristen warnen: Bürgergeld-Autoförderung vom Jobcenter Dortmund birgt Risiken
Die rechtliche Grundlage für den vom Jobcenter Dortmund gestarteten Zuschuss zum Autokauf beruht auf den Ermessensleistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Genauer gesagt, auf § 16f SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III. Demnach können Jobcenter Leistungen gewähren, die zur Eingliederung in Arbeit dienen – etwa Mobilitätshilfen. Es besteht jedoch kein genereller Anspruch. Vielmehr […]