
Berlin – Die Deutsche Rentenversicherung ruft aktuell alle betroffenen Rentnerinnen und Rentner auf, bis spätestens Ende Oktober ihre Kontoverbindung zu hinterlegen. Hintergrund ist die vollständige Abschaffung der Barauszahlung von Renten ab Dezember 2025. Wer die Frist verpasst, muss mit einer Unterbrechung seiner Rentenzahlung rechnen.
Abschaffung der Barauszahlung: Was sich ändert
Warum die Frist Ende Oktober entscheidend ist
Bis zum 30. Oktober 2025 haben Rentnerinnen und Rentner, die bislang ihre Rente bar oder per Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) erhalten, Zeit, eine gültige Kontoverbindung mitzuteilen. Ab Dezember 2025 wird die Barauszahlung endgültig abgeschafft. Damit wird ein Verfahren eingestellt, das heute nur noch rund 3.300 bis 3.500 Personen betrifft, während mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner ihre Zahlungen schon längst unbar erhalten.
Betroffene Personengruppe
Es handelt sich um eine kleine, aber besonders verletzliche Gruppe: Menschen ohne eigenes Bankkonto oder mit eingeschränktem Zugang zu modernen Zahlungswegen. Viele nutzten bislang ZzV, weil ihre Girokonten gesperrt waren, sie keine Bankbeziehung aufbauen konnten oder aus anderen Gründen auf diesen Sonderweg angewiesen waren.
Die Konsequenzen bei verpasster Frist
Wer die Frist bis Ende Oktober verstreichen lässt, riskiert eine Unterbrechung der Rentenzahlung. Zwar gehen die Beträge nicht verloren, sie werden beim Rentenservice der Deutschen Post verwahrt, bis eine Kontoverbindung nachgereicht wird. Doch die laufenden Kosten des täglichen Lebens können in dieser Zeit schnell zur Belastung werden. Die Rentenversicherung mahnt deshalb, diese Angelegenheit unbedingt rechtzeitig zu regeln.
Die Rolle der Deutschen Rentenversicherung
Warum die Maßnahme eingeführt wird
Die Entscheidung ist Teil einer Modernisierung des Rentensystems. Prozesse sollen vereinheitlicht, digitalisiert und effizienter gestaltet werden. ZzV galt schon lange als „exotisches“ Verfahren. Die Abwicklung über Postschalter und Schecks war nicht nur kostspielig, sondern auch fehleranfällig und mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden.
Zitat aus den offiziellen Mitteilungen
Die Deutsche Rentenversicherung betont: „Die Barauszahlung war eine Ausnahmeregelung, die künftig nicht mehr fortgeführt wird. Betroffene wurden mehrfach informiert und auf die Frist hingewiesen.“ Damit stellt die Behörde klar, dass niemand unvorbereitet von der Umstellung überrascht werden sollte.
Fragen, die viele Rentner jetzt stellen
Wie kann ich meine Kontoverbindung nachmelden?
Die Bankverbindung kann entweder online im Kundenportal der Deutschen Rentenversicherung oder schriftlich beim Rentenservice eingereicht werden. Dafür stehen entsprechende Formulare zur Verfügung, die auch per Post verschickt werden.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
In diesem Fall stoppt die Überweisung zunächst. Die ausstehende Rente wird zurückgelegt und vollständig ausgezahlt, sobald eine Kontoverbindung vorliegt. Dennoch bedeutet das für Betroffene eine Verzögerung, die vermieden werden sollte.
Muss ich zwingend ein eigenes Girokonto eröffnen?
Ja, ab Dezember 2025 ist ein Konto notwendig. Allerdings muss es nicht zwingend das eigene sein: Die Rente kann auch auf das Konto einer Vertrauensperson wie eines Angehörigen überwiesen werden. Wer selbst kein Konto eröffnen kann, hat Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto.
Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene
Basiskonto als Lösung
Jede Bürgerin und jeder Bürger in der EU hat das Recht auf ein Basiskonto. Dieses ist auf die grundlegenden Funktionen wie Überweisungen und Bargeldabhebungen beschränkt, ermöglicht aber den sicheren Empfang der Rente. Banken dürfen einen Antrag auf ein solches Konto nicht verweigern.
Hilfe durch Angehörige und soziale Dienste
Angehörige können eine wichtige Rolle spielen: Sie helfen bei der Kontoeröffnung, bei der Weitergabe der Daten und bei der Kommunikation mit den Behörden. In Foren und sozialen Medien berichten viele Betroffene, dass sie ohne diese Hilfe Schwierigkeiten hätten, den Umstieg zu bewältigen. Auch Pflegeeinrichtungen und Sozialdienste sind aufgefordert, ihre Klienten bei der Umstellung zu unterstützen.
Weitere Neuerungen im Oktober 2025
Abschlagsfreier Renteneintritt
Parallel zur Umstellung der Zahlungsweise tritt eine weitere Veränderung in Kraft: Personen, die zwischen dem 2. Dezember 1958 und dem 1. Oktober 1959 geboren sind, können ab Oktober 2025 abschlagsfrei in Rente gehen. Damit setzt sich eine Reform fort, die bestimmte Geburtsjahrgänge entlastet.
Zahlungstermine der Rente im Herbst 2025
Die Auszahlungstermine unterscheiden sich je nach Rentenart. Rentner mit „alten Renten“ erhalten ihre Oktoberzahlung bereits am 30. September 2025, während „neue Renten“ erst am 30. Oktober ausgezahlt werden. Diese Unterscheidung sorgt immer wieder für Verwirrung, ist aber Teil der bisherigen Verwaltungspraxis.
Ein Blick in Diskussionen und soziale Medien
Erfahrungen aus Foren
In Online-Foren wie gutefrage.net schildern Betroffene ihre Erfahrungen mit der bisherigen ZzV. Oft geht es um Fragen der Identitätsprüfung, Wartezeiten oder zusätzliche Gebühren bei der Einlösung. Viele äußern Sorge, wie die Umstellung ohne eigenes Konto gelingen soll. Einige schreiben, sie hätten jahrelang kein Konto mehr besessen und fühlen sich durch die neue Pflicht unter Druck gesetzt.
Informationen aus den sozialen Medien
Auf Instagram versucht die Deutsche Rentenversicherung aktiv, gegen Fehlinformationen vorzugehen. Unter dem Profil „@die_rente“ werden Mythen aufgeklärt, die in Umlauf sind, etwa die Behauptung, Millionen Rentenbescheide seien falsch. Dieses Engagement zeigt, dass die Institution nicht nur über klassische Kanäle, sondern auch über Social Media kommuniziert, um jüngere Angehörige und Berater zu erreichen.
Hintergrund: Warum gerade jetzt?
Teil eines größeren Rentenpakets
Die Abschaffung der Barauszahlung fällt in eine Zeit umfassender Reformen. Mit dem Rentenpaket 2025 will die Bundesregierung die Stabilität des Systems sichern. Neben der Modernisierung der Verwaltung stehen das Rentenniveau, die Förderung von flexiblen Übergängen in den Ruhestand und die Integration des Rentenzuschlags im Mittelpunkt. Die Umstellung auf unbare Zahlungen ist somit ein kleiner, aber wichtiger Baustein in einem größeren Reformrahmen.
Statistische Einordnung
Die Zahl der Betroffenen ist klein: Rund 3.300 Menschen in Deutschland. Verglichen mit mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern wirkt diese Gruppe fast unbedeutend. Doch für die Betroffenen selbst geht es um die finanzielle Existenz. Jede Verzögerung bei der Rentenzahlung kann unmittelbare Folgen haben, sei es bei der Mietzahlung, den Energiekosten oder alltäglichen Ausgaben.
Praktische Tipps zur Umsetzung
So reichen Sie Ihre Kontodaten ein
- Online über das Serviceportal der Deutschen Rentenversicherung einloggen und Kontoverbindung anpassen.
- Alternativ das Formular „Antrag auf unbare Zahlung einer Rente“ ausfüllen und an den Rentenservice schicken.
- Falls Unterstützung benötigt wird: Beratungsstellen der Rentenversicherung oder Verbraucherzentralen helfen weiter.
Besonderheiten für Menschen im Ausland
Auch Rentnerinnen und Rentner, die im Ausland leben, müssen ein Konto angeben. Möglich ist sowohl ein deutsches als auch ein ausländisches Konto. Die Rentenversicherung überweist in beide Fälle, allerdings können zusätzliche Bearbeitungszeiten oder Gebühren entstehen.
Welche Dokumente benötigt werden
Bei der Kontoeröffnung und Einreichung sind üblicherweise Ausweisdokumente sowie die Rentennummer erforderlich. Bei Basiskonten muss die Bank den Antrag annehmen, solange die Unterlagen vollständig sind.
Perspektiven und Meinungen
Warum Kritiker die Umstellung skeptisch sehen
Kritiker warnen, dass vulnerable Gruppen wie ältere Menschen ohne technisches Verständnis oder Menschen mit Schulden in Schwierigkeiten geraten könnten. Gerade jene, die bisher von ZzV profitierten, seien auf unkomplizierte Bargeldauszahlungen angewiesen. Befürchtet wird, dass die Pflicht zum Konto für manche Betroffene eine unüberwindbare Hürde darstellt.
Befürworter der Reform
Befürworter argumentieren dagegen, dass die Vereinheitlichung längst überfällig sei. Sie verweisen auf die erheblichen Kosten und den Verwaltungsaufwand, die die Sonderregelung verursachte. Zudem garantiere ein Konto mehr Sicherheit: Bargeldverluste oder Diebstähle beim Abholen der Rentenzahlung gehören damit der Vergangenheit an.
Reaktionen der Betroffenen
In Diskussionen berichten Betroffene von gemischten Gefühlen. Einige sehen die Umstellung pragmatisch und erkennen den Nutzen einer direkten Überweisung an. Andere fühlen sich bevormundet und hätten die Wahlfreiheit zwischen barer Auszahlung und Überweisung bevorzugt. In sozialen Medien teilen Angehörige häufig Tipps, wie man älteren Familienmitgliedern bei der Kontoeröffnung oder dem Ausfüllen der Formulare helfen kann.
Detailierte Schlussbetrachtung: Die Bedeutung der Frist Ende Oktober
Die Umstellung der Rentenzahlung markiert zwar nur eine kleine Anpassung im großen Rentensystem, hat für die Betroffenen aber existenzielle Tragweite. Die Frist Ende Oktober 2025 ist nicht bloß ein Verwaltungsakt, sondern entscheidet darüber, ob Rentnerinnen und Rentner ihre Zahlungen pünktlich und ohne Unterbrechung erhalten. Die Zahlen zeigen: Nur ein Bruchteil der Rentner ist betroffen, doch genau diese Gruppe ist besonders schutzbedürftig. Angehörige, soziale Dienste und die Politik sind gefordert, sicherzustellen, dass niemand durch Informationslücken oder organisatorische Hürden in eine finanzielle Notlage gerät. Die Botschaft der Rentenversicherung ist eindeutig: Handeln Sie jetzt, geben Sie Ihre Kontodaten an – nur so bleibt die Rentenzahlung gesichert.