
15. November 2025 – Ein 78-jähriger Deutscher ist vom Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt worden. Nach Überzeugung der Kammer hatte der Mann in Brasilien über einen längeren Zeitraum ein minderjähriges Mädchen sexuell missbraucht. Das Opfer ist die Nichte seiner früheren Partnerin.
Hintergrund des Verfahrens
Die Taten, die dem Mann zur Last gelegt wurden, fanden nicht in Deutschland, sondern in Brasilien statt. Das Mädchen war zur Tatzeit noch Kind. Nach der Darstellung im Prozess nutzte der Angeklagte seine Nähe zur Familie der damaligen Partnerin aus und hatte wiederholt Zugriff auf das Kind.
Die Ermittlungsbehörden stützten sich unter anderem auf Auswertungen von Datenträgern und weitere Beweismittel, die im Zuge des Verfahrens sichergestellt worden waren. Auf dieser Basis sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mann das Kind über einen längeren Zeitraum in zahlreichen Fällen missbrauchte.
Rechtliche Bewertung und Zuständigkeit
Obwohl die Taten im Ausland begangen wurden, konnten sie vor einem deutschen Gericht verhandelt werden. Möglich ist dies, weil deutsche Staatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen auch dann nach deutschem Strafrecht belangt werden können, wenn sie schwere Sexualdelikte im Ausland begehen. Das Landgericht nahm eine entsprechende Zuständigkeit an und führte das Strafverfahren in München.
Im Urteil wurden schwere Sexualstraftaten zum Nachteil eines Kindes festgestellt. Die Strafkammer berücksichtigte bei der Bemessung des Strafmaßes insbesondere die Dauer und Häufigkeit der Taten sowie das besondere Schutzbedürfnis des Opfers. Am Ende stand eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten.
Verlauf vor Gericht
Im Prozess hatte der Angeklagte eine eigene Sicht der Ereignisse dargestellt und die Bewertung der Taten durch die Anklage in Teilen zurückgewiesen. Die Kammer folgte dieser Darstellung jedoch nicht. Ein eingeholtes Gutachten befasste sich zudem mit der Schuldfähigkeit und der Persönlichkeit des Mannes. Auf Grundlage aller Beweise gelangte das Gericht zu einer klaren Verurteilung.
Das Urteil ist nach derzeitiger Einschätzung noch nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten steht der Weg offen, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Ob er davon Gebrauch machen wird, war zunächst unklar.
Einordnung und Bedeutung des Urteils
Der Fall macht deutlich, dass schwere Sexualdelikte gegen Kinder nicht folgenlos bleiben, auch wenn sie im Ausland begangen werden. Die Anwendung deutschen Strafrechts auf Auslandstaten soll verhindern, dass sich Täter ihrer Verantwortung durch Ortswechsel entziehen können. Zugleich unterstreicht das Urteil, wie wichtig internationale Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung solcher Delikte ist.
Für das Opfer steht neben der strafrechtlichen Seite vor allem der Schutz der Privatsphäre im Vordergrund. Aus diesem Grund werden Namen und identifizierende Details in der öffentlichen Berichterstattung nicht genannt. Medien und Justiz betonen regelmäßig, dass der Schutz des Kindes vor erneuter Belastung und Bloßstellung einen hohen Stellenwert hat.
Weiterer Verlauf offen
Wie sich der Fall rechtlich weiterentwickelt, hängt davon ab, ob Rechtsmittel eingelegt werden und wie höhere Instanzen das Urteil bewerten. Unabhängig davon gilt der Schuldspruch des Landgerichts München I als deutliches Signal: Auch im Ausland begangene schwere Straftaten gegen Kinder werden von der deutschen Justiz verfolgt und mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet.

































