
Endlagerfrage
Dresden, 4. November 2025 – Noch vor wenigen Jahren war die Idee fern, dass in Sachsen einmal über ein Endlager für hochradioaktive Abfälle entschieden wird. Heute hingegen zeichnet sich ab: Für den Großteil der Landesfläche gilt eine Lagerung als unwahrscheinlich – was bleibt, sind wenige verbleibende Teilflächen. Doch warum genau wird Sachsen weitgehend ausgeschlossen, und was heißt das für die weiteren Schritte der Suche nach einem Endlager?
Ausgangslage und Verfahren zur Standortwahl
Das bundesweite Verfahren zur Endlagersuche wird von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nach dem Standortauswahlgesetz durchgeführt. Dabei werden in mehreren Phasen zunächst sogenannte Teilgebiete ermittelt, dann Standortregionen und letztlich ein endgültiger Standort ausgewählt. Im Zwischenbericht der BGE waren im Jahr 2020 insgesamt 90 Teilgebiete ausgewiesen worden. Nach aktuellem Stand bleiben bundesweit noch rund 25 Prozent der Landesfläche für ein mögliches Endlager übrig – im Vorjahr waren es noch rund 44 Prozent.
In Sachsen hatte die zuständige Landesbehörde festgestellt, dass von den ausgewiesenen Teilgebieten rund die Hälfte kein geeignetes Wirtsgestein enthält, und daraus folgte eine Reduzierung der potenziellen Teilflächen.
Warum wird der Großteil Sachsens ausgeschlossen?
Eine zentrale Voraussetzung für die Auswahl eines Lagerstandortes sind bestimmte Wirtsgesteine — unter anderem Steinsalz, Tongestein oder Kristallin — die geologisch geeignet sind, über viele Jahrtausende Sicherheit zu bieten. In Sachsen ergab die fachliche Prüfung, dass in über der Hälfte der ausgewiesenen Teilgebiete keine dieser Gesteine vorkommen, sodass die Ausweisung dort „nicht plausibel“ war.
Hinzu kommt: Für den größten Teil der Flächen in Sachsen ist laut BGE klar, dass sie für ein Endlager „wenig oder gar nicht geeignet“ sind.
Sachsen: Verbleibende Teilflächen und ausgeschlossene Gebiete
Verbleibende Kandidaten
Trotz erheblicher Ausschlüsse gibt es in Sachsen noch einzelne Teilflächen, die weiterhin im Verfahren sind. Kleinere Regionen in den Kreisen Bautzen (Oberlausitz), Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie im Erzgebirge und im Kreis Mittelsachsen gelten als besonders geeignet – darunter etwa die Gebiete um Seiffen und Altenberg.
Für eine kleinere Fläche nördlich von Dresden (zwischen Gröditz und Laußnitz) steht die Prüfung noch aus.
Ausgeschlossene Flächen
Die Untersuchung zeigt jedoch deutlich: Weit über die Hälfte der einst als möglich geltenden Teilgebiete in Sachsen wurden bereits aus der Liste der plausiblen Gebiete gestrichen. Die Gründe reichen von ungeeignetem Wirtsgestein bis zu unzureichender geologischer Datenlage.
| Region | Status | 
|---|---|
| Große Teile Sachsens (Mehrheit) | Ausgeschlossen oder als kaum geeignet bewertet | 
| Teilflächen in Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Erzgebirge, Mittelsachsen | Weiter im Verfahren | 
| Fläche nördlich Dresden (zwischen Gröditz & Laußnitz) | Prüfung noch offen | 
Verfahren und Zeitplan – Wo steht die Endlagersuche?
Das Verfahren der BGE verläuft schrittweise:
- Phase I: Auswahl der Teilgebiete und erste Sicherheitsprüfungen.
 - Phase II: Übertägige Erkundung ausgewählter Standortregionen.
 - Phase III: Untertägige Erkundung und letztliche Entscheidung.
 
Nach aktuellen Angaben strebt die BGE an, Ende 2027 konkrete Standortregionen für die übertägige Erkundung vorzuschlagen. Eine endgültige Entscheidung soll bis spätestens 2050 erfolgen.
Wie geht das Verfahren genau vor?
- Ausschluss von Gebieten anhand geologischer Kriterien.
 - Bewertung verbliebener Gebiete anhand detaillierter Daten.
 - Beteiligung der Öffentlichkeit mit Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
 
Was bedeutet das Ergebnis für Sachsen?
Für Sachsen bedeutet die aktuelle Bewertung: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Endlager im Freistaat entsteht, hat sich deutlich verringert. Nur noch ein kleiner Teil der Landesfläche ist aktiv im Rennen. Für betroffene Regionen – etwa im Erzgebirge oder in Mittelsachsen – bleibt jedoch eine mögliche Beteiligung bestehen. Kommunen und Bürgerinnen müssen weiterhin informiert werden, während andere Gebiete aus der aktiven Prüfung entlassen wurden.
Welche Fragen stellen sich dabei besonders?
Viele Bürger fragen, welche Regionen in Sachsen beim Endlagerverfahren bereits ausgeschlossen sind. Die Antwort: Für einen Großteil der Fläche wurde festgestellt, dass sie zumindest „wenig geeignet“ ist – was einem Ausschluss gleichkommt. Andere fragen, wie das Verfahren genau abläuft: Es ist mehrstufig, wissenschaftlich fundiert und öffentlich begleitet. Und schließlich: Wann wird entschieden? Die Zielmarke 2031 ist überholt; realistisch ist eine Entscheidung erst um 2050.
Beteiligung, Transparenz und geologische Kriterien im Fokus
Ein weiterer Aspekt betrifft die Beteiligung vor Ort sowie die besonderen Anforderungen, die das Verfahren stellt. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie stellte fest, dass viele Teilgebiete nicht plausibel seien, da geeignete Wirtsgesteine fehlten. Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung spielt eine zentrale Rolle: Das Verfahren sieht vor, dass Bürgerinnen, Kommunen und Verbände frühzeitig einbezogen werden und Daten öffentlich zugänglich sind.
Geologische Kriterien im Überblick
- Geeignete Wirtsgesteine: Steinsalz, Tongestein, Kristallin
 - Langfristige Stabilität über Jahrtausende
 - Transparenz und wissenschaftliche Nachvollziehbarkeit
 
Ausblick auf die nächsten Schritte
In den kommenden Jahren werden folgende Meilensteine erwartet:
- Mitte 2026: Nächster Arbeitsstandbericht der BGE
 - Ende 2027: Vorschlag konkreter Standortregionen
 - 2030er/2040er Jahre: Untertägige Erkundungen
 - Bis spätestens 2050: Endgültige Entscheidung
 
Für Sachsen heißt das: Weniger Fläche im Rennen bedeutet, dass künftig andere Bundesländer stärker im Fokus stehen könnten – zugleich bleibt das Verfahren für die verbliebenen Teilflächen relevant.
Perspektiven für Regionen und Bevölkerung
Für Kommunen in den verbleibenden Teilflächen bleibt das Thema präsent. Informations- und Beteiligungsverfahren, geologische Überprüfungen und mögliche Erkundungen stehen bevor. Für die übrigen Gebiete bedeutet die Bewertung indes eine Entlastung. Die Reduzierung der Fläche zeigt, wie anspruchsvoll die Anforderungen sind: Ein Endlager muss technisch, geologisch und gesellschaftlich tragfähig sein.
Was heißt das konkret für die Bürgerinnen und Bürger?
- Wenn Ihre Kommune nicht mehr unter den Teilgebieten geführt wird, heißt das eine deutlich geringere Wahrscheinlichkeit für ein Endlager.
 - Wenn Ihre Region noch im Verfahren ist, sind Sie eingeladen, sich an Informationsveranstaltungen zu beteiligen.
 - Transparenz und Nachvollziehbarkeit bleiben zentrale Grundsätze.
 
Ausblick: Entwicklungen im Auge behalten
Das Thema „Endlager für hochradioaktiven Müll“ ist in Sachsen noch nicht abgeschlossen, doch für den Großteil der Fläche gilt: nicht mehr in Frage kommend. Nur wenige Teilregionen bleiben im Verfahren und werden weiter geprüft. Die Suche geht mit wissenschaftlicher Strenge und öffentlicher Beteiligung weiter. Ob und wo letztlich ein Endlager entsteht, bleibt offen – Sachsen spielt dabei künftig eine kleinere, aber dennoch bedeutsame Rolle im Gesamtprozess.
 
 
 
 
































