Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) plant, die Betriebszeiten der Bereitschaftspraxis an der Rechbergklinik in Bretten zum 1. Juli 2026 deutlich zu reduzieren. Nach den vorliegenden Plänen soll der ärztliche Bereitschaftsdienst an Werktagen vollständig entfallen. Die angekündigte Umstrukturierung hat eine politische Debatte ausgelöst und wirft die Frage auf, wie die medizinische Versorgung außerhalb regulärer Praxiszeiten künftig organisiert werden soll.
Bretten, 10. Juni 2026 – Die geplante Kürzung der Betriebszeiten der Bereitschaftspraxis in Bretten sorgt im Landkreis Karlsruhe für erhebliche Diskussionen. Während die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg ihre Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes mit einer stärkeren Bündelung von Ressourcen begründet, sehen Kommunalpolitiker und Vertreter des Landkreises die wohnortnahe Versorgung gefährdet.
Im Mittelpunkt steht die Bereitschaftspraxis an der Rechbergklinik. Sie ist bislang ein wichtiger Anlaufpunkt für Patientinnen und Patienten, die außerhalb der regulären Sprechzeiten ärztliche Hilfe benötigen, ohne dass ein Notfall für die Notaufnahme vorliegt. Nach den aktuellen Plänen soll sich dieses Angebot in wenigen Wochen grundlegend verändern.
Bereitschaftspraxis in Bretten vor deutlicher Einschränkung
Die Bereitschaftspraxis in Bretten übernimmt seit Jahren eine wichtige Funktion zwischen hausärztlicher Versorgung und Krankenhausnotaufnahme. Wer abends, am Wochenende oder an Feiertagen medizinische Hilfe benötigt, kann dort Beschwerden behandeln lassen, die zwar dringend, aber nicht lebensbedrohlich sind.
Derzeit gelten für die Einrichtung folgende Öffnungszeiten:
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 19 bis 22 Uhr
- Mittwoch von 13 bis 22 Uhr
- Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 10 bis 16 Uhr
Nach den angekündigten Änderungen soll dieses Angebot deutlich reduziert werden. Unter der Woche wäre die Bereitschaftspraxis in Bretten künftig nicht mehr geöffnet. Parallel dazu soll auch die Versorgung in Bruchsal eingeschränkt werden. Dort wäre ein Bereitschaftsdienst nach den vorliegenden Planungen lediglich mittwochs und freitags zwischen 16 und 19 Uhr vorgesehen.
Die Folgen wären erheblich: Die bisherige Versorgungszeit an den Standorten Bretten und Bruchsal würde nahezu halbiert. Insbesondere in den Abendstunden gäbe es für viele Menschen im nördlichen Landkreis Karlsruhe deutlich weniger wohnortnahe Anlaufstellen.
Die Gründe der KVBW für die geplante Reform
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg verfolgt seit mehreren Jahren eine umfassende Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Ziel ist es nach eigenen Angaben, die Versorgung langfristig sicherzustellen und vorhandene personelle Ressourcen effizienter einzusetzen.
Hintergrund ist eine Entwicklung, die viele Bereiche des Gesundheitswesens betrifft. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die für Bereitschaftsdienste zur Verfügung stehen, ist begrenzt. Gleichzeitig verändert sich das Inanspruchnahmeverhalten von Patientinnen und Patienten. Die KVBW setzt deshalb verstärkt auf zentrale Steuerungssysteme und eine stärkere Konzentration von Versorgungsangeboten.
Ein zentraler Baustein dieser Strategie ist die bundesweite Rufnummer 116117. Dort erfolgt zunächst eine medizinische Ersteinschätzung. Je nach Krankheitsbild werden Betroffene an eine Bereitschaftspraxis, einen Hausbesuchsdienst, eine telemedizinische Beratung oder bei akuten Notfällen an eine Klinik weitergeleitet.
Nach Auffassung der KVBW sollen dadurch Doppelstrukturen reduziert und verfügbare Kapazitäten gezielter eingesetzt werden. Bereitschaftspraxen werden im Rahmen dieser Strategie zunehmend an größeren Standorten gebündelt.
Teil einer landesweiten Neuordnung
Die Diskussion in Bretten steht nicht isoliert. Bereits in den vergangenen Jahren wurden an zahlreichen Standorten in Baden-Württemberg Bereitschaftspraxen geschlossen, verlegt oder organisatorisch neu aufgestellt.
Die aktuelle Entscheidung fügt sich in diese landesweite Entwicklung ein. Die KVBW verfolgt das Ziel, die ambulante Notfallversorgung stärker über zentrale Strukturen zu organisieren. Dazu gehören neben der Telefonnummer 116117 auch digitale Beratungsangebote und telemedizinische Leistungen.
Aus Sicht der Vereinigung soll dadurch ein System entstehen, das medizinische Hilfe zielgerichteter vermittelt und die vorhandenen personellen Ressourcen effizient nutzt.
Widerstand aus Landkreis und Kommunen
Die geplante Einschränkung der Bereitschaftspraxis in Bretten stößt vor Ort auf deutlichen Widerstand. Vertreter des Landkreises Karlsruhe sowie die Städte Bretten und Bruchsal haben sich gegen die Kürzungen ausgesprochen und eine erneute Prüfung der Pläne gefordert.
Im Zentrum der Kritik steht die Sorge, dass die Wege für Patientinnen und Patienten länger werden und die medizinische Versorgung außerhalb der regulären Praxiszeiten an Qualität verlieren könnte. Gerade ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität seien auf wohnortnahe Angebote angewiesen.
Hinzu kommt die geografische Bedeutung der Region. Der Landkreis Karlsruhe zählt zu den bevölkerungsreichsten Kreisen Baden-Württembergs. Kritiker der Reform argumentieren deshalb, dass eine weitere Reduzierung von Bereitschaftsdiensten in einem so großen Versorgungsgebiet problematisch sein könnte.
Besondere Kritik an den Abendstunden
Besonders intensiv wird die geplante Situation nach 19 Uhr diskutiert. Nach den veröffentlichten Planungen gäbe es dann weder in Bretten noch in Bruchsal eine regulär geöffnete Bereitschaftspraxis.
Gerade diese Zeitspanne gilt jedoch als besonders relevant. Viele gesundheitliche Beschwerden treten nach Feierabend auf oder werden erst dann medizinisch abgeklärt. Für zahlreiche Patientinnen und Patienten stellt die Bereitschaftspraxis bislang die erste Anlaufstelle dar, bevor ein Krankenhaus aufgesucht wird.
Die kommunalen Vertreter befürchten deshalb Versorgungslücken, die sich insbesondere in den Abendstunden bemerkbar machen könnten.
Welche Auswirkungen auf Krankenhäuser befürchtet werden
Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion betrifft die Kliniken der Region. Bereits heute berichten viele Krankenhäuser bundesweit von einer hohen Auslastung ihrer Notaufnahmen. Die Trennung zwischen echten Notfällen und weniger dringlichen Erkrankungen stellt dabei eine dauerhafte Herausforderung dar.
Die Bereitschaftspraxis erfüllt in diesem Zusammenhang eine wichtige Steuerungsfunktion. Sie übernimmt die Behandlung von Erkrankungen, die zeitnah medizinisch abgeklärt werden müssen, aber keine stationäre Notfallversorgung erfordern.
Landkreis und Kommunen warnen davor, dass eine Reduzierung der Bereitschaftspraxis zu einer zusätzlichen Belastung der Notaufnahmen führen könnte. Patientinnen und Patienten könnten sich mangels wohnortnaher Alternativen direkt an die Krankenhäuser wenden.
Besonders die Rechbergklinik in Bretten sowie die Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal spielen für die regionale Versorgung eine zentrale Rolle. Beide Standorte sind eng in die Notfallversorgung eingebunden und betreuen jedes Jahr eine große Zahl von Menschen.
Welche Möglichkeiten Patienten künftig haben
Auch nach einer möglichen Umsetzung der Reform bleiben verschiedene Versorgungswege bestehen. Die KVBW verweist insbesondere auf die bundesweit erreichbare Rufnummer 116117, die rund um die Uhr verfügbar ist.
Patientinnen und Patienten können dort eine medizinische Ersteinschätzung erhalten und werden an die jeweils passende Versorgungsstruktur vermittelt.
Zu den verfügbaren Angeboten gehören:
- die telefonische Ersteinschätzung über die 116117,
- Hausbesuche des ärztlichen Bereitschaftsdienstes,
- telemedizinische Beratungen,
- verbleibende Bereitschaftspraxen in der Region,
- Krankenhausnotaufnahmen bei akuten oder lebensbedrohlichen Situationen.
Die KVBW sieht insbesondere in der stärkeren Steuerung über die 116117 einen wichtigen Baustein ihrer Reformstrategie. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten schneller an die jeweils geeignete Versorgungseinrichtung zu vermitteln.
Eine Entscheidung mit Bedeutung für die gesamte Region
Die Debatte um die Bereitschaftspraxis in Bretten reicht inzwischen weit über organisatorische Fragen hinaus. Sie berührt einen Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge: die Erreichbarkeit medizinischer Hilfe außerhalb der regulären Praxiszeiten.
Während die KVBW auf eine stärkere Zentralisierung und effizientere Nutzung vorhandener Ressourcen setzt, fordern Landkreis und Kommunen den Erhalt möglichst wohnortnaher Angebote. Ob die angekündigten Kürzungen in ihrer geplanten Form umgesetzt werden, wird die kommenden Wochen prägen.
Fest steht bereits jetzt: Die Zukunft der Bereitschaftspraxis in Bretten ist zu einem Symbol für die größere Diskussion geworden, wie medizinische Versorgung in Zeiten begrenzter personeller Ressourcen organisiert werden kann. Die Entscheidung dürfte deshalb nicht nur in Bretten aufmerksam verfolgt werden, sondern auch in vielen anderen Regionen Baden-Württembergs.













