Fluazinam wird seit Jahren eingesetzt, um Kartoffeln vor Pilzkrankheiten zu schützen. Eine neue Auswertung älterer Tierversuchsdaten stellt Teile der bisherigen Bewertung infrage. Behörden prüfen die Befunde – ein konkretes Gesundheitsrisiko für Verbraucher ist bislang nicht nachgewiesen.
Bei der Debatte um Fluazinam geht es nicht nur um die Frage, ob der Wirkstoff grundsätzlich schädliche Eigenschaften besitzt. Für eine belastbare Risikobewertung ist ebenso entscheidend, welchen Mengen Menschen tatsächlich ausgesetzt sind und unter welchen Bedingungen daraus eine Gesundheitsgefahr entstehen könnte.
Auslöser der aktuellen Diskussion ist die erneute statistische Auswertung einer Entwicklungsneurotoxizitätsstudie aus dem Jahr 2005. Nach Recherchen von BR und Tagesschau wurde die Untersuchung damals im Auftrag des Herstellers durchgeführt. Zwei Wissenschaftler haben die Daten nun erneut analysiert und kommen bei mehreren untersuchten Parametern zu anderen Ergebnissen als der ursprüngliche Studienbericht.
Die neue Arbeit lag zum Zeitpunkt der Recherche als Preprint vor. Sie war damit öffentlich zugänglich, hatte aber noch kein unabhängiges wissenschaftliches Peer-Review-Verfahren durchlaufen.
Was die neue Auswertung infrage stellt
In der Studie wurde untersucht, wie sich Fluazinam auf die Entwicklung von Rattennachkommen auswirkte. Im Mittelpunkt standen mögliche Veränderungen des Nervensystems und des Gehirns.
Die Autoren der Reanalyse berichten unter anderem von statistisch auffälligen Veränderungen beim Gehirngewicht und bei bestimmten Gehirnmaßen. Nach ihrer Darstellung betrifft die Kritik sechs Auswertungen oder Befunde, die im ursprünglichen Bericht fehlerhaft oder unvollständig berücksichtigt worden seien.
Damit ist jedoch weder bewiesen, dass Fluazinam beim Menschen Hirnschäden verursacht, noch dass die beobachteten Veränderungen zwangsläufig gesundheitlich relevant sind. Die Ergebnisse stammen aus einem Tierversuch. Solche Untersuchungen liefern wichtige Hinweise für die Bewertung eines Wirkstoffs, lassen sich aber nicht unmittelbar auf Kinder, Erwachsene oder Verbraucher übertragen.
Was über Fluazinam bekannt ist
Fluazinam ist ein Fungizid, das unter anderem im Kartoffelanbau gegen Kraut- und Knollenfäule eingesetzt wird. Die Pilzerkrankung kann erhebliche Ernteausfälle verursachen und gehört zu den wichtigsten Krankheiten im Kartoffelanbau.
In Deutschland sind weiterhin Pflanzenschutzmittel mit Fluazinam zugelassen. Ein vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geführtes fluazinamhaltiges Mittel enthält 500 Gramm des Wirkstoffs pro Liter und trägt unter anderem Hinweise auf mögliche Gesundheitsgefahren.
Dazu gehören Warnungen vor einer möglichen Schädigung des ungeborenen Kindes und vor allergischen Hautreaktionen. Diese Kennzeichnung bezieht sich auf das konzentrierte Pflanzenschutzmittel. Sie ist kein Beleg dafür, dass behandelte Kartoffeln im Handel gesundheitsschädlich sind.
Für die Risikobewertung müssen verschiedene Gruppen getrennt betrachtet werden: Beschäftigte, die das Mittel mischen oder ausbringen, Menschen in der Nähe behandelter Flächen und Verbraucher, die mögliche Rückstände über Lebensmittel aufnehmen. Für diese Gruppen gelten unterschiedliche Expositionswege und Schutzmaßnahmen.
Aus den bislang vorliegenden Informationen lässt sich kein konkretes Gesundheitsrisiko für Kartoffelkonsumenten ableiten.
Warum der Wirkstoff weiterhin zugelassen ist
Fluazinam wird derzeit auf europäischer Ebene erneut bewertet. Die Europäische Union verlängerte die Genehmigungsdauer im Februar 2026 mit der Begründung, dass das Erneuerungsverfahren noch nicht abgeschlossen war.
Diese Verlängerung ist keine neue abschließende Bestätigung der Sicherheit des Wirkstoffs. Sie bedeutet zunächst, dass die bestehende Genehmigung während der laufenden Prüfung nicht ausläuft.
Auch in Deutschland dürfen entsprechend zugelassene fluazinamhaltige Mittel weiter eingesetzt werden, sofern die jeweiligen Anwendungsbestimmungen und Schutzvorschriften eingehalten werden.
Die politische Frage hinter dem Fall
Der Fall berührt ein grundsätzliches Problem der europäischen Pestizidregulierung: Erhalten die zuständigen Behörden alle Studien, die für eine unabhängige Sicherheitsbewertung relevant sein könnten?
Eine 2023 veröffentlichte wissenschaftliche Untersuchung befasste sich mit Entwicklungsneurotoxizitätsstudien zu mehreren Pestizidwirkstoffen. Die Autoren kamen zu dem Ergebnis, dass neun von 35 untersuchten Studien in den verfügbaren europäischen Zulassungsunterlagen nicht offengelegt worden waren.
Auch die Fluazinam-Studie aus dem Jahr 2005 war Teil dieser Untersuchung. Nach Einschätzung der Wissenschaftler könnten ihre Ergebnisse für die regulatorische Bewertung des Wirkstoffs von Bedeutung sein.
Ob die Studie im ursprünglichen Zulassungsverfahren zwingend hätte eingereicht werden müssen, ist allerdings umstritten. Der Hersteller erklärte, die Vorlage sei nach den damaligen Anforderungen nicht vorgeschrieben gewesen. Nach der vorliegenden Medienrecherche bestätigte auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, dass die konkrete Untersuchung für das damalige Verfahren nicht verpflichtend angefordert worden sei.
Die Wissenschaftler vertreten dagegen die Auffassung, dass Unternehmen aufgrund umfassender Informationspflichten auch solche Studien melden müssten, die nicht ausdrücklich Teil eines standardisierten Datenpakets seien, aber sicherheitsrelevante Hinweise enthalten könnten.
Eine eindeutige Rechtsverletzung ist damit bislang nicht belegt. Ebenso gibt es keine belastbaren Hinweise darauf, dass Hersteller oder Behörden Ergebnisse absichtlich vertuscht hätten.
Behörden überprüfen die Einwände
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit prüfen die zugrunde liegenden Daten im laufenden Erneuerungsverfahren. Dabei geht es auch um die Frage, ob die statistischen Einwände der Wissenschaftler zutreffen und ob sich daraus Folgen für die toxikologische Bewertung ergeben.
Nach Angaben der EFSA, die in der zugrunde liegenden Medienrecherche wiedergegeben werden, wird eine abgestimmte Schlussfolgerung im ersten Quartal 2027 erwartet.
Bis dahin bleibt offen, ob die neue Analyse bestehende Referenzwerte, Schutzauflagen oder die Genehmigung des Wirkstoffs beeinflussen wird. Der Hersteller verweist darauf, dass Fluazinam nach den jeweils geltenden gesetzlichen Verfahren geprüft worden sei.
Was noch geklärt werden muss
Für eine abschließende Bewertung sind vor allem vier Fragen entscheidend:
- Bestätigt ein unabhängiges Peer Review die neue statistische Auswertung?
- Stufen die Behörden die beobachteten Veränderungen als behandlungsbedingt und gesundheitlich relevant ein?
- Müssen bestehende toxikologische Referenzwerte oder Schutzauflagen geändert werden?
- Wie hoch ist die tatsächliche Belastung von Anwendern, Beschäftigten und Verbrauchern?
Die neue Analyse ist damit weder ein Beleg für „giftige Kartoffeln“ noch ein Grund für eine pauschale Entwarnung. Sie liefert einen ernstzunehmenden Prüfauftrag für Wissenschaft und Behörden.
Politisch entscheidend ist nun, ob die europäischen Zulassungsbehörden die Einwände vollständig bewerten und nachvollziehbar offenlegen, welche Bedeutung die alten Studiendaten für die heutige Risikobewertung haben. Erst danach lässt sich belastbar beurteilen, ob Fluazinam strenger reguliert werden muss.





















