Telefonische Krankschreibung vor dem Aus: DGB warnt vor Druck auf Kranke
Die Koalition plant strengere Regeln bei Krankschreibungen: Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll abgeschafft werden, die Attestpflicht bereits ab dem ersten Krankheitstag greifen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht darin ein Risiko für Beschäftigte, die krank zur Arbeit gehen könnten. Noch ist die Reform aber nicht in Kraft.
Was sich bei der Krankschreibung ändern soll
Die telefonische Krankschreibung steht politisch vor dem Aus. In einem Beschlusspapier des Koalitionsausschusses ist vorgesehen, die Möglichkeit einer telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit abzuschaffen. Zusätzlich soll künftig grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden müssen.
Damit würde sich der Umgang mit Krankheit im Arbeitsalltag spürbar verändern. Wer bislang bei einer leichten Erkrankung telefonisch Kontakt zur Arztpraxis aufnehmen konnte, müsste sich künftig früher um einen formalen Nachweis kümmern. Entscheidend ist jedoch: Die neuen Regeln gelten noch nicht. Maßgeblich wird erst die konkrete rechtliche Umsetzung sein.
Warum der DGB vor mehr Druck auf Beschäftigte warnt
Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert die Pläne deutlich. Aus Gewerkschaftssicht könnte eine verschärfte Attestpflicht dazu führen, dass Beschäftigte trotz Krankheit arbeiten gehen, weil sie den Aufwand einer sofortigen Bescheinigung scheuen oder nicht rechtzeitig einen Arztkontakt bekommen.
Das Risiko liegt vor allem bei leichten, aber möglicherweise ansteckenden Erkrankungen. Wer mit Infekt zur Arbeit erscheint, kann Kolleginnen und Kollegen gefährden und die eigene Genesung verzögern. Der DGB warnt deshalb vor sogenanntem Präsentismus: Menschen sind zwar am Arbeitsplatz, aber gesundheitlich nicht arbeitsfähig.
Auch Arztpraxen könnten stärker belastet werden. Wenn deutlich mehr Patientinnen und Patienten schon am ersten Krankheitstag eine Bescheinigung benötigen, steigt der organisatorische Druck auf Terminvergabe, Telefonleitungen und Praxisteams.
Was derzeit noch gilt
Aktuell ist eine telefonische Erstbescheinigung der Arbeitsunfähigkeit unter engen Voraussetzungen möglich. Sie kommt bei leichten Erkrankungen infrage, wenn Patientinnen und Patienten der Praxis bekannt sind und keine schwere Symptomatik vorliegt. Die Dauer ist begrenzt.
Die Regelung wurde nach der Corona-Zeit nicht vollständig gestrichen, sondern für bestimmte Fälle dauerhaft ermöglicht. Sie sollte unnötige Kontakte in Wartezimmern vermeiden und Praxen entlasten. Genau diese Entlastungsfunktion steht nun wieder politisch zur Debatte.
Offen bleibt, wie streng die Reform tatsächlich wird
Noch ist nicht abschließend geklärt, wie die geplanten Änderungen umgesetzt werden. Offen ist unter anderem, welche Rolle Videosprechstunden spielen, ob es Ausnahmen geben soll und wie die neue Pflicht im Detail ausgestaltet wird.
Deshalb wäre es zu weitgehend zu behaupten, künftig müssten alle Erkrankten in jedem Fall persönlich in eine Praxis kommen. Sicher ist bislang nur: Die Koalition will die telefonische Krankschreibung abschaffen und die Nachweispflicht verschärfen. Wie genau das im Gesetz oder in den zuständigen Regelungen landet, bleibt abzuwarten.
Was Beschäftigte jetzt beachten sollten
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ändert sich zunächst nichts automatisch. Im Krankheitsfall gelten weiterhin die bestehenden Regeln im Arbeitsverhältnis. Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren und die jeweils geltenden Vorgaben zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beachten.
Viele Betriebe verlangen die Bescheinigung bislang erst nach einigen Tagen, können sie aber auch früher einfordern, wenn dies arbeitsrechtlich vorgesehen ist. Die geplante Reform würde diesen Rahmen politisch neu setzen. Bis dahin bleibt entscheidend, was im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder nach Vorgabe des Arbeitgebers gilt.
Politische Debatte ist noch nicht beendet
Die Auseinandersetzung um die telefonische Krankschreibung ist mehr als eine technische Detailfrage. Sie berührt das Verhältnis zwischen Kontrolle, Vertrauen und Gesundheitsschutz im Arbeitsleben. Die Koalition setzt auf strengere Nachweise, Gewerkschaften warnen vor zusätzlichen Belastungen für Kranke und Praxen.
Ob die Reform am Ende Fehlzeiten senkt oder vor allem neue Hürden schafft, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Für Beschäftigte bleibt vorerst wichtig: Die bisherigen Regeln gelten weiter, die angekündigte Verschärfung ist politisch geplant, aber noch nicht endgültig umgesetzt.





















