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Störung am Hauptstadtflughafen

Drohnensichtung am BER legt beide Start- und Landebahnen zeitweise lahm

Passagierflugzeug über einem generischen Flughafen, während eine Drohne im freien Luftraum zu sehen ist.
Symbolbild: KI-generiert. Drohnensichtungen können zu Einschränkungen des Flugverkehrs führen. Am Flughafen BER wurden 2026 bereits mehrfach entsprechende Vorfälle registriert.

Eine Drohnensichtung hat den Flugbetrieb am Flughafen Berlin Brandenburg am Mittwochabend zeitweise zum Stillstand gebracht. Rund 45 Minuten lang waren keine Starts und Landungen möglich, mehrere Maschinen mussten ausweichen. Wer die gemeldete Drohne gesteuert hat und um welches Fluggerät es sich handelte, ist bislang ungeklärt.

Schönefeld, 24. September 2026. Gegen 20 Uhr beginnt am Flughafen BER eine Störung, die binnen kurzer Zeit Auswirkungen auf den gesamten Start- und Landebetrieb hat. Eine Drohne wird im Umfeld des Flughafens gemeldet. Die Deutsche Flugsicherung reagiert: Zunächst wird eine der beiden Pisten gesperrt, wenig später steht auch die zweite nicht mehr zur Verfügung.

Damit geht am Hauptstadtflughafen zeitweise nichts mehr. Flugzeuge können weder starten noch landen. Erst gegen 21.05 Uhr wird die Sperrung vollständig aufgehoben. Etwa 45 Minuten dauert die Phase, in der beide Start- und Landebahnen gleichzeitig nicht genutzt werden können.

Nach Angaben des rbb, der sich auf Auskünfte des Flughafens und der Bundespolizei beruft, suchten Einsatzkräfte nach dem gemeldeten Flugobjekt. Sie konnten die Drohne jedoch nicht selbst feststellen. Genau dieser Punkt ist für die Einordnung entscheidend: Bestätigt ist eine Drohnensichtung, nicht der spätere Fund eines Fluggeräts.

Drohne am BER: Mehrere Flüge müssen ausweichen

Für den laufenden Flugbetrieb hat die Meldung unmittelbare Folgen. Zunächst wird die Nordpiste für Starts und Landungen gesperrt. Später trifft es auch die zweite Start- und Landebahn. Nach den vorliegenden Berichten steht der Betrieb damit für rund 45 Minuten vollständig still.

Besonders betroffen sind Maschinen, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Weg nach Berlin befinden. Mehrere Flüge können den BER nicht wie geplant ansteuern. Mindestens zwei Maschinen werden nach Angaben des rbb umgeleitet. Andere Berichte nennen Leipzig und Dresden als Ausweichflughäfen.

Wie viele Flüge insgesamt von Verspätungen, Umleitungen oder möglichen Ausfällen betroffen waren, lässt sich zunächst nicht abschließend beziffern. Eine vollständige Bilanz liegt nicht vor. Fest steht lediglich: Während beide Pisten gesperrt sind, kann am Flughafen Berlin Brandenburg kein regulärer Start- und Landebetrieb stattfinden.

Gegen 21.05 Uhr endet die Sperrung. Der Flugverkehr läuft wieder an, die Folgen sind damit aber nicht sofort verschwunden. Verspätungen wirken nach, nachdem der planmäßige Betrieb zuvor unterbrochen worden war.

Bundespolizei findet das gemeldete Flugobjekt nicht

Während der Flugbetrieb nach der Freigabe der Pisten wieder aufgenommen werden kann, bleiben die Hintergründe der Drohnensichtung offen. Die Bundespolizei sucht nach dem Fluggerät, kann nach den vorliegenden Angaben aber keine Drohne feststellen.

Unbekannt ist deshalb auch, um welchen Typ es sich gehandelt haben könnte. Ebenso offen bleibt, wer das Fluggerät gesteuert haben soll und weshalb es sich im Umfeld des BER befunden haben könnte.

Für weitergehende Schlussfolgerungen gibt es bislang keine belastbare Grundlage. Weder ein Motiv noch eine gezielte Störung des Flughafens sind bestätigt. Auch lässt sich aus den bekannten Angaben nicht ableiten, ob der Vorfall mit anderen Drohnensichtungen in Verbindung steht.

Das Wichtigste in Kürze

Eine Drohnensichtung führte am Flughafen Berlin Brandenburg zu einer rund 45-minütigen Unterbrechung von Starts und Landungen. Die Bundespolizei konnte das gemeldete Fluggerät anschließend nicht feststellen; wesentliche Hintergründe blieben ungeklärt.

Was ist passiert?
Eine Drohnensichtung hat den Flugbetrieb am Flughafen Berlin Brandenburg am Mittwochabend zeitweise zum Stillstand gebracht.
Wann?
Etwa 45 Minuten dauert die Phase, in der beide Start- und Landebahnen gleichzeitig nicht genutzt werden können.
Was ist bestätigt?
Sie konnten die Drohne jedoch nicht selbst feststellen.
Was ist noch offen?
Unbekannt ist deshalb auch, um welchen Typ es sich gehandelt haben könnte.

Stand:

Gesichert ist die Sichtung – nicht die Herkunft

Die sprachliche Unterscheidung ist mehr als eine Formalität. Eine Drohne wurde gemeldet beziehungsweise gesichtet, woraufhin die zuständigen Stellen den Flugverkehr einschränkten. Das Fluggerät selbst wurde von der Bundespolizei anschließend jedoch nicht gefunden.

Damit bleiben wesentliche Fragen unbeantwortet: Wo befand sich die Drohne genau? Wer steuerte sie? Welches Modell war unterwegs? Darauf gibt es nach dem bisher bekannten Stand keine gesicherten Antworten.

Für den Flughafenbetrieb zählt in einer solchen Situation zunächst die mögliche Gefährdung. Die Deutsche Flugsicherung reagierte auf die Meldung mit Einschränkungen, die schließlich zur Sperrung beider Pisten führten.

Am Flughafen BER häufen sich Drohnensichtungen

Der Vorfall trifft den Hauptstadtflughafen in einem Jahr, in dem Drohnen im Umfeld des BER bereits mehrfach zum Thema geworden sind. Die Zahlen der Deutschen Flugsicherung zeigen eine deutliche Häufung.

Im ersten Halbjahr 2026 wurden im Bereich des BER insgesamt 28 Drohnensichtungen beziehungsweise entsprechende Flugobjekte registriert. Damit verzeichnete der Hauptstadtflughafen in diesem Zeitraum mehr Fälle als jeder andere deutsche Flughafen. Frankfurt folgte mit 27 registrierten Sichtungen.

Nicht jede Meldung führt zu einem Eingriff in den Flugbetrieb. Am BER hatten die Vorfälle allerdings bereits mehrfach konkrete Konsequenzen: In sieben Fällen musste der Flugverkehr zeitweise unterbrochen werden.

Der aktuelle Drohnenalarm am BER reiht sich damit in eine Entwicklung ein, die Flughafen, Flugsicherung und Sicherheitsbehörden schon vor dem Vorfall vom Mittwoch beschäftigt hat.

28 Sichtungen in sechs Monaten

Besonders auffällig wird die Entwicklung im Vergleich mit dem Vorjahr. Für das gesamte Jahr 2025 waren am BER und im Großraum des Flughafens nach den veröffentlichten Daten acht Drohnensichtungen registriert worden. In den ersten sechs Monaten 2026 waren es bereits 28.

Was hinter dieser Zunahme steckt, lässt sich aus den Zahlen allein nicht ableiten. Sie dokumentieren zunächst lediglich, dass entsprechende Flugobjekte oder Sichtungen erheblich häufiger gemeldet wurden.

Auch ein Zusammenhang zwischen den einzelnen Fällen ist nicht belegt. Die Statistik darf deshalb nicht als Hinweis darauf verstanden werden, dass dieselben Personen oder dieselben Motive hinter den verschiedenen Vorfällen stehen.

Drohnenabwehr am BER beschäftigt die Behörden bereits länger

Die zunehmende Zahl der Sichtungen hat das Thema schon vor dem jüngsten Zwischenfall auf die Agenda der Sicherheitsbehörden gebracht. Im August kamen Vertreter des brandenburgischen Innenministeriums, der Bundespolizei, der Flughafengesellschaft und der Deutschen Flugsicherung zusammen. Im Mittelpunkt stand der Umgang mit Drohnen und die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen.

Der Vorfall vom Mittwoch zeigt, weshalb das Thema für einen internationalen Verkehrsflughafen relevant ist. Eine einzelne gemeldete Drohne kann reichen, um Betriebsabläufe kurzfristig erheblich zu verändern. Am BER wurden zunächst einzelne Bereiche eingeschränkt, am Ende standen beide Start- und Landebahnen still.

Für Passagiere werden solche Sicherheitsmaßnahmen vor allem durch Verspätungen und Umleitungen sichtbar. Im Hintergrund müssen Flughafen, Flugsicherung und Sicherheitskräfte jedoch zunächst auf eine Situation reagieren, deren tatsächliches Ausmaß in diesem Moment noch nicht vollständig geklärt sein kann.

Warum eine Drohnensichtung den Flugverkehr stoppen kann

Der Ablauf am Mittwochabend macht diese Dynamik deutlich. Gegen 20 Uhr wird die Drohne gemeldet. Zunächst trifft die Sperrung eine Start- und Landebahn. Anschließend steht auch die zweite Piste nicht mehr zur Verfügung. Erst gegen 21.05 Uhr kann der Flugbetrieb wieder vollständig freigegeben werden.

Dass die Bundespolizei bei der anschließenden Suche keine Drohne findet, macht die vorherigen Einschränkungen nicht rückwirkend bedeutungslos. Zum Zeitpunkt der Sichtung müssen die zuständigen Stellen auf die gemeldete mögliche Gefahr reagieren. Am BER führte das letztlich zu einer rund 45-minütigen Unterbrechung von Starts und Landungen.

Nach der Freigabe beginnt der Betrieb wieder. Was bleibt, sind Verspätungen – und ein Vorfall, dessen Ursprung weiterhin ungeklärt ist.

Der Flugbetrieb läuft wieder, die entscheidenden Fragen bleiben

Die unmittelbare Störung am Flughafen Berlin Brandenburg ist beendet. Die Pisten sind seit Mittwochabend wieder freigegeben, Starts und Landungen wurden wieder aufgenommen. Aufgeklärt ist die Drohnensichtung damit nicht.

Wer das gemeldete Fluggerät gesteuert haben könnte, bleibt ebenso offen wie dessen Typ und Herkunft. Auch über ein mögliches Motiv gibt es keine gesicherten Erkenntnisse. Solange Polizei und andere zuständige Stellen dazu keine belastbaren Informationen vorlegen, endet die gesicherte Faktenlage bei der Sichtung und ihren konkreten Folgen für den Flugverkehr.

Bemerkenswert bleibt der größere Zusammenhang: 28 registrierte Drohnensichtungen am BER allein im ersten Halbjahr 2026, sieben zeitweilige Unterbrechungen des Flugverkehrs und nun erneut eine Sperrung beider Pisten. Der Mittwochabend zeigt damit vor allem, wie schnell eine Drohnenmeldung den Betrieb eines großen Flughafens beeinflussen kann – selbst wenn das gemeldete Fluggerät anschließend nicht gefunden wird.

Quellen

  1. Starts und Landungen am BER wegen Drohnen-Alarm zeitweise ausgesetztrbb
  2. Hauptstadtflughafen BER vorübergehend wegen Drohne lahmgelegtDeutschlandfunk
  3. Redmann: Enge Zusammenarbeit bei Drohnenabwehr wichtiger denn jePolizei Brandenburg
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