
Die aktuelle Regelung der Pendlerpauschale
Bis Ende 2025 gilt noch die bisherige Staffelung: Für die ersten 20 Kilometer können Arbeitnehmer 0,30 Euro pro Entfernungskilometer geltend machen. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Satz auf 0,38 Euro. Diese sogenannte Entfernungspauschale wird unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel gewährt – ob Auto, Bahn, Fahrrad oder Bus. Wichtig: Grundsätzlich gilt ein Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr. Dieser Deckel entfällt jedoch, wenn der Arbeitsweg mit dem eigenen oder einem zur Verfügung gestellten Pkw zurückgelegt wird.
Ein Beispiel: Wer 30 Kilometer zur Arbeit pendelt und dies an 220 Arbeitstagen tut, kann aktuell für die ersten 20 Kilometer 0,30 Euro und für die weiteren 10 Kilometer 0,38 Euro ansetzen. Das summiert sich zu einer jährlichen Pauschale von rund 2.068 Euro – abhängig vom persönlichen Steuersatz ergibt sich daraus eine individuelle Steuerersparnis.
Geplante Änderung ab 2026: Einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer
Zum 1. Januar 2026 soll die Pendlerpauschale reformiert werden. Nach dem vorliegenden Referentenentwurf steigt die Entfernungspauschale dauerhaft auf einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung entfällt damit vollständig.
Für Pendler bedeutet dies: Besonders kurze Strecken gewinnen. Während bislang nur ab dem 21. Kilometer ein erhöhter Satz galt, profitieren nun auch Berufstätige mit Arbeitswegen von 5, 10 oder 15 Kilometern deutlich stärker. Zudem wird die Mobilitätsprämie für Geringverdienende entfristet, sodass auch Personen mit niedrigen Einkommen, die keine oder nur geringe Steuern zahlen, eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Fiskalische Auswirkungen für Staat und Steuerzahler
Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Vereinheitlichung der Pendlerpauschale den Staatshaushalt Milliarden kostet. Für 2026 wird zunächst von einer Entlastung in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro ausgegangen. In den Folgejahren steigt dieser Betrag kontinuierlich an, bis er 2030 knapp 1,96 Milliarden Euro pro Jahr erreicht. Zusammengenommen führt die Pendlerpauschale dann zu einer jährlichen Gesamtsumme von fast 7 Milliarden Euro an Steuermindereinnahmen.
Die Verteilung dieser Kosten ist bereits beziffert: Auf den Bund entfallen rund 847 Millionen Euro, die Länder tragen 823 Millionen Euro und die Gemeinden rund 290 Millionen Euro. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Reform nicht nur Arbeitnehmern zugutekommt, sondern auch finanzpolitisch ein erhebliches Gewicht hat.
Wie viel Sie wirklich sparen können
Die Ersparnis hängt maßgeblich von vier Faktoren ab:
- der täglichen Entfernung zur Arbeit,
- der Anzahl der Arbeitstage im Jahr,
- dem persönlichen Steuersatz,
- und dem Überschreiten der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro.
Wer bislang knapp unterhalb der Pauschalgrenze lag, profitiert besonders, da die höheren Kilometer-Sätze schneller ins Gewicht fallen. Für Fernpendler mit mehr als 20 Kilometern Arbeitsweg bleibt der Vorteil spürbar, jedoch steigt die Entlastung hier weniger stark an als bei kurzen Wegen.
Beispielrechnung
Entfernung | Bisherige Pauschale (pro Jahr) | Neue Pauschale ab 2026 | Mehrersparnis |
---|---|---|---|
10 km (220 Tage) | 660 € | 836 € | +176 € |
20 km (220 Tage) | 1.320 € | 1.672 € | +352 € |
30 km (220 Tage) | 2.068 € | 2.508 € | +440 € |
Die Tabelle zeigt, dass insbesondere Kurzstreckenpendler mit einem Gewinn von mehreren hundert Euro pro Jahr rechnen dürfen. Bei 30 Kilometern Arbeitsweg steigt die jährliche Pauschale immerhin um fast 450 Euro.
So profitieren Pendler am meisten
Die Pendlerpauschale ist ein steuerliches Instrument – ihre tatsächliche Wirkung entfaltet sie daher nur, wenn der Steuerzahler auch eine gewisse Einkommensteuerlast hat. Entscheidend ist, dass die Werbungskosten insgesamt über 1.230 Euro liegen. Wer das nicht erreicht, spürt von der Reform keinen direkten Effekt.
Zudem gilt: Die Pauschale mindert lediglich das zu versteuernde Einkommen. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt also immer vom individuellen Steuersatz ab. Je höher dieser ist, desto mehr spürbar ist auch die Entlastung in Euro.
Fazit: Mehr Geld für Millionen – aber nicht für alle gleich
Die geplante Reform der Pendlerpauschale ab 2026 ist ein klares Signal: Berufstätige mit täglichem Arbeitsweg sollen angesichts steigender Mobilitätskosten spürbar entlastet werden. Vor allem Kurzstreckenpendler profitieren erstmals deutlich stärker, während Langstreckenfahrer zumindest für die ersten Kilometer zusätzliche Vorteile genießen. Für den Staat bedeutet dies Milliardenverluste bei den Steuereinnahmen, die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt werden.
Für Arbeitnehmer lohnt sich ein genauer Blick: Wer seinen Arbeitsweg, die Zahl der Pendeltage und den eigenen Steuersatz kennt, kann bereits heute kalkulieren, wie viel er ab 2026 tatsächlich spart. Fest steht: Die Pendlerpauschale bleibt ein zentrales Instrument der steuerlichen Entlastung – und wird künftig noch mehr Menschen ein spürbares Plus im Geldbeutel verschaffen.