
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kündigt ein neues Gesetz an, das Deutschland medizinisch krisenfest machen soll. Im Sommer will sie einen Entwurf vorlegen, der Zuständigkeiten klärt, Behandlungskapazitäten bündelt und die Versorgung im Kriegsfall regelt – doch zentrale Fragen sind noch offen.
Berlin, 14. Februar 2026 – Das Gesundheitswesen im Kriegsfall steht im Zentrum eines neuen Gesetzesvorhabens der Bundesregierung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will noch in diesem Sommer einen Gesetzentwurf vorlegen, der das deutsche Gesundheitssystem strukturell auf militärische Ausnahmesituationen und schwere Krisenszenarien vorbereitet. Nach ihren Worten ist Deutschland „bislang zu wenig vorbereitet“ – eine Einschätzung, die den politischen Handlungsdruck deutlich macht.
Geplant ist ein sogenanntes Gesundheitssicherstellungsgesetz. Es soll verbindlich regeln, wie medizinische Versorgung, Ressourcenmanagement und Zuständigkeiten im Verteidigungsfall organisiert werden. Dabei geht es nicht nur um die Aufrechterhaltung der regulären Patientenversorgung, sondern auch um die strukturierte Aufnahme und Behandlung von Verwundeten – darunter Soldaten der Bundeswehr und gegebenenfalls Angehörige verbündeter Streitkräfte.
Gesundheitswesen im Kriegsfall: Gesetzliche Neuordnung der Versorgung
Das geplante Gesetz zum Gesundheitswesen im Kriegsfall zielt auf eine grundlegende Neujustierung der Krisenvorsorge. Der Referentenentwurf soll nach Angaben der Ministerin im Sommer vorliegen. Inhaltlich geht es um die systematische Bündelung bislang verstreuter Zuständigkeiten sowie um klar definierte Abläufe für den Verteidigungsfall.
Warken hat mehrfach betont, dass die gesundheitliche Versorgung in Deutschland zwar leistungsfähig sei, strukturell aber nicht konsequent auf militärische Szenarien vorbereitet wurde. Es fehle an einer bundesweiten Erfassung von Kapazitäten, Qualifikationen und Ressourcen. Auch eine verbindliche Koordinierung zwischen zivilen Einrichtungen und militärischen Stellen sei bislang nicht hinreichend geregelt.
Das neue Gesetz soll diese Lücken schließen. Es geht um klare Entscheidungswege, abgestimmte Kommunikationsstrukturen und belastbare Datenlagen. Ziel ist ein belastbares Gesamtsystem, das auch unter extremen Bedingungen funktionsfähig bleibt.
Klare Zuständigkeiten und abgestimmte Kommunikationswege
Ein Kernpunkt des Vorhabens betrifft die Frage der Verantwortlichkeit. Wer koordiniert das Gesundheitswesen im Kriegsfall? Wer trägt die operative Führung? Nach Angaben der Ministerin laufen hierzu Gespräche mit dem Bundesinnenministerium und dem Verteidigungsministerium. Eine abschließende Ressortentscheidung steht noch aus.
Warken macht deutlich, dass das Bundesgesundheitsministerium künftig eine zentrale Rolle spielen soll – in enger Kooperation mit der Bundeswehr. Zugleich soll vermieden werden, dass parallele Strukturen entstehen, die im Ernstfall zu Reibungsverlusten führen könnten. Doppelzuständigkeiten gelten als eines der größten Risiken im Krisenmanagement.
Im Mittelpunkt steht daher die institutionelle Verzahnung: zivile Krankenhäuser, Bundeswehrkrankenhäuser, Katastrophenschutz und staatliche Behörden sollen über einheitliche Verfahren verbunden werden. Das betrifft auch digitale Informationssysteme und Lagebilder, die im Verteidigungsfall eine schnelle Priorisierung ermöglichen müssen.
Behandlungskapazitäten und Ressourcenmanagement
Ein funktionierendes Gesundheitswesen im Kriegsfall erfordert vor allem eines: ausreichende Kapazitäten. Krankenhäuser müssten im Ernstfall nicht nur die reguläre Versorgung aufrechterhalten, sondern zusätzlich Verwundete aufnehmen und behandeln. Dazu gehören operative Kapazitäten, Intensivbetten, Notfallstrukturen und spezialisierte Traumaversorgung.
Nach bisherigen Angaben sollen im Rahmen des Gesetzes insbesondere folgende Bereiche geregelt werden:
- Verbindliche Zuständigkeitsregeln zwischen Bund, Ländern und militärischen Einrichtungen,
- Aufbau zentraler Datenbanken zu verfügbaren Behandlungskapazitäten,
- Strukturierte Verteilung von Patienten im Verteidigungsfall,
- Optionale Bevorratung kritischer Arzneimittel und Medizinprodukte,
- Stärkung der Krisenkommunikation zwischen Gesundheitsbehörden und Krankenhäusern.
Gerade die Bevorratung strategisch relevanter Arzneimittel wird als sensibles Thema gesehen. Die Erfahrungen aus der Pandemie haben gezeigt, wie anfällig Lieferketten sein können. Ein Gesetz für das Gesundheitswesen im Kriegsfall müsste daher auch die Sicherung von Medikamenten, Material und Logistik umfassen.
Qualifikation des Personals als Schlüsselthema
Ein besonders kritischer Punkt betrifft das medizinische Personal. Nach Einschätzung der Ministerin ist bislang nicht systematisch erfasst, wie viele Beschäftigte im Gesundheitswesen über spezifische Kenntnisse zur Behandlung von Kriegsverletzungen verfügen. Dazu zählen komplexe Traumata, Explosionsverletzungen oder andere schwerwiegende Verletzungsmuster, die im zivilen Alltag seltener auftreten.
Das geplante Gesetz soll daher auch Instrumente zur Fort- und Weiterbildung enthalten. Denkbar sind verpflichtende Qualifizierungsangebote oder strukturierte Ausbildungsprogramme, die die Resilienz des Systems erhöhen. Ziel ist ein Gesundheitswesen im Kriegsfall, das nicht improvisieren muss, sondern vorbereitet ist.
Politischer Kontext und sicherheitspolitische Einordnung
Die Initiative fällt in eine Phase erhöhter sicherheitspolitischer Sensibilität in Europa. Geopolitische Spannungen und veränderte Bedrohungslagen haben die Frage nach staatlicher Vorsorge neu aufgeworfen. Das Gesundheitswesen wird dabei zunehmend als Teil der nationalen Sicherheitsarchitektur betrachtet.
Warken verweist auf die Notwendigkeit, das System auf „Kriegsszenarien“ vorzubereiten. Die gesundheitliche Infrastruktur ist nicht isoliert zu betrachten, sondern Teil einer gesamtstaatlichen Vorsorgeplanung. Ein funktionierendes Gesundheitswesen im Kriegsfall gilt als Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Stabilität.
Internationale Verpflichtungen spielen ebenfalls eine Rolle. Als Mitglied der Nato ist Deutschland in Bündnisstrukturen eingebunden, die auch medizinische Unterstützung im Verteidigungsfall umfassen können. Das geplante Gesetz soll deshalb so ausgestaltet werden, dass internationale Kooperation möglich bleibt, ohne die nationale Steuerung zu verlieren.
Lehren aus vergangenen Krisen
Auch wenn das Gesetz explizit auf militärische Szenarien abzielt, stehen Erfahrungen aus anderen Krisen Pate. Die Pandemie hat gezeigt, wie schnell Kapazitätsgrenzen erreicht werden können – und wie komplex die Koordination zwischen Bund, Ländern und Einrichtungen ist. Ein strukturiertes Regelwerk für das Gesundheitswesen im Kriegsfall könnte deshalb auch jenseits militärischer Szenarien Wirkung entfalten.
Eine stärkere Datenbasis, klarere Kommunikationswege und definierte Verantwortlichkeiten erhöhen die Transparenz – auch im zivilen Krisenfall. Insofern hat das Vorhaben eine doppelte Dimension: Verteidigungsvorsorge und Systemstabilisierung.
Offene Fragen und parlamentarische Debatte
Trotz der klaren Zielrichtung sind zentrale Punkte noch nicht entschieden. Besonders die Ressortfrage dürfte politisch sensibel bleiben. Die Abstimmung zwischen Gesundheits-, Innen- und Verteidigungsministerium ist komplex – nicht zuletzt, weil Kompetenzen und Haushaltsfragen berührt werden.
Auch die Finanzierung ist bislang nicht konkret beziffert. Ein belastbares Gesundheitswesen im Kriegsfall erfordert Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung und Ausbildung. Ohne zusätzliche Mittel wird eine strukturelle Neuausrichtung kaum realisierbar sein.
Im Bundestag ist mit einer intensiven Debatte zu rechnen. Neben sicherheitspolitischen Argumenten werden Fragen der föderalen Zuständigkeit und der praktischen Umsetzbarkeit eine Rolle spielen. Länder und Krankenhausträger dürften darauf achten, dass neue Pflichten mit entsprechender finanzieller Ausstattung verbunden werden.
Resilienz als Leitmotiv der Gesundheitspolitik
Das geplante Gesetz fügt sich in einen größeren Reformrahmen ein, mit dem die Bundesregierung die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems stärken will. Digitalisierung, Notfallreformen und strukturelle Anpassungen gehören bereits zur Agenda. Das Gesundheitswesen im Kriegsfall ist dabei ein besonders weitreichender Baustein.
Die Diskussion berührt Grundfragen staatlicher Vorsorge: Wie viel Vorbereitung ist notwendig? Welche Szenarien sind realistisch? Und wie lässt sich ein Gleichgewicht finden zwischen Sicherheit und Alltagstauglichkeit? Warken setzt auf eine gesetzliche Grundlage, die Planungssicherheit schafft und operative Klarheit herstellt.
Ein System unter Beobachtung
Mit der Ankündigung eines Gesetzes für das Gesundheitswesen im Kriegsfall hat die Ministerin eine Debatte angestoßen, die weit über medizinische Detailfragen hinausreicht. Sie betrifft staatliche Handlungsfähigkeit, föderale Zusammenarbeit und die strategische Ausrichtung der Gesundheitspolitik.
Ob der Gesetzentwurf im Sommer tatsächlich vorgelegt wird und wie er im parlamentarischen Verfahren verändert wird, bleibt abzuwarten. Klar ist: Die Bundesregierung misst der medizinischen Krisenvorsorge künftig größere Bedeutung bei. Das Gesundheitswesen im Kriegsfall wird damit vom Randthema zur zentralen sicherheitspolitischen Frage.
Zwischen Vorsorge und Verantwortung
Die geplante Reform markiert einen Wendepunkt im Verständnis von Gesundheitsversorgung. Sie definiert das Gesundheitswesen nicht nur als soziale Infrastruktur, sondern als Bestandteil nationaler Resilienz. Ob die gesetzlichen Regelungen den hohen Erwartungen gerecht werden, wird sich erst in der praktischen Ausgestaltung zeigen. Der politische Prozess hat begonnen – und mit ihm eine neue Phase der sicherheitspolitischen Gesundheitspolitik.



