
wie lange wird das Übergangsgeld an zurückgetretene Minister gezahlt?
Dienstag, 6. Mai 2025, 07:36 Uhr, Berlin.
Ehemalige Minister in Deutschland haben nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt Anspruch auf ein sogenanntes Übergangsgeld. Dieses ist im Bundesministergesetz (§ 14) geregelt und soll den Übergang in das Berufsleben außerhalb der Politik finanziell erleichtern. Die Höhe und Dauer des Übergangsgeldes hängen von der Amtszeit des Ministers ab.
Bereits nach einem Tag im Amt steht einem Bundesminister ein Übergangsgeld zu. Dieses beträgt für die ersten drei Monate nach dem Ausscheiden das volle Amtsgehalt, danach für die restliche Bezugsdauer die Hälfte des Amtsgehalts. Die Mindestbezugsdauer beträgt sechs Monate, die Höchstdauer 24 Monate. Für jeden vollen Monat der Amtszeit verlängert sich die Bezugsdauer um einen weiteren Monat.
Ein Beispiel hierfür ist der Fall von Anne Spiegel,die im April 2022 nach rund vier Monaten als Bundesfamilienministerin zurücktrat. Sie hatte Anspruch auf 4,5 Monatsgehälter als Übergangsgeld, was einer Summe von über 75.000 Euro entsprach. Der Bund der Steuerzahler kritisierte diese Regelung als überdimensioniert.
Ein weiteres Beispiel ist Christine Lambrecht, die im Januar 2023 nach etwa 13 Monaten als Verteidigungsministerin zurücktrat. aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeiten als Justiz- und Familienministerin hatte sie Anspruch auf die vollen 24 Monate Übergangsgeld. In den ersten drei Monaten erhielt sie ihr volles Amtsgehalt von 16.815 Euro, danach für 21 Monate die Hälfte, was insgesamt rund 227.000 Euro ergab.
Auch auf Landesebene gibt es ähnliche Regelungen. So trat britta Ernst, die Ehefrau von Bundeskanzler Olaf Scholz, im April 2023 als Bildungsministerin von Brandenburg zurück. Sie hatte anspruch auf ein Übergangsgeld von bis zu 198.000 Euro, abhängig von der Dauer ihrer Amtszeit und zukünftigen Tätigkeiten.
Diese großzügigen Übergangszahlungen stehen immer wieder in der Kritik. Der Bund der Steuerzahler fordert seit Langem eine Verkürzung der Bezugsdauer des Übergangsgeldes auf ein Jahr und eine Anpassung der Höhe an die tatsächliche Amtszeit. Zudem wird bemängelt, dass bereits nach einem Tag im Amt ein Anspruch auf Übergangsgeld entsteht, was als unverhältnismäßig angesehen wird.
Es bleibt abzuwarten, ob und wann der Gesetzgeber auf diese kritik reagiert und die Regelungen zum Übergangsgeld für ehemalige Minister überarbeitet.Bis dahin profitieren ausgeschiedene Regierungsmitglieder weiterhin von den bestehenden großzügigen Regelungen.