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Große Änderung bei Überweisungen: Millionen Bankkunden erhalten in Kürze wichtige Post

In Aktuelles
August 12, 2025

Ab Oktober 2025 steht im europäischen Zahlungsverkehr eine der größten Umstellungen der vergangenen Jahre bevor. Millionen Bankkundinnen und -kunden erhalten derzeit Schreiben oder Online-Mitteilungen ihrer Institute, um sie auf eine neue Pflichtfunktion vorzubereiten: den Abgleich von Empfängernamen und IBAN. Ziel ist es, Betrug und Fehlüberweisungen deutlich zu reduzieren – doch es gibt auch kritische Stimmen, die mögliche Stolperfallen sehen.

Einführung der „Verification of Payee“

Die EU-Verordnung zu Instant Payments verpflichtet alle Zahlungsdienstleister in der Eurozone, künftig bei Überweisungen den angegebenen Empfängernamen mit der IBAN abzugleichen. Diese „Verification of Payee“ (VoP) tritt für das Senden von Überweisungen in Euro ab dem 7. Oktober 2025 in Kraft, in manchen Bereichen sogar schon früher. Empfangen müssen die Banken Instant-Zahlungen ab dem 9. Januar 2025 ermöglichen.

Damit wird der bisher in vielen Ländern nicht verpflichtende Namensabgleich zur verbindlichen Sicherheitsmaßnahme. Bisher orientieren sich Banken vor allem an der IBAN – falsche oder fehlerhafte Namen führten in der Regel nicht zu einer Blockade der Zahlung.

So funktioniert der Name-IBAN-Abgleich

Der Prozess läuft automatisiert ab: Noch bevor eine Überweisung endgültig ausgelöst wird, prüft die Bank, ob der angegebene Name zum hinterlegten Kontoinhaber der IBAN passt. Das Ergebnis wird dem Zahlenden in einer von der Bank gestalteten Anzeige präsentiert. Offiziell spricht die Europäische Zentralbank von drei möglichen Resultaten:

  • Match – Name stimmt exakt mit dem Kontoinhaber überein.
  • Close Match – Name ist ähnlich, aber nicht identisch (z. B. Tippfehler oder abgekürzte Vornamen).
  • No Match – Name weicht deutlich ab und passt nicht zur IBAN.

In der Praxis setzen viele Institute auf eine visuelle Umsetzung wie ein Ampelsystem: Grün, Gelb und Rot signalisieren den Grad der Übereinstimmung.

Was passiert bei „No Match“?

Viele Verbraucher fragen sich: Was passiert, wenn der Name nicht zur IBAN passt? In diesem Fall wird der Nutzer in der Regel gewarnt und aufgefordert, die Angaben zu prüfen. Die Überweisung kann trotzdem durchgeführt werden – allerdings auf eigenes Risiko. Banken betonen, dass diese Warnhinweise den Schutz vor Betrug deutlich erhöhen sollen, aber keine absolute Sicherheit garantieren.

Ziele und Vorteile der Maßnahme

Die EU verfolgt mit dieser Neuerung vor allem drei Ziele:

  1. Vermeidung versehentlicher Fehlüberweisungen durch Tippfehler oder Namensverwechslungen.
  2. Reduzierung von Betrugsfällen, insbesondere durch sogenannte „Authorised Push Payment“-Betrugsmaschen, bei denen Kriminelle Zahlende zur Überweisung auf falsche Konten bewegen.
  3. Stärkung des Verbraucherschutzes, vor allem bei älteren oder weniger digital erfahrenen Nutzergruppen.

„VoP wird ein zentrales Instrument sein, um Fehlleitungen im Zahlungsverkehr zu minimieren“, erklärte kürzlich ein Branchenexperte in einem Fachforum. Dass diese Kontrollen nun für alle Überweisungen – nicht nur für Echtzeit-Transaktionen – gelten, ist aus Sicht vieler Verbraucherschützer ein wichtiger Schritt.

Pflicht auch für Echtzeitüberweisungen

Ab Oktober 2025 gilt die Regelung auch für SEPA-Instant-Zahlungen, die innerhalb von zehn Sekunden rund um die Uhr abgewickelt werden. Diese Überweisungsform, die bislang oft mit Zusatzgebühren verbunden war, muss künftig zum selben Preis wie Standardüberweisungen angeboten werden. Damit wird der Weg frei für eine deutlich breitere Nutzung von Echtzeitüberweisungen im Alltag.

Häufige Frage in diesem Zusammenhang: Gelten diese Überprüfungen auch für Echtzeitüberweisungen? – Ja, der Name-IBAN-Abgleich ist sowohl für Standard- als auch für Instant-Überweisungen verpflichtend vorgeschrieben.

Technische Umsetzung und Infrastruktur

Damit der Abgleich europaweit funktioniert, müssen Banken ihre Systeme umfassend aufrüsten. Dazu gehören:

  • Integration der Abfrage- und Antwortprotokolle des „Verification of Payee“-Dienstes.
  • 24/7-Betrieb mit Reaktionszeiten von maximal ein bis drei Sekunden.
  • Anbindung an zentrale Verzeichnisse wie das von EPC und Swift geplante „Endpoint Directory Service“ (EDS), das die technischen Schnittstellen aller teilnehmenden Institute listet.

Frankreich testet mit dem System SEPAmail bereits grenzüberschreitende VoP-Abfragen, und auch Deutschland ist in Pilotprojekten vertreten. Parallel erweitern Zahlungsinfrastrukturanbieter wie EBA CLEARING ihre Systeme RT1 und STEP2 um Betrugspräventionsmodule, die den IBAN-/Namenscheck integrieren.

Verbraucherperspektive: Chancen und Sorgen

Aus Sicht der Bankkunden bietet VoP die Chance, noch vor Ausführung einer Zahlung Klarheit zu haben, ob das Geld beim richtigen Empfänger ankommt. Allerdings gibt es auch Bedenken: Schon kleine Abweichungen, etwa ein fehlender Umlaut oder ein zweiter Vorname, könnten eine Warnung auslösen und zu unnötiger Verunsicherung führen.

Ein oft diskutierter Punkt ist die Frage: Muss der Name-IBAN-Abgleich extra bezahlt werden? Die Antwort lautet klar: Nein, diese Funktion ist gesetzlich vorgeschrieben und für Verbraucher kostenfrei.

Erfahrungen aus Foren und sozialen Medien

In Community-Diskussionen zeigen sich zwei Lager: Die einen begrüßen den zusätzlichen Schutz, die anderen befürchten Reibungsverluste im Zahlungsprozess. Erfahrungsberichte aus Ländern, in denen der Namenscheck schon länger etabliert ist (z. B. Niederlande), deuten darauf hin, dass sich Nutzer schnell an die Hinweise gewöhnen. Manche Banken nutzen bewusst neutrale Formulierungen, um unnötige Panik zu vermeiden.

Auch die Frage Was bedeutet „Close Match“ beim IBAN-Name-Check? wird häufig gestellt. Dabei handelt es sich um einen Hinweis auf eine fast, aber nicht ganz identische Übereinstimmung – zum Beispiel „Müller“ statt „Mueller“ oder „Max M. Mustermann“ statt „Max Mustermann“.

Auswirkungen auf Unternehmen

Für Geschäftskunden kann VoP sowohl Vorteil als auch Herausforderung sein. Bei Massenzahlungen, etwa für Gehälter oder Lieferanten, müssen die Namensdaten in den eigenen Systemen künftig exakt gepflegt werden, um unnötige Warnungen zu vermeiden. Gleichzeitig erhöht sich die Sicherheit, dass Zahlungen nicht an falsche Konten gehen.

Insbesondere internationale Unternehmen profitieren von der Harmonisierung der Regeln, da grenzüberschreitende Zahlungen im SEPA-Raum einheitlich geprüft werden.

Offene Punkte und mögliche Probleme

Trotz der klaren Vorgaben gibt es noch Diskussionsbedarf bei Themen wie:

  • Haftungsfragen bei Fehlentscheidungen des Systems.
  • Umgang mit „No Match“-Ergebnissen bei dringenden Zahlungen.
  • Ausnahmefälle, etwa bei Treuhandkonten oder Gemeinschaftskonten.

Banken arbeiten an internen Richtlinien, um solche Situationen möglichst kundenfreundlich zu lösen.

Was Bankkunden jetzt tun sollten

Damit die Umstellung im Oktober 2025 reibungslos verläuft, können Verbraucher schon jetzt einige Schritte unternehmen:

  • IBAN und Name bei allen gespeicherten Überweisungsvorlagen prüfen und korrigieren.
  • Bei neuen Kontakten auf die korrekte Schreibweise achten, insbesondere bei Umlauten und Sonderzeichen.
  • Sich mit den Anzeigen im Onlinebanking vertraut machen, sobald Banken Testfunktionen einführen.

Die Frage Was bedeutet „Verification of Payee“ bei einer Überweisung? lässt sich so beantworten: Es ist ein verpflichtender Sicherheitsmechanismus, der vor dem Abschicken des Geldes sicherstellt, dass Name und IBAN zusammenpassen – und so versehentliche oder betrügerische Fehlleitungen verhindert.

Blick nach vorn

Mit der Einführung von VoP und der Ausweitung von Echtzeitüberweisungen schafft die EU die Grundlage für ein moderneres, schnelleres und zugleich sichereres Zahlungssystem. Der Erfolg hängt jedoch von einer sorgfältigen Umsetzung durch die Banken und einer transparenten Kommunikation gegenüber den Kunden ab.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie gut die Institute diese Aufgabe meistern. Millionen Briefe, E-Mails und App-Benachrichtigungen sollen sicherstellen, dass alle Beteiligten informiert sind. Für Verbraucher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich mit den neuen Abläufen vertraut zu machen – damit sie ab Oktober 2025 nicht nur schneller, sondern auch sicherer bezahlen können.

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Als Autor für das Magazin "Nah am digitalen Rand" verbinde ich meine Germanistik-Expertise mit einem unstillbaren Interesse für redaktionell spannende Themen. Meine Leidenschaft gilt der Erforschung und dem Verständnis der digitalen Evolution unserer Sprache, ein Bereich, der mich stets zu tiefgründigen Analysen und Artikeln inspiriert.