Ein Fall, der das Schulsystem erschüttert
Seit dem Jahr 2009 ist eine Studienrätin am Berufskolleg Wesel krankgeschrieben.
Offiziell gilt sie als dienstunfähig, eine amtsärztliche Untersuchung zur
Überprüfung ihres Gesundheitszustandes wurde jedoch über anderthalb Jahrzehnte
hinweg nicht durchgeführt. Erst im Jahr 2024 entdeckte eine neue Sachbearbeiterin
die Akte und leitete ein Verfahren ein, das nun auch die Justiz beschäftigte.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW
Im August 2025 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen,
dass die Lehrerin sich einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen muss.
Ihre Klage gegen diese Entscheidung wies das Gericht zurück. Die Richter betonten,
dass das Land viel zu lange untätig geblieben sei, das aber nichts an der
Pflicht ändere, die Dienstfähigkeit prüfen zu lassen. Nur wer dienstfähig ist,
könne weiterhin Gehalt aus Steuermitteln beziehen.
In der Urteilsbegründung heißt es, das jahrelange Unterlassen sei „nicht nachvollziehbar“ gewesen. Dass der aktuelle Schulleiter nicht einmal den Namen der Kollegin kannte, unterstreicht das Ausmaß der Intransparenz.
Parallelaktivitäten im Blick
Brisant ist zudem, dass die Lehrerin offenbar über Jahre als Heilpraktikerin tätig war und sogar Unternehmerpreise entgegennahm. Dies wirft die Frage auf, wie jemand einerseits dauerhaft krankgeschrieben sein kann und andererseits in einer anderen Branche aktiv auftritt. Eine abschließende Bewertung liegt jedoch noch nicht vor, da die amtsärztliche Untersuchung zunächst Klarheit schaffen soll.Warum durfte sie 16 Jahre krank sein ohne Untersuchung?
Diese Frage stellen sich nicht nur Eltern und Kollegen, sondern auch viele Bürgerinnen und Bürger. Normalerweise werden Beamte, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, zeitnah von einem Amtsarzt untersucht. Im vorliegenden Fall passierte das jedoch nicht. Erst als 2024 eine neue Sachbearbeiterin die Unterlagen sichtete, wurde der Vorgang angestoßen. Beobachter vermuten, dass organisatorische Versäumnisse, Personalwechsel und möglicherweise auch ein bewusster Verwaltungsstillstand den Fall begünstigten.Verwaltungsversagen auf mehreren Ebenen
Mehrere Forenbeiträge von Lehrkräften verweisen darauf, dass in ähnlichen Fällen die zuständige Schulaufsicht nach wenigen Wochen eine Untersuchung anordnet. Der Kontrast könnte größer kaum sein: Während im Alltag vieler Beamter nach kurzer Zeit die Dienstfähigkeit überprüft wird, blieb dieser Fall mehr als anderthalb Jahrzehnte unberührt. Für viele Beteiligte ist dies Ausdruck eines massiven Verwaltungsversagens.Welche Folgen hat die Klage der Lehrerin?
Die Lehrerin hatte ihre Klage damit begründet, dass eine amtsärztliche Untersuchung ihre Persönlichkeitsrechte verletze. Doch das OVG stellte klar: „Der Staat darf nur solche Beamte auf Lebenszeit alimentieren, die auch dienstfähig sind oder deren dauerhafte Dienstunfähigkeit klar festgestellt wurde.“ Für die Lehrerin bedeutet dies, dass sie sich der Untersuchung unterziehen muss. Sollte sie dauerhaft dienstunfähig sein, könnte sie in den Ruhestand versetzt werden. Stellt sich hingegen heraus, dass sie dienstfähig ist, droht ihr die Rückkehr in den Schuldienst.Lehrer im Teufelskreis steigender Krankmeldungen
Der Fall verdeutlicht nicht nur individuelle Fragen, sondern lenkt den Blick auf ein strukturelles Problem: den hohen Krankenstand im Lehrerberuf. Laut einer Analyse gaben rund 60 Prozent der Schulleitungen in den letzten Jahren an, steigende Fehlzeiten ihrer Lehrkräfte zu beobachten. Zugleich sank der Anteil der Schulen, die entlastende Maßnahmen umsetzen konnten, von 40 auf 24 Prozent. Dadurch entsteht ein Teufelskreis: Je mehr Lehrer fehlen, desto höher wird die Belastung für die verbleibenden Kolleginnen und Kollegen – was wiederum deren Risiko erhöht, selbst krank zu werden.Ein Blick auf die Zahlen
| Aspekt | 2009 | 2024/25 |
|---|---|---|
| Anzahl Krankmeldungen im Kollegium | hoch, aber nicht systematisch erfasst | 60 % der Schulleitungen berichten von steigender Tendenz |
| Entlastungsmaßnahmen | rund 40 % der Schulen | nur noch 24 % der Schulen |
| Amtsärztliche Untersuchung nach AU | in der Regel nach ca. 6 Wochen | Fall Duisburg: 16 Jahre ohne Untersuchung |








