Neue Kindergeld-Regeln
Kindergeld 2027: 267 Euro geplant – für welche Eltern der Antrag entfällt

Neue Kindergeld-Regeln

Ab 2027 sollen Familien in Deutschland mehr Kindergeld erhalten: Geplant sind 267 Euro monatlich je Kind, acht Euro mehr als bisher. Zugleich soll für zahlreiche Eltern der bisher notwendige Antrag nach der Geburt entfallen. Während die automatische Auszahlung bereits gesetzlich auf den Weg gebracht wurde, steht die endgültige Entscheidung über die Kindergelderhöhung noch aus. Welche Familien von den neuen Regeln profitieren und wann die Änderungen greifen sollen, hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab.
Berlin, 14. Oktober 2026 – Für Millionen Familien zeichnet sich beim Kindergeld eine doppelte Veränderung ab. Die Bundesregierung will die monatliche Leistung zum Jahresbeginn 2027 erhöhen und zugleich den Zugang vereinfachen. Eltern sollen künftig in vielen Fällen nicht mehr selbst tätig werden müssen, um nach der Geburt eines Kindes die staatliche Unterstützung zu erhalten.
Die beiden Vorhaben befinden sich allerdings in unterschiedlichen Phasen. Während die geplante Erhöhung Bestandteil des noch nicht abschließend verabschiedeten Einkommensteuerreformgesetzes 2027 ist, hat die Reform zur antragslosen Auszahlung die parlamentarischen Hürden bereits genommen. Für Familien kommt es deshalb nicht allein darauf an, welche Beträge angekündigt wurden, sondern auch darauf, wann welche Regel tatsächlich gilt.
Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich je anspruchsberechtigtem Kind. Zuvor waren es 255 Euro. Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Betrag zum 1. Januar 2027 auf 267 Euro steigen. Eine weitere Anpassung ist bereits für 2028 vorgesehen: Dann sollen monatlich 272 Euro ausgezahlt werden.
Das Bundeskabinett beschloss den entsprechenden Gesetzentwurf am 2. September 2026. Die Erhöhung ist Teil einer umfassenderen Einkommensteuerreform, mit der auch steuerliche Freibeträge angepasst werden sollen. Nach Angaben der Bundesregierung sollen damit Familien finanziell entlastet werden.
Entscheidend ist der rechtliche Vorbehalt: Die vorgesehenen Beträge für 2027 und 2028 stehen im Regierungsentwurf. Eine endgültige parlamentarische Verabschiedung der Kindergelderhöhung war zum aktuellen Recherchestand noch nicht nachgewiesen.
Die geplante Erhöhung um acht Euro erscheint auf den einzelnen Monat bezogen überschaubar. Über ein vollständiges Kalenderjahr ergeben sich jedoch je nach Kinderzahl unterschiedliche zusätzliche Beträge. Voraussetzung ist, dass der Kindergeldanspruch während aller zwölf Monate besteht.
| Kinderzahl | Monatlich ab 2027 geplant | Jährliches Plus |
|---|---|---|
| 1 Kind | 267 Euro | 96 Euro |
| 2 Kinder | 534 Euro | 192 Euro |
| 3 Kinder | 801 Euro | 288 Euro |
| 4 Kinder | 1.068 Euro | 384 Euro |
Eine Familie mit zwei anspruchsberechtigten Kindern könnte demnach 2027 insgesamt 6.408 Euro Kindergeld erhalten. Das wären 192 Euro mehr als nach den geltenden Beträgen von 2026. Bei drei Kindern beliefe sich der jährliche Mehrbetrag auf 288 Euro.
Für 2028 sieht der Entwurf eine weitere Erhöhung um fünf Euro je Kind und Monat vor. Gegenüber 2026 würde die monatliche Leistung dann insgesamt um 13 Euro steigen. Ob diese Beträge wie geplant in Kraft treten, entscheidet das weitere Gesetzgebungsverfahren.
Die zweite Reform betrifft nicht die Höhe der Leistung, sondern das Verfahren. Bisher müssen Eltern nach der Geburt eines Kindes grundsätzlich einen Kindergeldantrag bei der Familienkasse stellen. Künftig soll die Behörde in geeigneten Fällen selbst prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Auszahlung vorliegen.
Die gesetzliche Grundlage dafür ist bereits beschlossen. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz zum antragslosen Kindergeld am 9. Juli 2026. Im September stimmte auch der Bundesrat zu. Die Bundesregierung hatte das Vorhaben bereits im März auf den Weg gebracht.
Prüfstatus: partly confirmed
Im Mittelpunkt steht die Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten. Informationen, die staatlichen Stellen bereits vorliegen, sollen möglichst nicht erneut bei den Eltern abgefragt werden. Dazu gehören insbesondere Angaben zur Geburt, die Steueridentifikationsnummer des Kindes und eine bekannte Bankverbindung.
Das Verfahren folgt dem sogenannten Once-Only-Prinzip. Es soll verhindern, dass Bürger dieselben Informationen mehrfach an unterschiedliche Behörden übermitteln müssen. Für die Familienkasse bedeutet dies zugleich eine Umstellung ihrer bisherigen Abläufe.
Die Einführung ist in zwei Stufen vorgesehen. Voraussichtlich ab März 2027 soll die automatische Auszahlung zunächst bei Neugeborenen möglich sein, deren Eltern bereits für ein älteres Geschwisterkind Kindergeld beziehen.
In solchen Fällen sind der Familienkasse wesentliche Angaben häufig schon bekannt. Liegen sämtliche erforderlichen Informationen vor und kann der Anspruch festgestellt werden, soll ein zusätzlicher Antrag entfallen.
Die zweite Stufe ist für November 2027 geplant. Dann soll das Verfahren auch auf Erstgeborene ausgeweitet werden. Hier gelten allerdings weitere Bedingungen. Ein automatischer Anspruch allein aufgrund der Geburt ist mit der Neuregelung nicht verbunden.
Nach Angaben der Bundesregierung müssen bei Erstgeborenen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Familienkasse muss den Kindergeldanspruch anhand der verfügbaren Informationen zuverlässig feststellen können. Fehlen Angaben oder ist eine weitere Prüfung notwendig, können Eltern weiterhin aufgefordert werden, Unterlagen einzureichen oder einen Antrag zu stellen.
Die Reform bedeutet deshalb keine vollständige Abschaffung des bisherigen Antragsverfahrens. Sie soll es dort ersetzen, wo die Anspruchsvoraussetzungen ohne zusätzliche Mitwirkung geklärt werden können.
Die Bundesregierung verbindet mit der Umstellung eine erhebliche Entlastung der Verwaltung. Nach einer Schätzung des Bundesfinanzministeriums könnten künftig jährlich rund 300.000 Erstanträge wegfallen.
Diese Zahl beschreibt eine erwartete Wirkung, keine bereits erreichte Einsparung. Wie viele Familien tatsächlich ohne Antrag auskommen und wie zuverlässig das neue Verfahren funktioniert, lässt sich erst nach der Einführung beurteilen.
Eine zentrale Voraussetzung ist die technische Verarbeitung der erforderlichen Daten. Die zuständigen Stellen müssen Informationen rechtmäßig und zuverlässig zusammenführen können, damit die Familienkasse Ansprüche prüfen und Zahlungen veranlassen kann. Der stufenweise Start trägt diesem Umstellungsbedarf Rechnung.
Für Eltern könnte die Änderung vor allem unmittelbar nach der Geburt eine Erleichterung bedeuten. Statt selbst ein Verfahren anzustoßen, sollen sie in den vorgesehenen Fällen auf die bereits vorhandenen Informationen der Verwaltung vertrauen können. Ob das im Einzelfall möglich ist, hängt von der Vollständigkeit dieser Daten ab.
Wer bereits Kindergeld erhält, muss wegen einer gesetzlichen Erhöhung grundsätzlich keinen neuen Antrag stellen. Ein angepasster Betrag wird bei bestehenden Ansprüchen automatisch berücksichtigt.
Anders verhält es sich bei der erstmaligen Auszahlung für ein neugeborenes Kind. Solange die neuen Regelungen für die jeweilige Familienkonstellation noch nicht angewendet werden, bleibt das bisherige Antragsverfahren maßgeblich.
Auch an der gestaffelten Überweisung ändert die Reform zunächst nichts. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Kindergeld-Auszahlungstermine für 2027 bereits veröffentlicht. Maßgeblich bleibt die Endziffer der Kindergeldnummer. Das Geld wird daher weiterhin an unterschiedlichen Tagen im Monat überwiesen.
Die Einkommensteuerreform sieht neben den höheren Kindergeldbeträgen weitere Änderungen vor. So sollen die steuerlichen Freibeträge für Kinder einschließlich des Freibetrags für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung im Jahr 2027 zusammen 10.056 Euro betragen. Für 2028 sind 10.236 Euro vorgesehen.
Auch der Grundfreibetrag soll steigen: auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro im darauffolgenden Jahr.
Diese steuerlichen Werte dürfen allerdings nicht mit zusätzlichen monatlichen Kindergeldzahlungen gleichgesetzt werden. Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob die steuerliche Berücksichtigung der Kinderfreibeträge oder das bereits gezahlte Kindergeld günstiger ist.
Die sogenannte Günstigerprüfung führt dazu, dass sich die steuerlichen Auswirkungen je nach Einkommenssituation unterscheiden können. Ein einheitlicher zusätzlicher Auszahlungsbetrag lässt sich daraus für alle Familien nicht ableiten.
Beim Kindergeld treffen zwei unterschiedliche Reformvorhaben aufeinander. Die geplante Erhöhung auf 267 Euro soll die laufenden Zahlungen verbessern. Das bereits beschlossene antragslose Verfahren soll dagegen den Zugang zur Leistung vereinfachen und Verwaltungsaufwand reduzieren.
Offen bleibt, wann die geplante finanzielle Anpassung endgültig gesetzlich feststeht. Bei der automatischen Auszahlung wiederum müssen sich die vorgesehenen Starttermine im März und November 2027 in der Praxis bewähren. Erst dann wird sichtbar, wie viele Eltern tatsächlich ohne Antrag auskommen.
Die Richtung der Verwaltungsreform ist dennoch klar: Wo der Staat die erforderlichen Informationen bereits besitzt, soll er sie für die Kindergeldzahlung nutzen können. Für Familien könnte damit ein bislang selbstverständlicher Behördengang entfallen. Nicht für alle gleichzeitig, aber schrittweise und unter festgelegten Voraussetzungen.
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