Bundesfamilienministerin Karin Prien will den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag zahlen lassen. Für betroffene Alleinerziehende könnten dadurch bis zu 394 Euro im Monat entfallen. Kritiker warnen vor wachsender Kinderarmut und schlechteren Bildungschancen – beschlossen ist die Kürzung beim Unterhaltsvorschuss bislang jedoch nicht.
Berlin, 14. Juli 2026. Die geplante Kürzung beim Unterhaltsvorschuss wird zu einer Belastungsprobe für die Bundesregierung. Familienministerin Karin Prien von der CDU will den Anspruch nach bisherigem Stand mit dem 16. Geburtstag enden lassen. Derzeit kann die staatliche Leistung unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Volljährigkeit gezahlt werden.
Für viele Einelternfamilien geht es dabei nicht um einen kleinen Zuschuss. Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren können derzeit bis zu 394 Euro Unterhaltsvorschuss im Monat erhalten. Fällt die Zahlung für 16- und 17-Jährige weg, entsteht im Haushalt eine Lücke von bis zu 4.728 Euro im Jahr. Wie viele Familien davon betroffen wären und welche Einsparungen der Bund erwartet, ist bislang nicht öffentlich beziffert.
Kürzung beim Unterhaltsvorschuss würde ältere Jugendliche treffen
Der Unterhaltsvorschuss springt ein, wenn ein getrennt lebender Elternteil keinen, zu wenig oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt. Anspruchsberechtigt ist das Kind. Der Staat übernimmt zunächst die Zahlung und versucht anschließend, das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzufordern, sofern dieser finanziell leistungsfähig ist.
Seit der Reform von 2017 kann die Leistung grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt werden. Zuvor galten eine niedrigere Altersgrenze und eine begrenzte Bezugsdauer. Für Jugendliche ab zwölf Jahren bestehen bereits heute zusätzliche Voraussetzungen. So muss durch den Unterhaltsvorschuss unter anderem vermieden werden, dass das Kind vollständig auf Bürgergeld angewiesen bleibt. Alternativ muss der alleinerziehende Elternteil ein bestimmtes eigenes Einkommen erzielen.
Priens Vorstoß würde diese Regelung wieder beschneiden. Der Anspruch soll künftig nur noch bis einschließlich zum 15. Lebensjahr bestehen. Mit dem 16. Geburtstag wäre Schluss. Ein vollständiger Gesetzentwurf mit Angaben zu Übergangsfristen, Bestandsschutz und Inkrafttreten liegt bislang nicht in abschließender Form vor. Politisch angekündigt ist die Kürzung beim Unterhaltsvorschuss damit bereits, rechtlich entschieden ist sie nicht.
Milliardenausgaben setzen das Familienministerium unter Druck
Das Familienministerium verweist auf die stark gestiegenen Kosten. Bund und Länder zahlten 2024 rund 3,2 Milliarden Euro für den Unterhaltsvorschuss. Etwa 545 Millionen Euro konnten von unterhaltspflichtigen Elternteilen zurückgeholt werden. Das entspricht ungefähr 17 Prozent der Gesamtausgaben.
Diese niedrige Rückholquote ist seit Jahren ein zentraler Streitpunkt. Sie bedeutet allerdings nicht, dass der übrige Betrag ausschließlich wegen zahlungsunwilliger Väter oder Mütter beim Staat verbleibt. Ein Teil der Unterhaltspflichtigen ist selbst nicht leistungsfähig. In anderen Fällen fehlen verwertbare Einkünfte, Anschriften oder Vermögenswerte. Hinzu kommen langwierige Verfahren und begrenzte personelle Kapazitäten in den Behörden.
Parallel zur geplanten Kürzung beim Unterhaltsvorschuss wird deshalb über einen konsequenteren Rückgriff diskutiert. Bessere Datenzugriffe, schnellere Vollstreckung und schärfere Sanktionen sollen die Rückzahlung verbessern. Welche Instrumente tatsächlich in einen Gesetzentwurf aufgenommen werden, ist bisher offen.
Warum Fachleute vor Folgen für das Abitur warnen
Der schärfste Einwand gegen die neue Altersgrenze betrifft die Lebensphase, in der die Unterstützung entfallen soll. Mit 16 und 17 Jahren entscheiden Jugendliche häufig, ob sie weiter zur Schule gehen, eine Ausbildung beginnen oder das Abitur anstreben. Gerade in Haushalten mit nur einem verlässlichen Einkommen können einige Hundert Euro im Monat die Spielräume deutlich verändern.
Der Tübinger Familienrechtler Argiris Balomatis warnt deshalb vor Auswirkungen auf die Bildungschancen. Seine Sorge: Wenn das Geld nicht mehr reicht, könnten Jugendliche aus Einelternfamilien stärker unter Druck geraten, möglichst früh eine vergütete Ausbildung aufzunehmen, statt noch mehrere Jahre zur Schule zu gehen.
Die zugespitzte These, viele Kinder von Alleinerziehenden würden infolge der Reform kein Abitur machen, ist allerdings keine wissenschaftlich belegte Prognose. Es gibt bislang keine Untersuchung, die den geplanten Wegfall des Unterhaltsvorschusses mit einer konkreten Zahl zusätzlicher Schulabgänge verknüpft. Belegt ist lediglich der allgemeinere Zusammenhang: Finanzielle Armut kann die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen.
Journalistisch lässt sich die Aussage daher nur als Warnung verstehen. Sie benennt ein plausibles Risiko, aber keine bereits messbare Folge der geplanten Kürzung beim Unterhaltsvorschuss.
394 Euro entscheiden nicht allein über einen Bildungsweg
Ob ein Jugendlicher das Abitur macht, hängt von vielen Faktoren ab: schulischen Leistungen, familiärer Unterstützung, persönlichen Zielen und den finanziellen Möglichkeiten des Haushalts. Der Unterhaltsvorschuss entscheidet darüber nicht allein. Sein Wegfall kann den Druck jedoch erhöhen, wenn das Einkommen ohnehin knapp ist.
Bis zu 394 Euro monatlich können Fahrtkosten, Schulmaterialien, digitale Geräte, Nachhilfe, Kleidung oder Freizeitaktivitäten mitfinanzieren. In einem Haushalt mit nur einem Elternteil und mehreren Kindern lässt sich ein solcher Ausfall nicht ohne Weiteres auffangen. Der tatsächliche Verlust kann im Einzelfall niedriger ausfallen, etwa wenn Unterhaltszahlungen oder andere anrechenbare Leistungen hinzukommen.
Trotzdem trifft die geplante Regelung eine klar abgrenzbare Gruppe: Jugendliche, deren anderer Elternteil seinen finanziellen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt. Die Kürzung würde damit nicht den säumigen Unterhaltspflichtigen unmittelbar belasten, sondern zunächst das Kind und den betreuenden Elternteil.
SPD lehnt Priens Pläne bislang ab
Innerhalb der Koalition stößt der Vorstoß auf Widerstand. Der Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Truels Reichardt, hat deutlich gemacht, dass seine Fraktion die vorgesehene Altersgrenze nicht mittragen will. Ohne Zustimmung des Koalitionspartners dürfte die Reform kaum in der angekündigten Form durchzusetzen sein.
Auch der Verband alleinerziehender Mütter und Väter wendet sich gegen die Kürzung beim Unterhaltsvorschuss. Nach Angaben des Verbandes beziehen bundesweit rund 855.000 Kinder die Leistung. Diese Zahl umfasst alle Altersgruppen. Wie viele 16- und 17-Jährige konkret betroffen wären, lässt sich daraus nicht ableiten.
Kritik kommt außerdem vom Deutschen Kinderhilfswerk, von Grünen und Linken sowie aus den Ländern. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die selbst Bundesfamilienministerin war, hat sich ebenfalls gegen die Einschränkung ausgesprochen.
Das zentrale Argument der Gegner lautet: Wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, dürfe der Staat die Folgen nicht beim Kind abladen. Statt die Leistung zu kürzen, müssten Ansprüche wirksamer durchgesetzt und zahlungsfähige Unterhaltspflichtige konsequenter herangezogen werden.
Ein versprochenes Plus wird vorerst nicht umgesetzt
Die Auseinandersetzung wird zusätzlich dadurch verschärft, dass Union und SPD ursprünglich eine Verbesserung beim Unterhaltsvorschuss vereinbart hatten. Das Kindergeld sollte künftig nur noch zur Hälfte auf die Leistung angerechnet werden. Für viele Familien hätte das höhere Auszahlungen bedeutet.
Wegen der angespannten Haushaltslage soll diese Entlastung nach den jüngsten Aussagen aus dem Familienministerium zunächst nicht kommen. Statt einer Verbesserung steht nun eine Kürzung beim Unterhaltsvorschuss zur Debatte. Aus Sicht der Kritiker kehrt sich damit die familienpolitische Richtung um: Ein angekündigtes Plus wird vertagt, während ältere Jugendliche ihren Anspruch verlieren könnten.
Noch fehlen Gesetzentwurf, Zeitplan und Betroffenenzahl
Für eine abschließende Bewertung sind wesentliche Fragen ungeklärt. Unbekannt ist, ob laufende Bewilligungen weitergelten, ob es Übergangsfristen gibt und wie mit Jugendlichen umgegangen wird, die beim Inkrafttreten bereits 16 oder 17 Jahre alt sind. Auch mögliche Härtefallregelungen sind bisher nicht bekannt.
Ebenso fehlt eine belastbare Rechnung zum erwarteten Sparvolumen. Die Gesamtausgaben von 3,2 Milliarden Euro sagen wenig darüber aus, welcher Anteil auf die beiden betroffenen Jahrgänge entfällt. Ohne Altersaufschlüsselung lässt sich weder die Zahl der Familien noch die finanzielle Wirkung der Reform seriös bestimmen.
Entscheidend wird deshalb der konkrete Gesetzentwurf sein. Erst dann lässt sich beurteilen, wie weit die Kürzung beim Unterhaltsvorschuss reicht, ob Ausnahmen vorgesehen sind und welche Maßnahmen zur besseren Rückforderung tatsächlich umgesetzt werden sollen.
Der Streit entscheidet sich an der Frage, wer das Ausfallrisiko trägt
Im Kern geht es um mehr als eine Altersgrenze. Zur Debatte steht, wer die finanziellen Folgen trägt, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann: der Staat, der betreuende Elternteil oder das Kind.
Die Warnung vor schlechteren Bildungschancen ist keine gesicherte Vorhersage. Sie zeigt jedoch, weshalb die geplante Kürzung politisch so umkämpft ist. Sicher ist bislang nur, dass betroffene Familien einen erheblichen Teil ihres monatlichen Budgets verlieren könnten. Ob es dazu kommt, hängt von den Verhandlungen in der Koalition und der konkreten Fassung des Gesetzes ab.





















