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Steuern und Sozialabgaben

Steuerreform 2027: Wer mehr Netto bekommt – und wer verliert

Gehaltsabrechnung mit Euro-Geldscheinen, Münzen und Taschenrechner auf einem Schreibtisch.
Steuerreform 2027: Geplante Steuerentlastungen und höhere Sozialabgaben könnten das Nettogehalt von Arbeitnehmern unterschiedlich beeinflussen. Symbolbild: KI-generiert.

Die Bundesregierung will Arbeitnehmer und Familien ab 2027 steuerlich entlasten. Doch höhere Sozialabgaben könnten die Vorteile für viele Beschäftigte schmälern oder vollständig aufzehren. Neue Modellrechnungen zeigen, wer mit mehr Nettogehalt rechnen kann, welche Einkommensgruppen besonders betroffen sind und warum die endgültige Belastung noch nicht feststeht.

Berlin, 31. Oktober 2026 – Die Bundesregierung stellt Steuerentlastungen in Milliardenhöhe in Aussicht. Beschäftigte sollen künftig weniger Einkommensteuer zahlen, Familien zusätzlich profitieren. Doch die Rechnung geht nicht für jeden auf. Während das Finanzministerium eine Reform des Steuertarifs vorbereitet, zeichnen sich bei der Sozialversicherung höhere Abzüge ab. Was auf der einen Seite eingespart wird, könnte auf der anderen wieder verloren gehen.

Wie unterschiedlich sich die Regierungspläne auf das Nettogehalt auswirken können, zeigt eine Analyse des Handelsblatts. Der Finanzwissenschaftler Frank Hechtner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat dafür verschiedene Einkommens- und Familienkonstellationen untersucht. Seine Berechnungen ergeben ein uneinheitliches Bild: Einige Familien könnten mehrere Hundert Euro jährlich gewinnen. Bei kinderlosen Singles fällt die Entlastung teilweise gering aus. Für Beschäftigte mit höheren Einkommen drohen zusätzliche Belastungen durch Sozialversicherungsbeiträge.

Der entscheidende Punkt: Eine niedrigere Einkommensteuer bedeutet nicht automatisch, dass am Monatsende mehr Geld auf dem Konto landet.

Steuerreform 2027: Was die Bundesregierung ändern will

Das Bundeskabinett hat Anfang September einen Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform beschlossen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll das Vorhaben ein Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro erreichen. Die Änderungen sind in zwei Stufen bis 2028 vorgesehen und richten sich insbesondere an Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie an Familien.

Eine zentrale Maßnahme betrifft den Grundfreibetrag. Er soll 2027 von 12.348 auf 12.564 Euro steigen. Bis zu dieser Grenze bleibt das zu versteuernde Einkommen grundsätzlich steuerfrei. Für darüberliegende Einkommen soll sich zudem der Tarifverlauf verändern.

Die Bundesregierung plant, die zweite Progressionszone abzuflachen und bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro auszudehnen. Damit soll der Einkommensteuersatz bei steigenden Einkünften weniger stark zunehmen als bisher vorgesehen.

Wie groß die Steuerersparnis ausfällt, hängt vom individuellen Einkommen ab. Dabei ist zwischen Bruttogehalt und zu versteuerndem Einkommen zu unterscheiden. Letzteres ergibt sich erst nach Berücksichtigung der steuerlich relevanten Abzüge.

Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge für Familien

Familien gehören zu den Gruppen, die von der Steuerreform 2027 besonders profitieren sollen. Das monatliche Kindergeld soll von 259 auf 267 Euro je Kind steigen. Bei zwei Kindern entspricht das einem zusätzlichen Betrag von 192 Euro im Jahr.

Parallel ist eine Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge von insgesamt 9.756 auf 10.056 Euro vorgesehen. Ob sich daraus ein weiterer steuerlicher Vorteil ergibt, hängt von den persönlichen Einkommensverhältnissen und der steuerlichen Behandlung des jeweiligen Haushalts ab.

Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll steigen: von bisher 1.230 auf 1.430 Euro. Beschäftigte könnten dadurch einen höheren Betrag für beruflich veranlasste Ausgaben steuerlich geltend machen, ohne entsprechende Einzelbelege vorlegen zu müssen.

Allerdings sind diese Maßnahmen noch nicht sämtlich endgültig beschlossen. Der Kabinettsentwurf bildet die Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren. Die tatsächlich geltenden Regeln für 2027 hängen von dessen Abschluss ab.

Höhere Sozialabgaben könnten das Nettogehalt belasten

Während die Steuerpläne auf Entlastung zielen, könnten Veränderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen einen Teil des Vorteils wieder zunichtemachen. Besonders relevant sind die vorgesehenen höheren Beitragsbemessungsgrenzen.

Sie bestimmen, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur jeweiligen Sozialversicherung berechnet werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt im betreffenden Versicherungszweig beitragsfrei. Wird die Grenze angehoben, kann ein größerer Teil des Gehalts beitragspflichtig werden.

Das Wichtigste in Kürze

Prüfstatus: partly confirmed

Was ist passiert?
Das Bundeskabinett hat Anfang September einen Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform beschlossen.
Was gilt konkret?
Er soll 2027 von 12.348 auf 12.564 Euro steigen.
Was ist bestätigt?
Das Bundeskabinett hat am 12. Oktober neue Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 beschlossen.
Wer ist betroffen?
Bei einem Ehepaar mit ebenfalls zwei Kindern, von dem ein Elternteil 6.000 Euro und der andere 4.000 Euro monatlich verdient, liegt die berechnete Verbesserung bei 272 Euro im Jahr.
Was bedeutet das?
Für einen Beschäftigten mit 8.850 Euro monatlichem Bruttogehalt nennt die Handelsblatt-Auswertung zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge von 1.491 Euro im Jahr.

Stand:

Das Bundeskabinett hat am 12. Oktober neue Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 beschlossen. Die vorgesehenen Veränderungen fallen insbesondere in der Kranken- und Pflegeversicherung deutlich aus.

Beitragsbemessungsgrenze20262027 geplant
Kranken- und Pflegeversicherung5.812,50 € monatlich6.375 € monatlich
Allgemeine Rentenversicherung8.450 € monatlich8.850 € monatlich

In der Kranken- und Pflegeversicherung soll die monatliche Grenze damit um 562,50 Euro steigen, in der Rentenversicherung um 400 Euro. Für Beschäftigte oberhalb der bisherigen Grenzen können daraus höhere Beitragszahlungen entstehen.

Wer dagegen weniger als die bisherigen Bemessungsgrenzen verdient, muss allein aufgrund ihrer Anhebung keine zusätzlichen Beiträge entrichten. Die Belastung ist folglich nicht gleichmäßig über alle Einkommensgruppen verteilt.

Pflegeversicherung: Kinderlose könnten stärker belastet werden

Eine weitere Veränderung betrifft die Pflegeversicherung. Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor, den zusätzlichen Beitrag für kinderlose Versicherte um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent anzuheben.

Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ist dagegen zunächst keine Erhöhung vorgesehen. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Wert für 2027 auf 2,9 Prozent festgelegt, ebenso viel wie 2026.

Für die tatsächlichen Abzüge ist dieser Durchschnittswert allerdings nur bedingt aussagekräftig. Gesetzliche Krankenkassen bestimmen ihre Zusatzbeiträge selbst. Je nach Versicherung können Arbeitnehmer deshalb unterschiedlich stark belastet werden.

Gerade bei kinderlosen Beschäftigten mit höherem Einkommen könnten mehrere Effekte zusammenkommen: eine größere beitragspflichtige Einkommensbasis und ein höherer Pflegeversicherungsbeitrag. Ob daraus insgesamt weniger Nettogehalt resultiert, entscheidet sich erst nach Verrechnung mit der Steuerentlastung.

Rechenbeispiele zur Steuerreform 2027: Wer gewinnt, wer verliert?

Die Modellrechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner verdeutlichen, wie unterschiedlich die Auswirkungen der geplanten Reformen sein können. Das Handelsblatt veröffentlichte die Ergebnisse am 30. Oktober. Sie vergleichen verschiedene Haushaltstypen und Einkommenshöhen.

Die Zahlen sind keine verbindlichen Prognosen für einzelne Gehaltsabrechnungen. Sie zeigen vielmehr, welche finanziellen Veränderungen unter den jeweiligen Modellannahmen möglich sind.

Kinderlose Singles: Teilweise nur wenige Euro mehr

Für kinderlose Alleinstehende fällt die berechnete Entlastung in mehreren untersuchten Einkommensbereichen überschaubar aus. Bei monatlichen Bruttogehältern zwischen 1.500 und 5.750 Euro ergeben sich in einzelnen Konstellationen jährliche Verbesserungen von lediglich acht bis 34 Euro.

Auf den Monat umgerechnet sind das weniger als drei Euro zusätzlich. Die geplanten steuerlichen Vorteile kommen in diesen Beispielen somit nur in geringem Umfang beim verfügbaren Einkommen an.

Eine allgemeingültige Aussage für sämtliche Singles lässt sich daraus allerdings nicht ableiten. Entscheidend bleiben die konkrete Einkommenshöhe und die jeweiligen Abgaben.

Familien mit zwei Kindern können stärker profitieren

Deutlichere Verbesserungen ergeben sich in den untersuchten Familienhaushalten. Verdienen beide Elternteile jeweils 4.000 Euro brutto im Monat, weist die Modellrechnung bei zwei Kindern ein jährliches Plus von 416 Euro aus.

Bei einem Ehepaar mit ebenfalls zwei Kindern, von dem ein Elternteil 6.000 Euro und der andere 4.000 Euro monatlich verdient, liegt die berechnete Verbesserung bei 272 Euro im Jahr.

Die Beispiele zeigen, dass selbst bei gleicher Kinderzahl unterschiedliche Ergebnisse entstehen. Neben der Höhe des Haushaltseinkommens spielt dessen Verteilung zwischen den Partnern eine Rolle.

Das höhere Kindergeld und die vorgesehenen steuerlichen Anpassungen können Familien entlasten. Wie viel davon letztlich übrig bleibt, hängt jedoch auch hier von den Sozialversicherungsbeiträgen ab.

Gutverdiener: Zusätzliche Sozialbeiträge fallen stärker ins Gewicht

Bei höheren Einkommen können die geplanten Änderungen der Beitragsbemessungsgrenzen erhebliche Auswirkungen haben. Für einen Beschäftigten mit 8.850 Euro monatlichem Bruttogehalt nennt die Handelsblatt-Auswertung zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge von 1.491 Euro im Jahr.

Diese Zahl beschreibt allerdings nicht den endgültigen Nettoverlust. Denn niedrigere Steuern und die steuerliche Berücksichtigung bestimmter Vorsorgeaufwendungen können die zusätzliche Belastung teilweise ausgleichen.

Ob Beschäftigte mit einem solchen Einkommen tatsächlich weniger Geld erhalten und wie hoch eine mögliche Differenz ausfällt, lässt sich daher nicht allein aus den zusätzlichen Sozialbeiträgen ablesen.

Warum gleiches Bruttogehalt nicht gleiches Netto bedeutet

Für die individuelle Gehaltsabrechnung müssen mehrere Größen zusammen betrachtet werden. Neben der Einkommensteuer und einem gegebenenfalls fälligen Solidaritätszuschlag zählen dazu die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Familienstand, Kinderzahl, Steuerklasse und kassenindividueller Zusatzbeitrag beeinflussen das Ergebnis ebenfalls. Zwei Arbeitnehmer mit demselben Bruttogehalt können deshalb unterschiedlich von der Steuerreform 2027 betroffen sein.

Hinzu kommt, dass nicht jede Veränderung bei den Sozialabgaben unmittelbar auf die Einkommensteuerreform zurückgeht. Beitragsbemessungsgrenzen werden regelmäßig an die Lohnentwicklung angepasst. Für 2027 sind darüber hinaus besondere Anpassungen vorgesehen.

Eine seriöse Berechnung muss deshalb zunächst die steuerlichen Änderungen und die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge getrennt betrachten. Erst ihre gemeinsame Wirkung zeigt, wie sich das Nettogehalt tatsächlich verändert.

Die tatsächliche Entlastung entscheidet sich auf dem Gehaltszettel

Die Steuerreform 2027 verspricht finanzielle Verbesserungen, doch ihre Wirkung dürfte je nach Haushalt erheblich variieren. Familien können in den untersuchten Modellfällen mehrere Hundert Euro jährlich gewinnen. Für manche Singles bleibt nur ein geringer Betrag übrig. Bei höheren Einkommen können zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge die Entlastung deutlich verringern.

Wie die endgültige Rechnung ausfällt, hängt auch vom weiteren Gesetzgebungsverfahren und den tatsächlichen Krankenversicherungsbeiträgen ab. Die bisher vorliegenden Zahlen beschreiben deshalb mögliche Auswirkungen, keine feststehenden individuellen Nettolöhne.

Für Arbeitnehmer zählt am Ende nicht die angekündigte Entlastungssumme, sondern die Differenz zwischen Bruttogehalt und sämtlichen Abzügen. Erst wenn alle Regelungen feststehen, wird sich verlässlich bestimmen lassen, wer 2027 tatsächlich mehr Geld zur Verfügung hat – und bei wem die zusätzlichen Beiträge den steuerlichen Vorteil übersteigen.

Quellen

  1. Reform: Wie sich Ihr Gehalt nach den Regierungsplänen verändern kannHandelsblatt
  2. Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den WegBundesfinanzministerium
  3. Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen sollen ab 2027 steigenBundesregierung
  4. FAQ zum GKV-BeitragssatzstabilisierungsgesetzBundesgesundheitsministerium
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