Milliardenauftrag unter Druck
Bundeswehr: Waffenprobleme beim Airbus H145M gefährden Zeitplan

Milliardenauftrag unter Druck

Die Bundeswehr hat 82 Hubschrauber vom Typ Airbus H145M bestellt. Doch ausgerechnet bei der Bewaffnung des milliardenschweren Rüstungsprojekts gibt es erhebliche Schwierigkeiten. Der Bundesrechnungshof warnt laut Medienberichten vor technischen Problemen und Risiken für die Einsatzbereitschaft. Besonders brisant: Die Bundeswehr muss mit den neuen Maschinen künftig auch Verpflichtungen gegenüber der NATO erfüllen.
Berlin, 2. November 2026. Die neuen Kampfhubschrauber der Bundeswehr sollen schnell verfügbar sein und unterschiedliche militärische Aufgaben übernehmen. Doch bei der Beschaffung des Airbus H145M wachsen die Zweifel, ob die Maschinen rechtzeitig mit der vorgesehenen Bewaffnung eingesetzt werden können. Nach Recherchen des Nachrichtenmagazins Spiegel beanstandet der Bundesrechnungshof erhebliche technische Schwierigkeiten und stellt die weitere Beschaffungsplanung infrage.
Im Mittelpunkt stehen Probleme mit der 20-Millimeter-Munition und Verzögerungen bei der Erprobung von Panzerabwehrlenkflugkörpern. Beide Waffensysteme sind für die geplanten Kampffähigkeiten von Bedeutung. Während erste Hubschrauber bereits ausgeliefert wurden, ist die vollständige Einsatzreife der bewaffneten Konfiguration weiter mit Unsicherheiten verbunden.
Die Kritik trifft ein Rüstungsprojekt mit einem berichteten Volumen von rund 2,5 Milliarden Euro. Neben den technischen Fragen geht es deshalb auch um die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung und darum, ob Deutschland seine zugesagten militärischen Fähigkeiten rechtzeitig bereitstellen kann.
Der Airbus H145M ist kein vollständig neu entwickelter Hubschrauber. Das militärische Modell gehört zu einer etablierten Hubschrauberfamilie und lässt sich für verschiedene Aufgaben ausrüsten. Die Bundeswehr will die Maschinen unter anderem für Ausbildung, Aufklärung und bewaffnete Einsätze nutzen.
Die Schwierigkeiten betreffen vor allem die Integration und Freigabe bestimmter Waffensysteme. Ein Hubschrauber kann technisch für den Einsatz einer Kanone oder eines Lenkflugkörpers ausgelegt sein, ohne dass die konkrete Kombination bereits für den militärischen Betrieb zugelassen ist.
Genau diese Unterscheidung ist für die Bewertung des Beschaffungsvorhabens entscheidend. Dass die Bundeswehr ihre geplante Bewaffnung bislang nicht vollständig nutzen kann, bedeutet nicht, dass der H145M grundsätzlich unfähig wäre, Waffen einzusetzen.
Besonders schwer wiegen die Schwierigkeiten mit der vorgesehenen 20-Millimeter-Bewaffnung. Laut Spiegel fehlt für die betreffende Munition eine notwendige Sicherheitsfreigabe. Ursache soll die elektrostatische Empfindlichkeit eines Bauteils sein, das für die Zündung verantwortlich ist.
Damit steht nicht allein die Leistungsfähigkeit der Waffe zur Debatte, sondern ihre sichere Verwendung. Solange die technischen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt sind, kann die betroffene Munition nicht wie vorgesehen freigegeben werden.
Wann eine Lösung verfügbar sein wird, ist nach den bislang bekannten Informationen offen. Ein belastbarer Termin für die vollständige Freigabe wurde in den ausgewerteten Berichten nicht genannt.
Die zugespitzte Darstellung, die neuen Kampfhubschrauber könnten überhaupt nicht schießen, beschreibt die Lage deshalb nur unzureichend. Nachgewiesen sind Schwierigkeiten bei der vorgesehenen Bewaffnung der Bundeswehrmaschinen, keine grundsätzliche Schussunfähigkeit des Hubschraubertyps.
Weitere Probleme betreffen die geplanten Panzerabwehrlenkflugkörper. Nach den Berichten über die Prüfung des Bundesrechnungshofs mussten erste Schussversuche im Mai 2025 wegen technischer Schwierigkeiten bei der Steuerung abgebrochen werden.
Die weitere Erprobung soll sich bis 2029 erstrecken. Das ist für die Einsatzplanung der Bundeswehr von Bedeutung: Gerade die Bewaffnung entscheidet darüber, welche Aufgaben ein Hubschrauber im Gefecht tatsächlich übernehmen kann.
Welche technischen Änderungen seit den abgebrochenen Versuchen vorgenommen wurden und wann die vorgesehenen Lenkflugkörper ihre vollständige Einsatzfreigabe erhalten könnten, geht aus den verfügbaren Informationen nicht eindeutig hervor.
Prüfstatus: partly confirmed
Für die Bundeswehr entsteht damit eine Lücke zwischen der Verfügbarkeit der Fluggeräte und der vorgesehenen militärischen Leistungsfähigkeit. Die Maschinen können bereits für bestimmte Aufgaben eingesetzt werden, während einzelne bewaffnete Fähigkeiten noch nicht zur Verfügung stehen.
Der Beschaffungsvertrag für den Airbus H145M wurde im Dezember 2023 geschlossen. Ursprünglich bestellte die Bundeswehr 62 Maschinen und sicherte sich eine Option auf weitere 20 Hubschrauber.
Zum Auftrag gehören neben den Fluggeräten auch Leistungen für Ausbildung, Wartung und logistische Unterstützung. Das Gesamtvorhaben wird in der aktuellen Berichterstattung mit rund 2,5 Milliarden Euro beziffert. Welche Bestandteile und Kostenstände dieser Betrag im Einzelnen abdeckt, lässt sich anhand der bekannten Informationen nicht vollständig aufschlüsseln.
Die erste Maschine wurde im November 2024 ausgeliefert. Sie war zunächst für die Pilotenausbildung am Standort Bückeburg vorgesehen. Ab 2026 sollte die Einführung der bewaffneten Variante beim Kampfhubschrauberregiment 36 in Fritzlar beginnen.
Die Auslieferung markiert allerdings nur einen Teil des Beschaffungsprozesses. Ob ein Hubschrauber bereits für Ausbildung und andere Aufgaben genutzt werden kann oder sämtliche vorgesehenen Kampffähigkeiten besitzt, sind unterschiedliche Fragen.
Bei der Kritik des Bundesrechnungshofs fällt eine zeitliche Unstimmigkeit auf. Nach den aktuellen Medienberichten empfiehlt die Prüfbehörde, die Bestellung weiterer 20 Maschinen zunächst auszusetzen. Airbus hatte jedoch bereits am 15. Dezember 2025 bekannt gegeben, dass Deutschland die entsprechende Kaufoption ausgeübt habe.
Damit umfasst der Auftrag nach Herstellerangaben inzwischen 82 Hubschrauber. Davon sind 72 für das Heer und zehn für die Luftwaffe vorgesehen.
Wie die berichtete Empfehlung des Rechnungshofs mit der bereits bekannt gegebenen Nachbestellung zusammenhängt, bleibt ungeklärt. Aus den verfügbaren Angaben lässt sich nicht entnehmen, auf welchen konkreten Vertragsstand sich die Empfehlung bezieht oder ob noch weitere Beschaffungsentscheidungen ausstehen.
Ein Stopp des gesamten Projekts ist bislang nicht belegt. Ebenso wenig gibt es gesicherte Angaben darüber, dass bereits getätigte Ausgaben durch die technischen Probleme vollständig verloren wären.
Die wirtschaftlichen Risiken reichen über die Anschaffung der Hubschrauber hinaus. In der Berichterstattung über den Rechnungshof werden zusätzliche Ausgaben von rund 384 Millionen Euro für Lenkflugkörper genannt.
Gerade bei einer solchen Beschaffung ist die technische Einsatzfähigkeit wesentlich. Die Waffen müssen nicht nur verfügbar sein, sondern auch mit dem jeweiligen Trägersystem funktionieren und die militärischen Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Ob die Verzögerungen bereits konkrete Mehrkosten verursacht haben, ist nicht ausreichend dokumentiert. Auch über mögliche Vertragsstrafen oder zusätzliche finanzielle Verpflichtungen liegen keine belastbaren Angaben vor.
Fest steht damit die erhebliche finanzielle Größenordnung des Vorhabens. Ein tatsächlicher Schaden in Milliardenhöhe lässt sich aus den bisherigen Berichten hingegen nicht ableiten.
Für die militärische Planung könnte der Zeitverlust schwerer wiegen als die derzeit nicht bezifferbaren finanziellen Folgen. Deutschland hat innerhalb der NATO bestimmte Fähigkeiten zugesagt, für die auch die neuen Hubschrauber vorgesehen sind.
Nach der aktuellen Berichterstattung sollen 2029 zwölf einsatzbereite Kampfhubschrauber bereitstehen. Ab 2032 sind demnach 72 Maschinen vorgesehen.
Der Bundesrechnungshof bezweifelt laut den Medienberichten, dass sich diese Ziele unter den gegebenen Voraussetzungen zuverlässig erreichen lassen. Das Bundesverteidigungsministerium weist entsprechende Befürchtungen nach Angaben von n-tv zurück.
Ob Deutschland seine Verpflichtungen tatsächlich verfehlen wird, ist damit keineswegs entschieden. Die genannten Fristen liegen noch in der Zukunft. Maßgeblich wird sein, wie schnell die technischen Probleme behoben und die notwendigen militärischen Freigaben erteilt werden.
Die Diskussion über den Airbus H145M verdeutlicht einen wesentlichen Unterschied bei militärischen Beschaffungen: Die Zahl ausgelieferter Maschinen sagt noch nicht aus, welche Fähigkeiten der Truppe tatsächlich zur Verfügung stehen.
Ein Hubschrauber kann bereits für die Ausbildung eingesetzt werden, obwohl seine vorgesehene Bewaffnung noch erprobt wird. Auch andere militärische Aufgaben können möglich sein, ohne dass sämtliche Anforderungen an bewaffnete Einsätze erfüllt sind.
Für die Bundeswehr zählt daher neben der termingerechten Lieferung vor allem die vollständige Einsatzreife. Erst wenn die vorgesehenen Systeme zugelassen sind, stehen auch die entsprechenden militärischen Fähigkeiten zur Verfügung.
Die Vorwürfe gegen das Hubschrauberprojekt stammen nach der aktuellen Berichterstattung aus einem vertraulichen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs. Das vollständige Dokument ist öffentlich nicht zugänglich. Einzelne Feststellungen lassen sich deshalb bislang nur anhand der veröffentlichten Recherchen nachvollziehen.
Die Prüfbehörde kontrolliert den wirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Im Fall der H145M-Beschaffung geht es nach den bekannten Angaben insbesondere um technische Risiken, die weitere Beschaffungsplanung und die Frage, ob die vorgesehenen Fähigkeiten rechtzeitig erreicht werden.
Für Airbus und die Bundeswehr steht damit ein umfangreiches Rüstungsvorhaben unter kritischer Beobachtung. Die Schwierigkeiten betreffen allerdings nicht den Nachweis, dass der Hubschraubertyp grundsätzlich für militärische Aufgaben geeignet ist. Im Mittelpunkt stehen die konkreten Anforderungen an die bewaffnete Ausführung für Deutschland.
Die Beschaffung eines bereits etablierten Hubschraubermodells allein garantiert noch keine vollständige Einsatzfähigkeit aller zusätzlich vorgesehenen Systeme. Gerade bei militärischer Bewaffnung sind Erprobung, technische Integration und Sicherheitsfreigaben eigenständige Voraussetzungen.
Die Bundeswehr hat 82 Airbus H145M bestellt, erste Maschinen sind bereits ausgeliefert. Zugleich zeigen die bekannt gewordenen Schwierigkeiten bei Munition und Panzerabwehrlenkflugkörpern, dass zwischen Beschaffung und vollständiger militärischer Einsatzfähigkeit weiterhin eine erhebliche Unsicherheit besteht.
Der Bundesrechnungshof stellt nach den vorliegenden Berichten die weitere Planung infrage. Das Verteidigungsministerium hält den geäußerten Zweifeln an den Einsatzterminen entgegen. Eine abschließende Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen ist damit noch nicht möglich.
Für die weitere Entwicklung werden vor allem drei Punkte entscheidend sein: die Lösung der technischen Sicherheitsprobleme, der erfolgreiche Abschluss der Waffenerprobung und die Einhaltung der zugesagten NATO-Termine.
Ob das milliardenschwere Vorhaben seinen vorgesehenen finanziellen und zeitlichen Rahmen einhalten kann, bleibt offen. Die entscheidende Bewährungsprobe für die neuen Kampfhubschrauber liegt nicht allein in ihrer Auslieferung, sondern darin, wann die Bundeswehr sie mit der geplanten Bewaffnung tatsächlich einsetzen kann.
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