Neue Beweise im Strafprozess
Block-Prozess in Hamburg: Neue Handydaten stellen Zeugenaussagen infrage

Neue Beweise im Strafprozess

860 Seiten neue Beweisanträge haben den Strafprozess gegen Christina Block am Landgericht Hamburg vorübergehend ausgebremst. Die Verteidigung legte umfangreiche Handydaten vor, mit denen sie Aussagen über ein mutmaßliches Treffen vor der Entführung der beiden Kinder infrage stellt. Die Vorsitzende Richterin reagierte gereizt, die Verhandlung wurde für zwei Stunden unterbrochen. Ob die neuen Unterlagen den Zeitplan bis zum Jahresende gefährden, ist noch offen.
Hamburg, 29. Oktober 2026 – Im Block-Prozess hat die Verteidigung kurz vor der geplanten Schlussphase eine umfangreiche neue Beweisprüfung angestoßen. Am 83. Verhandlungstag gingen beim Landgericht Hamburg insgesamt 860 Seiten mit Beweisanträgen und Anlagen ein. 840 Seiten stammen von Rechtsanwalt Ingo Bott, der die Unternehmerin Christina Block vertritt. Weitere 20 Seiten reichten andere Verteidiger ein.
Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt unterbrach die Sitzung am Mittwoch für rund zwei Stunden. Zunächst mussten die Unterlagen erfasst und den übrigen Verfahrensbeteiligten zugänglich gemacht werden. Wie der NDR berichtete, reagierte Hildebrandt sichtbar gereizt auf die umfangreichen Einreichungen.
Hinter der ungewöhnlichen Seitenzahl steckt allerdings mehr als eine zusätzliche Belastung für das Gericht. Die Verteidigung will mit bislang nicht näher bewerteten Standortdaten des Mobiltelefons von Christina Block zentrale Aussagen über die Vorbereitung der mutmaßlichen Kindesentführung erschüttern. Damit rückt eine Frage erneut in den Mittelpunkt: Wo hielt sich die Angeklagte Ende Dezember 2023 tatsächlich auf?
Im Zentrum der neuen Beweisanträge steht ein angebliches Treffen im Hamburger Hotel Grand Elysée am 28. oder 29. Dezember 2023. Nach Aussagen mutmaßlicher Beteiligter soll Christina Block dort mit Mitgliedern einer israelischen Sicherheitsfirma zusammengekommen sein, die später an der Entführung ihrer Kinder beteiligt gewesen sein soll.
David Barkay, Chef der Sicherheitsfirma, und weitere mutmaßliche Beteiligte hatten nach Berichten der Deutschen Presse-Agentur ausgesagt, Block habe sich vor dem Einsatz an das Team gewandt. Dabei soll sie den Beteiligten gedankt und ihnen Erfolg gewünscht haben.
Die Verteidigung bestreitet diese Darstellung. Rechtsanwalt Ingo Bott verweist nun auf elektronische Standortaufzeichnungen des Mobiltelefons seiner Mandantin. Nach seiner Auffassung sprechen die Daten gegen deren Anwesenheit am behaupteten Treffpunkt.
Die Informationen könnten damit für die Bewertung der bisherigen Zeugenaussagen relevant werden. Denn die Frage, ob und in welcher Form Block vor der Entführung Kontakt zu den mutmaßlichen Ausführenden hatte, gehört zu den wesentlichen Streitpunkten des Strafverfahrens.
Ein gerichtlich bestätigtes Alibi ergibt sich aus den vorgelegten Unterlagen bislang nicht. Die Verteidigung betrachtet die Aufzeichnungen als entlastend; ob sie die bisherigen Zeugenaussagen tatsächlich widerlegen, muss erst geprüft werden.
Standortdaten können Hinweise auf den Aufenthaltsort eines Mobiltelefons liefern. Daraus folgt jedoch nicht zwangsläufig, dass sich dessen Besitzer während des gesamten erfassten Zeitraums am selben Ort befand. Für die Beweiswürdigung kommt es deshalb auf die konkreten Daten, ihre Aussagekraft und den Zusammenhang mit anderen Beweismitteln an.
Das Mobiltelefon von Christina Block war wenige Stunden nach der Entführung durch die Hamburger Polizei sichergestellt worden. Die Standortinformationen wurden den Verfahrensbeteiligten nach den vorliegenden Berichten erst kürzlich zur Verfügung gestellt.
Weshalb die Daten erst zu diesem Zeitpunkt in die Beweisführung einfließen, ist bislang nicht abschließend geklärt. Ebenso offen bleibt, welche einzelnen Zeiträume und Bewegungen sich aus den Aufzeichnungen zuverlässig rekonstruieren lassen.
Die Menge der eingereichten Unterlagen sorgte im Block-Prozess für Aufsehen. Allerdings bestehen die 840 Seiten aus der Kanzlei von Ingo Bott keineswegs ausschließlich aus juristischen Antragsbegründungen. Einen erheblichen Teil machen Anlagen aus, darunter umfangreiche Tabellen mit Geodaten.
Nach Angaben des Verteidigers umfasst der eigentliche Antragstext rund 50 Seiten. Bott stellte mehr als 20 Beweisanträge. Die übrigen Dokumente dienen überwiegend dazu, die Anträge mit Informationen zu unterlegen.
Die Einreichung erfolgte am letzten Tag einer zuvor festgelegten Frist. Bereits am 30. September hatte das Gericht den 28. Oktober als Termin für weitere schriftliche Beweisanträge bestimmt. Im Anschluss sollten nach der ursprünglichen Planung die Schlussvorträge vorbereitet werden.
Dass die Verteidigung diese Frist ausschöpfte, ist für sich genommen kein Hinweis auf eine unzulässige Verzögerung. Das Strafprozessrecht gibt den Beteiligten die Möglichkeit, Beweise zu beantragen und die bisherige Beweisaufnahme durch weitere Tatsachen überprüfen zu lassen.
Ob die Anträge das Verfahren tatsächlich verlängern, hängt von den Entscheidungen der Strafkammer ab. Die zweistündige Unterbrechung am Mittwoch ist belegt. Eine darüber hinausgehende Verschiebung steht dagegen noch nicht fest.
Die Kammer muss die einzelnen Beweisanträge rechtlich und inhaltlich prüfen. Dabei wird zu klären sein, welche beantragten Beweiserhebungen für das Verfahren erforderlich sind und welche Anträge nach den geltenden strafprozessualen Vorschriften abgelehnt werden können.
Vor allem die neu eingebrachten Handydaten könnten zusätzlichen Prüfungsbedarf auslösen. Sollten weitere Beweiserhebungen notwendig werden, könnte sich die bisherige Verhandlungsplanung verändern. Ob es dazu kommt, lässt sich aus der bloßen Zahl der eingereichten Seiten nicht ableiten.
Für die Vorsitzende Richterin und die übrigen Prozessbeteiligten bedeutet die Einreichung zunächst zusätzliche Arbeit in einer Phase, in der sich das Verfahren nach der bisherigen Planung bereits seinem Abschluss nähern sollte.
Im Block-Prozess geht es um die Entführung der beiden jüngsten Kinder der Hamburger Unternehmerin in der Silvesternacht 2023/2024. Die Kinder lebten damals bei ihrem Vater Stephan Hensel in Dänemark. Zwischen den Eltern bestand seit Jahren ein Sorgerechtsstreit.
Der Anklage zufolge soll Christina Block eine israelische Sicherheitsfirma mit der gewaltsamen Rückholung der Kinder beauftragt haben. Die Unternehmerin weist die Vorwürfe zurück.
Insgesamt müssen sich sieben Angeklagte vor Gericht verantworten. Unter ihnen befindet sich der frühere Sportmoderator Gerhard Delling. Auch er bestreitet, sich strafbar gemacht zu haben.
Die bisherigen Verhandlungstage beschäftigten sich unter anderem mit Aussagen mutmaßlicher Beteiligter und der Frage, welche Personen in die Vorbereitung und Durchführung der Aktion eingebunden waren. Aussagen über Treffen vor der Entführung sind deshalb für die Rekonstruktion der damaligen Ereignisse von Bedeutung.
Die neuen Standortdaten betreffen einen Teil dieses Geschehens. Sie könnten helfen, einzelne Angaben zu überprüfen. Ob sie die bisherige Beweislage wesentlich verändern, ist allerdings noch nicht entschieden.
Eine gerichtliche Feststellung der Schuld liegt nicht vor. Für sämtliche Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Die Beweisanträge sind nicht der einzige offene Punkt, der den weiteren Verlauf des Strafprozesses beeinflussen könnte. Parallel beschäftigt ein Streit um journalistische Tonaufnahmen die Justiz.
Es handelt sich um Gespräche, die eine Journalistin der Wochenzeitung DIE ZEIT am 15. und 16. Januar 2024 im Umfeld der Familie des Vaters aufgezeichnet hatte. Teile der Inhalte wurden im Zusammenhang mit dem Podcast „Zeit Verbrechen: House of Block“ bekannt.
Das Landgericht Hamburg hatte die Sicherstellung der Aufzeichnungen angeordnet. Dagegen legten die Zeitung und die betroffene Journalistin Beschwerden ein.
Das Gericht korrigierte seine ursprüngliche Entscheidung anschließend teilweise. Die Sicherstellung von Aussagen der ältesten Tochter wurde für rechtswidrig erklärt. Über die Verwertbarkeit der verbliebenen Tonaufnahmen soll das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden.
Dabei geht es um die Frage, welche Bedeutung die Gespräche für die Beweisaufnahme haben dürfen und welche Grenzen sich aus dem Schutz journalistischer Arbeit ergeben. Auch eine mögliche Beeinflussung späterer Zeugenaussagen spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle.
Am 28. Oktober wurde der Streit um die Tonaufnahmen nicht in der Verhandlung behandelt. Eine abschließende Entscheidung über die verbliebenen Aufzeichnungen steht weiterhin aus.
Bis zum 18. Dezember 2026 sind nach dem bisherigen Zeitplan noch 15 Verhandlungstage vorgesehen. Ursprünglich wurde angestrebt, den Strafprozess gegen Christina Block und die weiteren Angeklagten noch vor Jahresende mit einem Urteil abzuschließen.
Ob das gelingt, ist inzwischen eine offene Frage. Die Kammer muss zunächst über die neuen Beweisanträge entscheiden. Hinzu kommt der noch nicht abgeschlossene Streit um die Tonaufnahmen.
Allerdings bedeutet die Einreichung umfangreicher Unterlagen nicht automatisch, dass sämtliche beantragten Beweise erneut erhoben werden müssen. Welche Folgen die Anträge für den Sitzungskalender haben, wird sich erst aus den weiteren Entscheidungen des Gerichts ergeben.
Christoph Henckel, der Rechtsanwalt des Nebenklägers Stephan Hensel, ordnete die zahlreichen Beweisanträge gegen Ende des Verfahrens nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur als üblichen Vorgang ein. Er sieht den Prozess weiterhin in einer fortgeschrittenen Phase.
Ein neuer verbindlicher Urteilstermin ist bislang nicht bekannt. Ebenso wenig steht fest, dass die vorgesehenen Verhandlungstage bis Dezember nicht ausreichen werden.
Die 860 Seiten haben den Block-Prozess für zwei Stunden unterbrochen und die ohnehin umfangreiche Beweisaufnahme um neue Fragen erweitert. Ob sie auch den Ausgang des Verfahrens beeinflussen, lässt sich derzeit nicht beurteilen.
Im Mittelpunkt steht die mögliche Bedeutung der Handydaten für ein Treffen, das nach Zeugenaussagen kurz vor der Entführung stattgefunden haben soll. Die Verteidigung hält die Aufzeichnungen für entlastend. Das Gericht muss prüfen, welchen Beweiswert sie tatsächlich besitzen und wie sie sich in das Gesamtbild der bisherigen Aussagen einfügen.
Damit bleibt der weitere Verlauf offen. Nicht die außergewöhnliche Menge der Unterlagen wird letztlich entscheidend sein, sondern ihr Inhalt. Erst die Prüfung der neuen Anträge wird zeigen, ob der Block-Prozess zusätzliche Verhandlungstage benötigt oder das Landgericht Hamburg seinen bisherigen Zeitplan einhalten kann.
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