
Stuttgart – In der Stuttgarter Katharinenstraße hat die Polizei am Morgen des 13. August 2025 ein umfangreiches Drogenlager ausgehoben. Neben verschiedenen Rauschmitteln in verkaufsfertiger Verpackung stießen die Ermittler auf Bargeld in fünfstelliger Höhe und potenziell gefährliche Schlagwerkzeuge. Der Einsatz ist Teil einer Reihe gezielter Maßnahmen gegen den Drogenhandel in der Innenstadt.
Die Durchsuchung im Detail
Am Mittwochvormittag, gegen 09:15 Uhr, rückten Einsatzkräfte mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss in die Wohnung eines 22-jährigen deutschen Mannes ein. Der Tatort befand sich in einem Mehrfamilienhaus in der Katharinenstraße, nur wenige Gehminuten vom Leonhardsviertel entfernt – einem Bereich, der seit geraumer Zeit unter besonderer polizeilicher Beobachtung steht.
Die Beamten stießen bei der Durchsuchung auf mehr als 180 Gramm unterschiedlicher Drogen: Kokain, Ecstasy (MDMA), Amphetamin und Ketamin. Auffällig war, dass ein Großteil der Substanzen bereits in kleinen, verkaufsfertigen Portionen verpackt war. Dies, in Kombination mit weiteren Funden wie rund 11.500 Euro Bargeld und zwei Baseballschlägern, verstärkte den Verdacht auf gewerbsmäßigen Drogenhandel.
Widerstand bei der Sicherstellung
Während die Ermittler Beweise sicherten, leistete der Verdächtige Widerstand, insbesondere als ihm sein Mobiltelefon abgenommen werden sollte. Dieses Verhalten führte zu einer zusätzlichen Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Die Polizei betonte, dass das Mobiltelefon für die Auswertung digitaler Kommunikationswege von großer Bedeutung sei, da es potenziell Hinweise auf Lieferanten, Abnehmer und Netzwerke liefern könnte.
Rechtlicher Rahmen: Wann spricht man von „nicht geringer Menge“?
Eine häufige Frage im Zusammenhang mit solchen Funden lautet: „Welche Konsequenzen drohen bei ‘nicht geringer Menge’ Drogen?“ Die Antwort: In Deutschland definiert die Rechtsprechung diese Schwelle für jede Substanz unterschiedlich. Bei Kokain liegt sie beispielsweise bei 5 Gramm Kokainhydrochlorid (reiner Wirkstoff), bei Amphetamin bei 10 Gramm Base und bei MDMA bei etwa 30 Gramm Base. Ob der aktuelle Fund diese Schwellen überschreitet, lässt sich erst nach einer genauen Laboranalyse des Wirkstoffgehalts feststellen. Wird die Grenze überschritten, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Besonderheit im Fund: Ketamin
Unter den beschlagnahmten Substanzen befand sich auch Ketamin. Anders als Kokain oder Amphetamin fällt Ketamin derzeit nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sondern unter das Arzneimittelgesetz (AMG). Es ist verschreibungspflichtig, jedoch nicht automatisch illegal. In der politischen Diskussion gibt es allerdings Bestrebungen, Ketamin wegen zunehmendem Missbrauch künftig als Betäubungsmittel einzustufen. Bis dahin bleibt es ein Grenzfall – der Handel ohne entsprechende Genehmigung ist dennoch strafbar.
Vorführung beim Haftrichter
Eine weitere häufige Frage, die sich viele Bürger stellen, lautet: „Wann wird ein Tatverdächtiger dem Haftrichter vorgeführt?“ In der Regel geschieht dies am nächsten Werktag nach der Festnahme. Im aktuellen Fall war die Vorführung für den 14. August 2025 vorgesehen. Der Haftrichter entscheidet auf Grundlage der Beweislage und möglicher Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, ob Untersuchungshaft angeordnet wird.
Die Katharinenstraße im Fokus der Polizei
Die Katharinenstraße ist nicht zum ersten Mal Schauplatz polizeilicher Maßnahmen. Aus Social-Media-Beiträgen der Polizei Stuttgart geht hervor, dass es in diesem Bereich immer wieder zu Kontrollen und Einsätzen kommt – sei es wegen Drogen, Gewalt oder anderer Delikte. Die Nähe zum Leonhardsviertel, das bereits in Bürgerversammlungen als Problemzone wegen Drogenhandel und Gewalt benannt wurde, verstärkt den polizeilichen Handlungsdruck.
Community-Wahrnehmung und Warnungen
In Online-Foren wie „r/stuttgart“ berichten Nutzer regelmäßig über ihre Wahrnehmung von Drogenhandel im öffentlichen Raum. Besonders harte Substanzen wie Kokain werden dort kritisch diskutiert, oft verbunden mit Warnungen vor verunreinigten Stoffen und gefährlichen Streckmitteln. Solche Community-Hinweise tragen zwar nicht unmittelbar zur Strafverfolgung bei, spiegeln jedoch die öffentliche Sensibilisierung für das Thema wider.
Schadensminderung versus Strafverfolgung
Parallel zu den repressiven Maßnahmen gegen den Handel verfolgt Stuttgart auch eine präventive Strategie. Seit Juli 2025 gibt es in der Innenstadt den Drogenkonsumraum „Kombo“, betrieben von der Caritas. Hier können Konsumenten in hygienischer und kontrollierter Umgebung Drogen konsumieren, um Risiken wie Überdosierungen oder Infektionen zu minimieren. Diese zweigleisige Politik – einerseits konsequente Strafverfolgung, andererseits Harm-Reduction-Angebote – zeigt, wie komplex die städtische Drogenpolitik ist.
Statistische Einordnung
Die Zahlen unterstreichen die Brisanz des Themas. Laut Bundeskriminalamt gab es 2023 in Deutschland 346.877 Rauschgiftdelikte, was einem leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr entspricht. Besonders auffällig war der Zuwachs bei Kokaindelikten. Baden-Württemberg bleibt im Ländervergleich eines der sichersten Bundesländer, doch auch hier bewegt sich die Zahl der Drogenfälle auf einem stabil hohen Niveau. Stuttgart selbst verzeichnete 2024 rund 54.175 Straftaten, was einen Rückgang von 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellt – dennoch steht der Kampf gegen den Drogenhandel weit oben auf der Agenda der Behörden.
Wie reagiert die Polizei bei einem Drogenfund?
Die Antwort auf diese Frage ist klar strukturiert: Zunächst erfolgt die rechtliche Absicherung der Maßnahme durch einen Durchsuchungsbeschluss oder, falls Gefahr im Verzug besteht, eine sofortige Handlung. Vor Ort sichern Beamte den Zugang zur Wohnung, um Beweismittelverlust zu verhindern. Gefundene Substanzen werden dokumentiert, gewogen, verpackt und zur Analyse ins Labor geschickt. Bei Anzeichen für gewerbsmäßigen Handel – wie im vorliegenden Fall – werden Bargeld, Waffen oder Schlagwerkzeuge ebenfalls beschlagnahmt.
Indizien für gewerbsmäßigen Handel
- Verkaufsfertige Portionierung der Drogen
- Vorhandensein mehrerer verschiedener Substanzen
- Hohe Bargeldbeträge in kleinen Scheinen
- Schutzwaffen wie Baseballschläger
Im aktuellen Fall sind all diese Punkte erfüllt, was die Ermittler zu einer klaren Einordnung veranlasst.
Lokale Reaktionen
Obwohl offizielle Stellungnahmen von Anwohnern bislang ausblieben, lässt sich aus Diskussionen in sozialen Medien schließen, dass es ein gewisses Maß an Erleichterung über den Polizeieinsatz gibt. Mehrere Beiträge kommentierten, dass „endlich etwas getan“ werde. Andere wiesen jedoch darauf hin, dass solche Einsätze oft nur temporäre Wirkung hätten und der Handel schnell wieder aufgenommen werde, sobald sich die Lage beruhigt.
Warum zählt Ketamin nicht als Betäubungsmittel?
Auch diese Frage taucht immer wieder auf. Die aktuelle Rechtslage sieht Ketamin als verschreibungspflichtiges Arzneimittel, nicht als Betäubungsmittel. Das bedeutet: Besitz ohne Rezept ist strafbar nach dem Arzneimittelgesetz, die Strafen sind jedoch milder als bei BtMG-Verstößen. Sollte es in Zukunft als Betäubungsmittel eingestuft werden, würden die Strafrahmen erheblich verschärft.
Stuttgart zwischen Drogenprävention und Repression
Der Fund in der Katharinenstraße ist symptomatisch für die Lage in vielen deutschen Großstädten: Während Polizei und Justiz gegen Händler konsequent vorgehen, setzen Stadtverwaltung und soziale Träger auf Prävention und Schadensminderung. Diese Balance ist schwierig, da der Markt für illegale Substanzen weiterhin stabil bleibt und in manchen Bereichen sogar wächst.
Schlussgedanken
Der Einsatz in der Katharinenstraße zeigt, wie komplex und mehrschichtig die Bekämpfung von Drogenkriminalität ist. Auf der einen Seite stehen schnelle, sichtbare Maßnahmen wie Wohnungsdurchsuchungen und Festnahmen, die ein Signal setzen und kurzfristig für Ruhe sorgen. Auf der anderen Seite ist klar, dass nachhaltige Lösungen nur mit einem langfristigen Konzept gelingen können, das Prävention, Aufklärung und soziale Angebote ebenso umfasst wie die konsequente Strafverfolgung. Stuttgart verfolgt hier einen kombinierten Ansatz, der sich in den kommenden Monaten und Jahren beweisen muss. Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt bleibt der Wunsch bestehen, dass öffentliche Räume sicherer werden – unabhängig davon, ob es sich um Brennpunkte wie das Leonhardsviertel oder ruhige Wohnstraßen handelt.