Wann zieht Deutschland nach? In diesen EU-Ländern sind Werbung und Verkauf von Energy-Drinks an unter 18-Jährige verboten

29. Januar 2026 | 13:07 Uhr |

29. Januar 2026 – In Supermärkten, an Kiosken und auf digitalen Werbeflächen geraten Energy-Drinks zunehmend unter politischen und gesellschaftlichen Druck.

Was lange als harmloses Lifestyle-Produkt galt, wird in immer mehr EU-Staaten als gesundheitliches Risiko für Jugendliche betrachtet. Nationale Regierungen reagieren mit Verkaufsverboten, Werbeeinschränkungen und strengen Alterskontrollen – während eine europaweit einheitliche Regelung weiter auf sich warten lässt.

Energy-Drinks sind grell, laut und allgegenwärtig. Sie versprechen Leistungssteigerung, Wachheit und ein Gefühl von Kontrolle – gerade für junge Menschen ein attraktives Produkt. Doch mit der wachsenden Popularität mehren sich auch die Warnungen von Ärzten, Verbraucherschützern und Gesundheitsbehörden. Hohe Koffeinmengen, kombiniert mit Zucker und stimulierenden Zusatzstoffen, stehen seit Jahren in der Kritik. Innerhalb der Europäischen Union führt diese Debatte zu einem rechtlichen Flickenteppich: Während einzelne Mitgliedstaaten klare Verbote für den Verkauf von Energy-Drinks an unter 18-Jährige erlassen haben, bleibt der europäische Gesetzgeber bislang zurückhaltend.

Keine einheitliche EU-Regelung – nationale Verantwortung

Auf europäischer Ebene gelten Energy-Drinks rechtlich als Lebensmittel. Die EU schreibt Warnhinweise vor, etwa den Hinweis auf erhöhten Koffeingehalt und die Empfehlung, das Produkt nicht für Kinder und Jugendliche zu konsumieren. Eine verbindliche Altersgrenze für den Verkauf oder ein EU-weites Werbeverbot existieren jedoch nicht. Die Verantwortung liegt damit bei den einzelnen Mitgliedstaaten – mit entsprechend unterschiedlichen Ergebnissen.

Diese nationale Gestaltungshoheit hat dazu geführt, dass einige Länder weitreichende Schutzmaßnahmen eingeführt haben, während andere weiterhin auf freiwillige Selbstverpflichtungen des Handels setzen. Besonders im Osten und Südosten Europas ist in den vergangenen Jahren ein deutlicher Trend zu gesetzlichen Verboten erkennbar.

EU-Länder mit gesetzlichem Verkaufsverbot für unter 18-Jährige

Mehrere Mitgliedstaaten haben inzwischen klare gesetzliche Regelungen verabschiedet, die den Verkauf von Energy-Drinks an Minderjährige untersagen. Diese Gesetze gelten in der Regel flächendeckend und verpflichten Händler zu konsequenten Alterskontrollen.

  • Litauen: Litauen war innerhalb der EU ein Vorreiter. Bereits 2014 trat ein Gesetz in Kraft, das den Verkauf von Energy-Drinks an unter 18-Jährige vollständig verbietet. Die Regelung umfasst alle Verkaufsstellen und wird regelmäßig kontrolliert.
  • Lettland: Seit 2016 gilt auch in Lettland ein Verkaufsverbot für Minderjährige. Ergänzend dazu existieren Einschränkungen für Werbung und Verkaufsorte, insbesondere im Umfeld von Schulen.
  • Polen: Mit Beginn des Jahres 2024 führte Polen ein umfassendes Verbot ein. Energy-Drinks dürfen dort weder an unter 18-Jährige verkauft noch in Schulen, Bildungseinrichtungen oder über Automaten angeboten werden.
  • Rumänien: Ebenfalls 2024 trat in Rumänien ein Gesetz in Kraft, das Verkauf, Abgabe und kostenlose Verteilung von Energy-Drinks an Minderjährige untersagt. Ziel ist ein stärkerer präventiver Gesundheitsschutz.
  • Ungarn: Ungarn folgte 2025 mit einem landesweiten Verbot. Die Regelung ist Teil eines umfassenderen gesundheitspolitischen Maßnahmenpakets zum Schutz junger Menschen.
  • Bulgarien: Auch Bulgarien führte 2025 ein gesetzliches Verkaufsverbot für unter 18-Jährige ein und schloss sich damit einer wachsenden Gruppe restriktiver EU-Staaten an.
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Gemeinsam ist diesen Ländern der Ansatz, Energy-Drinks ähnlich zu behandeln wie Alkohol oder Tabakwaren. Alterskontrollen sind verpflichtend, Verstöße können sanktioniert werden. Die politische Botschaft ist eindeutig: Energy-Drinks gelten nicht mehr als normales Erfrischungsgetränk, sondern als potenziell gesundheitsgefährdendes Produkt für Jugendliche.

Werbung für Energy-Drinks: Grauzonen und Einschränkungen

Neben dem Verkauf rückt auch die Werbung für Energy-Drinks zunehmend in den Fokus. Zwar existiert in der EU kein explizites Werbeverbot für Energy-Drinks an unter 18-Jährige, doch greifen allgemeine Regeln zum Jugendschutz in der Werbung. Diese untersagen unter anderem gezielte Ansprache von Minderjährigen oder die Verknüpfung von Produkten mit jugendtypischen Idealen.

Einige Länder mit Verkaufsverboten haben darüber hinaus nationale Einschränkungen eingeführt, etwa Werbeverbote im Umfeld von Schulen oder bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche. Einheitlich geregelt ist dies jedoch nicht. In der Praxis bleibt Werbung für Energy-Drinks in sozialen Medien, im Sponsoring oder im Sportbereich weiterhin präsent – auch dort, wo Jugendliche zur Kernzielgruppe gehören.

Länder ohne gesetzliches Verbot – freiwillige Lösungen

In anderen EU-Staaten gibt es bislang keine gesetzlichen Verkaufsverbote für unter 18-Jährige. Stattdessen setzen Regierungen und Handel auf freiwillige Selbstverpflichtungen oder regionale Initiativen.

  • Deutschland: In Deutschland existiert keine gesetzliche Altersbeschränkung. Einzelne Handelsketten haben jedoch interne Regeln eingeführt und verkaufen Energy-Drinks nur an Jugendliche ab 16 Jahren. Politische Initiativen auf Bundesebene wurden bislang nicht umgesetzt.
  • Österreich: Auch hier fehlen verbindliche Altersgrenzen. Verbraucherschutzorganisationen fordern seit Jahren eine gesetzliche Regelung, bislang ohne Erfolg.
  • Niederlande: Mehrere Supermarktketten haben freiwillige Altersbeschränkungen eingeführt, meist bei 14 oder 16 Jahren. Gesetzlich vorgeschrieben sind diese Regeln jedoch nicht.
  • Schweden: Der schwedische Handel folgt einer brancheninternen Vereinbarung, nach der Energy-Drinks nicht an Kinder unter 15 Jahren verkauft werden sollen.
  • Spanien: Auf nationaler Ebene gibt es kein Verbot. In einzelnen Regionen, darunter Galicien, sind jedoch gesetzliche Altersbeschränkungen beschlossen worden, die ab 2026 greifen sollen.
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Diese freiwilligen Regelungen sind rechtlich nicht bindend und hängen stark von der Bereitschaft des Handels ab. Kritiker bemängeln, dass sie leicht umgangen werden können und keine flächendeckende Wirkung entfalten.

Gesundheitspolitische Motive und praktische Wirkung

Die politischen Maßnahmen in den EU-Ländern mit Verkaufsverboten folgen einem klaren gesundheitspolitischen Narrativ. Energy-Drinks enthalten häufig hohe Mengen an Koffein, Zucker und weiteren stimulierenden Substanzen. Für Kinder und Jugendliche werden unter anderem Schlafstörungen, Nervosität, Herz-Kreislauf-Belastungen und Konzentrationsprobleme diskutiert.

Ob gesetzliche Verkaufsverbote tatsächlich zu einem signifikanten Rückgang des Konsums führen, ist Gegenstand laufender Untersuchungen. Erste Erfahrungen aus Ländern wie Polen zeigen, dass die Wirksamkeit stark von Kontrollen, Sanktionen und begleitender Aufklärung abhängt. Ohne konsequente Umsetzung bleiben auch strenge Gesetze wirkungslos.

Zwischen Prävention und Marktinteressen

Die Energy-Drink-Branche weist regelmäßig darauf hin, dass ihre Produkte für Erwachsene bestimmt seien und auf freiwillige Selbstkontrolle setze. Gleichzeitig ist der Markt stark von jugendlichen Konsumgewohnheiten geprägt. Sport, Gaming, Musik und Social Media sind zentrale Werbefelder – Bereiche, in denen junge Zielgruppen dominieren.

Genau hier verläuft die politische Trennlinie: Während einige Staaten den Schutz Minderjähriger höher gewichten als wirtschaftliche Interessen, setzen andere weiterhin auf Eigenverantwortung und Marktmechanismen.

Ein europäisches Thema mit offener Zukunft

Der Umgang mit Energy-Drinks und Jugendlichen entwickelt sich zunehmend zu einer europäischen Grundsatzfrage. Die wachsende Zahl nationaler Verkaufsverbote erhöht den Druck auf die EU, sich zumindest mit einer Harmonisierung der Regeln auseinanderzusetzen. Ob daraus eine verbindliche Altersgrenze oder strengere Werbevorgaben entstehen, bleibt offen.

Fest steht jedoch: Energy-Drinks sind längst kein Randthema mehr. Sie stehen exemplarisch für die Frage, wie weit staatlicher Jugendschutz gehen soll – und wie unterschiedlich diese Frage innerhalb der Europäischen Union beantwortet wird.

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Als Autor für das Magazin "Nah am digitalen Rand" verbinde ich meine Germanistik-Expertise mit einem unstillbaren Interesse für redaktionell spannende Themen. Meine Leidenschaft gilt der Erforschung und dem Verständnis der digitalen Evolution unserer Sprache, ein Bereich, der mich stets zu tiefgründigen Analysen und Artikeln inspiriert.