Polizeihubschrauber zum Verkauf
Polizeihubschrauber in Laage steht zum Verkauf – Triebwerke fehlen

Polizeihubschrauber zum Verkauf

Ein ausgemusterter Polizeihubschrauber aus Mecklenburg-Vorpommern steht zum Verkauf. Die Maschine vom Typ Airbus EC 135 hat Tausende Einsatzstunden hinter sich, doch wer sie ersteigern möchte, muss eine entscheidende Einschränkung beachten: Die Triebwerke fehlen. Bis zum 21. Oktober 2026 können Kaufinteressenten ihre Gebote abgeben – wie der Hubschrauber anschließend genutzt wird, ist offen.
Laage, 20. Oktober 2026 – Ein Polizeihubschrauber mit mehr als 8.700 Betriebsstunden soll einen neuen Eigentümer finden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet die ausgemusterte Maschine über die staatliche Verwertungsgesellschaft VEBEG zum Kauf an. Der Airbus Helicopters EC 135 P2 steht derzeit bei der Polizeihubschrauberstaffel in Laage im Landkreis Rostock.
Das Angebot hat allerdings eine Besonderheit: Der Hubschrauber wird ohne Triebwerke verkauft. Sie wurden ausgebaut und sind Bestandteil gesonderter Verkaufslose. Wer den Zuschlag erhält, übernimmt damit kein sofort einsatzfähiges Luftfahrzeug. Ein Abflug vom bisherigen Standort ist im angebotenen Zustand ausgeschlossen.
Die Ausschreibung macht zugleich deutlich, wie aufwendig eine mögliche Wiederinbetriebnahme wäre. Technische Prüfungen, Wartungsarbeiten und luftfahrtrechtliche Anforderungen liegen in der Verantwortung des Käufers. Ob die Maschine jemals wieder abheben wird, ist bislang nicht bekannt.
Nach Angaben der VEBEG wird der Polizeihubschrauber unter der Ausschreibungsnummer 2643381 angeboten. Für das Luftfahrzeug selbst gilt die Losnummer 2643381.001. Interessenten können ihre Angebote noch bis Mittwoch, 21. Oktober 2026, um 13 Uhr einreichen.
Bei der Maschine handelt es sich um einen Airbus Helicopters EC 135 P2 mit dem Kennzeichen D-HMVP. Der Hubschrauber wurde 2001 in Dienst gestellt und 2004 auf die P2-Konfiguration umgerüstet. Damit blickt das Luftfahrzeug auf rund ein Vierteljahrhundert seit seiner Indienststellung zurück.
Die Betriebsdaten zeigen den Umfang seiner bisherigen Nutzung. Laut Verkaufsunterlagen waren bis September 2026 insgesamt 8.753 Flugstunden und 55 Minuten sowie 19.795 Landungen dokumentiert. Die Angaben können sich nach Auskunft des Verkäufers noch unterscheiden.
Für Kaufinteressenten sind solche Werte wichtige Anhaltspunkte. Sie beschreiben die Nutzungsgeschichte, ersetzen jedoch keine technische Zustandsprüfung. Welche Wartungsmaßnahmen bereits vorgenommen wurden und welcher Aufwand für einen möglichen erneuten Flugbetrieb erforderlich wäre, lässt sich aus den Betriebsstunden allein nicht bestimmen.
Die entscheidende Einschränkung betrifft den Antrieb. Während der Polizeihubschrauber einschließlich seiner Rotorblätter angeboten wird, gehören die ausgebauten Triebwerke nicht zum eigentlichen Verkaufslos. Sie werden separat ausgeschrieben.
Der Erwerb des Hubschraubers umfasst somit nicht automatisch alle Komponenten, die für einen Flugbetrieb notwendig sind. Ein Käufer müsste zunächst klären, welche technischen Voraussetzungen für eine Wiederinbetriebnahme erfüllt werden können.
Hinzu kommt der dokumentierte Zustand einzelner Triebwerke. Bei einem separat angebotenen Aggregat des Typs PW206 B2 vermerkt die VEBEG einen nicht bestandenen Leistungstest sowie Reparaturbedarf. Schon deshalb wäre es falsch, aus dem zusätzlichen Erwerb eines Triebwerks unmittelbar auf die Flugfähigkeit der gesamten Maschine zu schließen.
Der fehlende Antrieb macht den Hubschrauber im derzeit angebotenen Zustand flugunfähig. Das ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer endgültigen Stilllegung für jeden denkbaren künftigen Einsatz. Ob sich eine technische Wiederherstellung lohnt oder überhaupt angestrebt wird, bleibt eine Entscheidung des späteren Eigentümers.
In Laage wird ein ausgemusterter Polizeihubschrauber des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die VEBEG verkauft. Die Maschine wird ohne Triebwerke angeboten; die Gebotsfrist endet am 21. Oktober 2026.
Wer den ausgemusterten Polizeihubschrauber erwerben möchte, muss mehr beachten als den Kaufpreis. Die VEBEG verlangt eine Sicherheitsleistung von 20.000 Euro zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Nach ordnungsgemäßer Umsetzung der Bedingungen wird der Betrag zurückerstattet.
Die Sicherheitsleistung ist kein festgelegter Verkaufspreis. Welchen Erlös das Land Mecklenburg-Vorpommern für die Maschine erzielen wird, steht vor Abschluss des Ausschreibungsverfahrens nicht fest.
Auch ein bereits erfolgter Verkauf lässt sich aus dem laufenden Verfahren nicht ableiten. Erst nach der Gebotsfrist und der anschließenden Entscheidung über die eingegangenen Angebote kann feststehen, ob und an wen das Luftfahrzeug veräußert wird.
Besondere Vorschriften gelten für die äußere Gestaltung des Hubschraubers. Die bisherige Kennzeichnung als Polizeiluftfahrzeug darf nicht unverändert bestehen bleiben.
Nach den Verkaufsbedingungen müssen unter anderem der Schriftzug „Polizei“, die Kennnummer und das Landeswappen entfernt oder dauerhaft unkenntlich gemacht werden. Dafür hat der Käufer spätestens drei Wochen nach Eintreffen der Maschine Zeit.
Diese Verpflichtung gilt unabhängig von einer möglichen späteren Nutzung. Ob der Hubschrauber wieder fliegen soll oder dauerhaft am Boden bleibt, ändert nichts an den Anforderungen zur Entfernung der bisherigen Polizeikennzeichnungen.
Schon die Besichtigung des Luftfahrzeugs war an besondere Bedingungen geknüpft. Die VEBEG hatte dafür den 13. Oktober 2026 vorgesehen. Interessenten mussten sich bis zum 9. Oktober anmelden und einen Identitätsnachweis vorlegen.
Außerdem war eine Sicherheitsprüfung erforderlich. Fotografieren war während des Besichtigungstermins untersagt. Der Standort der Polizeihubschrauberstaffel in Laage war somit kein frei zugänglicher Verkaufsplatz, an dem Interessenten die Maschine ohne vorherige Anmeldung begutachten konnten.
Die Auflagen verdeutlichen, dass die Veräußerung eines ehemaligen Polizeiluftfahrzeugs auch nach dessen Aussonderung besonderen Regeln unterliegt.
Der zum Verkauf stehende Polizeihubschrauber stammt aus einer Einheit, deren Einsatzgebiet weit über Laage hinausreicht. Die Polizeihubschrauberstaffel Mecklenburg-Vorpommern wurde 1999 gegründet und ist organisatorisch dem Landeswasserschutzpolizeiamt zugeordnet.
Ihre Aufgaben umfassen Fahndungen, Vermisstensuchen, Verkehrsüberwachung, Rettungseinsätze und polizeiliche Luftaufklärung. Das Einsatzgebiet erstreckt sich über Mecklenburg-Vorpommern einschließlich des deutschen Küstenmeeres.
Gerade bei der Suche nach vermissten Menschen kann die Unterstützung aus der Luft entscheidend sein. Ein dokumentierter Einsatz vom September 2026 zeigt, welche Aufgaben die Staffel übernimmt: Am 17. September ortete ein Polizeihubschrauber nach Angaben der Landespolizei einen vermissten 63-Jährigen bei Rastow in unwegsamem Gelände.
Die Luftunterstützung ermöglicht es der Polizei, größere Gebiete zu überblicken und Einsatzkräfte am Boden bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Für solche Aufgaben hält das Land eine spezialisierte Hubschrauberstaffel vor.
Auf ihrer offiziellen Internetseite beschreibt die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern eine Ausstattung der Hubschrauberstaffel mit zwei Maschinen vom Typ EC 135. Daraus lässt sich allerdings nicht verlässlich ableiten, wie sich die aktuelle Flotte nach der Aussonderung der D-HMVP zusammensetzt.
Die Verkaufsunterlagen enthalten keine gesicherten Angaben darüber, ob bereits ein Ersatzhubschrauber beschafft wurde oder künftig angeschafft werden soll. Auch die konkrete Begründung für die Aussonderung ist daraus nicht ersichtlich.
Bekannt sind das Alter der Maschine, ihre Betriebsstunden und die Bedingungen des Verkaufs. Ob technische Gründe, wirtschaftliche Erwägungen oder organisatorische Entscheidungen zur Abgabe führten, ist damit nicht abschließend geklärt.
Ein Polizeihubschrauber lässt sich nicht allein durch den Einbau von Triebwerken wieder in Betrieb nehmen. Selbst wenn die fehlenden Komponenten verfügbar wären, müssten die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für einen erneuten Flugbetrieb erfüllt sein.
Die VEBEG weist ausdrücklich darauf hin, dass erforderliche Inspektionen, Wartungsarbeiten, Zulassungen und Genehmigungen in der Verantwortung des Käufers liegen. Eine sofortige Flugfähigkeit wird nicht zugesichert.
Entscheidend wäre unter anderem, ob sich ein lufttüchtiger Zustand nachweisen lässt. Welche konkreten Maßnahmen dafür bei der D-HMVP notwendig wären, ist aus den veröffentlichten Verkaufsangaben nicht vollständig ersichtlich.
Eine belastbare Kalkulation der zusätzlichen Kosten ist deshalb nicht möglich. Weder für eine mögliche technische Wiederherstellung noch für eine spätere Zulassung liegt ein bestätigter Gesamtbetrag vor.
Ungeklärt ist außerdem, wie die Maschine ihren bisherigen Standort verlassen soll. Da die Triebwerke ausgebaut sind, kann der Hubschrauber im Verkaufszustand nicht eigenständig abfliegen. Einen konkreten Abtransportplan nennen die vorliegenden Unterlagen nicht.
Am 21. Oktober 2026 endet zunächst die Frist für Kaufangebote. Danach wird sich zeigen, ob die ausgemusterte EC 135 einen neuen Eigentümer findet und welchen Preis die Maschine erzielt.
Die Zukunft des Polizeihubschraubers ist damit noch keineswegs entschieden. Denkbar bleibt eine spätere Wiederherstellung der Flugfähigkeit, sofern die technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Ob ein Käufer diesen Weg einschlagen will, ist bislang unbekannt.
Der Verkauf in Laage steht damit für eine klare Trennung zwischen dem Erwerb eines Luftfahrzeugs und seiner tatsächlichen Einsatzfähigkeit. Angeboten wird eine Maschine mit umfangreich dokumentierter Nutzungsgeschichte, aber ohne Triebwerke und ohne Zusicherung eines flugfähigen Zustands.
Für die Polizei endet mit der Veräußerung die bisherige Zuordnung des Hubschraubers. Was aus der D-HMVP wird, entscheidet sich erst nach dem Verkauf – und hängt nicht zuletzt davon ab, welchen Zweck ihr künftiger Eigentümer mit der Maschine verfolgt.
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