Nach dem Anschlag im Umfeld des Berliner Christopher Street Day rückt ein weiteres Mobiltelefon des Attentäters Abdul Ballout in den Mittelpunkt der Ermittlungen. Das Bundeskriminalamt wertet das Gerät laut Medienberichten aus und prüft, ob Ballout vor der Tat mit möglichen Helfern oder Kontaktpersonen kommunizierte. Belege für Komplizen oder eine konkrete Steuerung von außen liegen bislang nicht öffentlich vor.

Berlin, 3. August 2026. Mehr als eine Woche nach dem tödlichen Anschlag am Berliner Tiergarten versuchen die Ermittler, die letzten Stunden vor der Tat zu rekonstruieren. Ein zweites Handy von Abdul Ballout könnte dabei eine wichtige Rolle spielen. Das Gerät soll im Tatfahrzeug gefunden worden sein und wird nach Informationen der Welt vom Bundeskriminalamt ausgewertet.

Brisant ist vor allem ein Detail: Bei dem Mobiltelefon handelt es sich offenbar nicht um jenes Gerät, dessen Kommunikation das Berliner Landeskriminalamt bereits nach Ballouts Haftentlassung überwachte. Damit stellt sich die Frage, ob der 21-Jährige über einen bislang unbekannten Kommunikationsweg verfügte – und ob er darüber vor oder während des Anschlags Kontakt zu anderen Personen hielt.

Eine Antwort darauf gibt es bislang nicht. Weder ein Komplize noch ein Auftraggeber oder eine konkrete operative Anleitung sind öffentlich nachgewiesen. Das zweite Handy ist deshalb zunächst ein Ermittlungsansatz. Ob es tatsächlich neue Erkenntnisse zur Vorbereitung des CSD-Anschlags liefert, hängt von den darauf gespeicherten Daten ab.

Was die Auswertung des zweiten Handys klären soll

Für die Ermittler können digitale Spuren entscheidend sein. Anruflisten, Nachrichten, Kontakte, Standortdaten oder gelöschte Inhalte könnten Hinweise darauf geben, mit wem Ballout kommunizierte und wo er sich vor der Tat aufhielt. Auch die zeitliche Abfolge der Vorbereitung ließe sich möglicherweise genauer rekonstruieren.

Nach dem Bericht der Welt wurde das zweite Handy im Tatfahrzeug sichergestellt. T-Online und der Tagesspiegel griffen die Informationen auf. Eine öffentliche Bestätigung des Bundeskriminalamts oder der Bundesanwaltschaft zu dem Gerät lag zunächst nicht vor.

Unklar ist außerdem, seit wann Ballout das Mobiltelefon nutzte, wem es formal gehörte und ob es mit einer SIM-Karte unter seinem eigenen Namen betrieben wurde. Ebenso offen bleibt, weshalb dieses Gerät im Zuge der vorherigen Überwachung offenbar nicht erfasst wurde.

Hinweise auf ein Bekennervideo

Bereits zuvor war bekannt geworden, dass Ermittler auf einem im Tatfahrzeug gefundenen Telefon ein mutmaßliches Bekennervideo entdeckt haben sollen. Darin soll eine vermummte Person der Terrororganisation „Islamischer Staat“ die Treue schwören. Das Video wurde nicht öffentlich zugänglich gemacht.

Damit bleiben wesentliche Fragen unbeantwortet. Es ist nicht zweifelsfrei geklärt, ob Ballout selbst in der Aufnahme zu sehen ist, auf welchem der Geräte das Video entstand und ob es an andere Personen oder über einschlägige Kanäle verschickt wurde.

Auch ein Bezug zum sogenannten IS würde für sich genommen noch nicht belegen, dass die Tat von der Organisation geplant oder gesteuert wurde. Ein persönliches Treuebekenntnis kann Ausdruck einer ideologischen Radikalisierung sein, ist aber kein automatischer Nachweis einer operativen Verbindung.

Eine Tote, sieben Schwerverletzte und 24 Leichtverletzte

Der Anschlag ereignete sich am Abend des 25. Juli im Bereich des Berliner Tiergartens, außerhalb des abgesicherten Veranstaltungsgeländes des Christopher Street Day. Nach Angaben der Polizei Berlin wurde ein Fahrzeug in eine Menschengruppe gesteuert. Zusätzlich wurden Menschen mit Stichwaffen angegriffen.

Eine Frau starb. Nach den im Berliner Innenausschuss bekannt gewordenen Angaben wurden sieben Menschen schwer und 24 weitere leicht verletzt. Insgesamt gab es damit 31 Verletzte. Die in einzelnen Berichten verwendete Formulierung, alle Betroffenen seien schwer verletzt worden, trifft nach dem öffentlich bekannten Stand nicht zu.

Gesicherter Ermittlungsstand Weiterhin offene Fragen
Ein weiteres Mobiltelefon soll im Tatfahrzeug gefunden worden sein. Ob Ballout darüber mit möglichen Helfern kommunizierte.
Das BKA wertet das Gerät laut Medienberichten aus. Ob weitere Personen an Planung oder Ausführung beteiligt waren.
Ballout war den Sicherheitsbehörden bereits vor der Tat bekannt. Welche verwertbaren Daten auf dem zweiten Handy gespeichert sind.
Eine mutmaßlich eingesetzte Tatwaffe wurde bislang nicht gefunden. Ob Ballout ideologisch bestärkt oder konkret angeleitet wurde.

Die Suche nach möglichen weiteren Beteiligten

Schon unmittelbar nach dem CSD-Anschlag hatten Polizei und Generalstaatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sich eine oder mehrere Personen aus dem Fahrzeug entfernt haben könnten. Diese erste Beschreibung des Tatgeschehens zeigt, dass die Ermittler die Beteiligung weiterer Menschen von Beginn an prüften.

Ein Beleg für einen zweiten Täter ist das jedoch nicht. In der unmittelbaren Unübersichtlichkeit nach einem Anschlag können Zeugenaussagen voneinander abweichen. Beobachtungen müssen deshalb mit Videoaufnahmen, Spuren und digitalen Daten abgeglichen werden.

Nach Medienberichten schilderten Zeugen einen weiteren Angreifer. Ein zeitweise festgenommener Mann wurde demnach mangels belastender Beweise wieder freigelassen. Eine nachgewiesene Verbindung zu Ballout ist nicht bekannt.

Auch die weiterhin fehlende mutmaßliche Tatwaffe beschäftigt die Ermittler. Eine Machete, die bei dem Angriff eingesetzt worden sein soll, wurde offenbar trotz Suchmaßnahmen nicht gefunden. Das Messer, das Ballout bei seiner späteren Festnahme bei sich getragen haben soll, passe laut Welt nicht zu allen festgestellten Verletzungen.

Auch daraus folgt noch kein Beweis für einen Komplizen. Die offenen Fragen zu den Verletzungen, zur Waffe und zum zweiten Handy ergeben jedoch zusammengenommen mehrere Ermittlungsansätze, die nun überprüft werden müssen.

Ballout stand bereits vor dem Anschlag im Fokus der Behörden

Abdul Ballout war den Sicherheitsbehörden seit mehreren Jahren bekannt. Im Berliner Innenausschuss wurde berichtet, dass die Behörden seit 2021 einen zunehmenden Radikalisierungsprozess beobachtet hätten. Im Januar 2026 wurde er demnach als islamistischer Gefährder eingestuft.

Nach seiner Haftentlassung im Mai wurde Ballout observiert. Gegenüber seiner Wohnung war eine Kamera installiert, zudem überwachten die Behörden seine bekannte Telekommunikation. Hinweise auf einen unmittelbar bevorstehenden Anschlag wurden nach den bislang öffentlich gewordenen Angaben dennoch nicht erkannt.

Gerade deshalb dürfte das zweite Handy nicht nur für die Suche nach möglichen Helfern relevant sein. Es könnte auch zeigen, ob die bisherigen Überwachungsmaßnahmen einen wesentlichen Kommunikationskanal übersahen.

Fragen an Polizei und Nachrichtendienste

  • Seit wann besaß oder nutzte Ballout das zweite Mobiltelefon?
  • Warum war das Gerät während der Überwachung offenbar nicht bekannt?
  • Welche Informationen lagen Polizei, Verfassungsschutz und Bundesbehörden vor?
  • Wurden alle Erkenntnisse rechtzeitig zwischen den beteiligten Stellen ausgetauscht?
  • Welche praktischen Folgen hatte Ballouts Einstufung als Gefährder?

Mit dem CSD-Anschlag und dem Vorgehen der Sicherheitsbehörden soll sich auch der Innenausschuss des Bundestages befassen. Nach den vorliegenden Medienberichten sind Vertreter des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei, des Verfassungsschutzes und der Generalbundesanwalt geladen.

Dabei dürfte es nicht allein um die Frage gehen, ob Abdul Ballout Unterstützung erhielt. Ebenso zentral ist, weshalb ein bekannter Gefährder trotz Observation und Überwachung einen Anschlag mit zahlreichen Opfern verüben konnte.

Ein wichtiges Beweisstück – aber noch kein Nachweis für Komplizen

Das zweite Handy könnte den Ermittlern helfen, bislang unbekannte Kontakte und Bewegungen Ballouts sichtbar zu machen. Es könnte belegen, dass er seine Tat allein plante. Ebenso könnte es Hinweise auf Unterstützer, ideologische Kontaktpersonen oder konkrete Absprachen enthalten.

Derzeit ist jedoch keine dieser Möglichkeiten bestätigt. Aus der Existenz eines zweiten Mobiltelefons lässt sich weder ein Netzwerk noch eine Steuerung des Anschlags ableiten. Entscheidend sind die Daten, ihre zeitliche Einordnung und die Frage, ob sie sich mit Zeugenaussagen und anderen Spuren verbinden lassen.

Bis die Auswertung abgeschlossen ist, bleibt der belastbare Kern schmal: Das Bundeskriminalamt untersucht laut Medienberichten ein bislang nicht überwachtes Gerät aus dem Tatfahrzeug. Ob dieses zweite Handy den CSD-Anschlag in einem neuen Licht erscheinen lässt, müssen erst die weiteren Ermittlungen zeigen.