Das Oberlandesgericht Dresden hat die NSU-Unterstützerin Susann E. zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Staatsschutzsenat sah mehrere Hilfen für Beate Zschäpe und das NSU-Kerntrio als erwiesen an. Offen bleibt, ob Bundesanwaltschaft oder Verteidigung gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil vorgehen.

Dresden, 17. Juli 2026. Nach einem monatelangen Staatsschutzverfahren ist Susann E. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen sowie wegen Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden verhängte gegen die 45-Jährige eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, setzte diese jedoch zur Bewährung aus.

Die NSU-Unterstützerin Susann E. muss damit vorerst nicht ins Gefängnis. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung können die Entscheidung überprüfen lassen. Ob eine der beiden Seiten Revision einlegen wird, war nach der Urteilsverkündung zunächst offen.

Zwei Jahre auf Bewährung für NSU-Unterstützerin Susann E.

Das Urteil liegt deutlich unter dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte vier Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch. Sie hielt den Nachweis für nicht erbracht, dass Susann E. die ihr vorgeworfenen Hilfen in der für eine Verurteilung erforderlichen Kenntnis und Absicht geleistet hatte.

Der Staatsschutzsenat folgte keiner der beiden Positionen vollständig. Er wertete mehrere Handlungen der Angeklagten als strafbare Unterstützung des rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrunds“. Zugleich blieb das Gericht beim Strafmaß erheblich unter der Forderung der Bundesanwaltschaft.

Verfahrensbeteiligte Antrag oder Entscheidung
Bundesanwaltschaft Vier Jahre Freiheitsstrafe
Verteidigung Freispruch
Oberlandesgericht Dresden Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung

Welche Erwägungen für die Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Einzelnen ausschlaggebend waren, geht aus den bislang veröffentlichten Angaben zur Entscheidung nicht vollständig hervor. Auch zu möglichen Auflagen und zur Dauer der Bewährungszeit lagen zunächst keine gesicherten Einzelheiten vor.

Gericht sieht mehrere Unterstützungsleistungen als erwiesen an

Susann E. gehörte nicht zum NSU-Kerntrio um Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Im Verfahren ging es vielmehr um ihre Rolle im persönlichen und organisatorischen Umfeld der Gruppe. Das Gericht musste klären, ob einzelne Hilfen lediglich Gefälligkeiten unter Bekannten waren oder ob sie den Fortbestand der terroristischen Vereinigung erleichterten.

Eine zentrale Rolle spielten persönliche Daten und Dokumente. Susann E. soll Beate Zschäpe mehrfach ihre Krankenversicherungskarte überlassen haben. Zschäpe konnte dadurch medizinische Termine wahrnehmen, ohne ihre tatsächliche Identität offenlegen zu müssen.

Auch für eine Bahncard soll Susann E. ihre Personalien zur Verfügung gestellt haben. Für das seit 1998 im Untergrund lebende Trio waren fremde oder erfundene Identitäten von erheblicher Bedeutung. Sie ermöglichten es den drei Rechtsterroristen, Verträge abzuschließen, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und sich im Alltag möglichst unauffällig zu bewegen.

Wohnmobil wurde später bei Banküberfall eingesetzt

Besonders schwer wog nach den Prozessberichten die Beteiligung an der Abholung eines Wohnmobils. Ende Oktober 2011 soll die spätere NSU-Unterstützerin Susann E. Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt zu einem Übergabetermin gefahren haben.

Das Fahrzeug wurde wenige Tage später beim letzten bekannten Banküberfall des NSU in Eisenach eingesetzt. Nach der Tat am 4. November 2011 wurden Mundlos und Böhnhardt tot in dem Wohnmobil gefunden. Kurz darauf setzte Zschäpe die gemeinsam genutzte Wohnung in Zwickau in Brand. In der Folge wurde die bis dahin unentdeckte rechtsterroristische Gruppe öffentlich bekannt.

Die Mitwirkung im Zusammenhang mit dem Wohnmobil führte zur Verurteilung wegen Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen. Hinzu kamen drei Fälle der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

Was wusste Susann E. über die Taten des NSU?

Der Prozess kreiste über weite Strecken um eine entscheidende Frage: Wie viel wusste Susann E. über die Verbrechen des NSU? Dass sie Beate Zschäpe und die beiden Männer kannte, war nicht der Kern des Streits. Entscheidend war, ob sie wusste, welche Straftaten das Trio beging und welchem Zweck ihre Hilfen dienten.

Die Bundesanwaltschaft vertrat die Auffassung, Susann E. habe spätestens seit Anfang 2007 gewusst, dass Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt im Untergrund lebten und für rassistisch motivierte Morde sowie Banküberfälle verantwortlich waren. Nach dieser Lesart unterstützte sie das Trio bewusst bei der Aufrechterhaltung seiner Tarnung.

Die Verteidigung widersprach. Sie argumentierte, ein entsprechender Kenntnisstand sei der Angeklagten nicht sicher nachzuweisen. Auch Beate Zschäpe wurde in Dresden als Zeugin vernommen. Sie erklärte, Susann E. habe von Raubüberfällen gewusst, nicht jedoch von den Morden.

Die Angeklagte selbst trug wenig zur Aufklärung dieser Frage bei. Susann E. äußerte sich im Verfahren nicht umfassend zu den Vorwürfen. Der Senat musste seine Entscheidung deshalb vor allem auf Zeugenaussagen, Dokumente und die rekonstruierten Kontakte zum NSU-Umfeld stützen.

Aus dem Schuldspruch folgt, dass das Gericht mehrere Unterstützungsleistungen als erwiesen und strafbar ansah. Daraus lässt sich jedoch nicht ohne Weiteres ableiten, dass der NSU-Unterstützerin Susann E. ein vollständiges Wissen über sämtliche Morde, Anschläge und Überfälle des NSU nachgewiesen wurde. Die genaue Bewertung ihres Kenntnisstands bleibt ein zentraler Punkt der Urteilsbegründung.

Enge Kontakte zum Umfeld des NSU

Susann E. war über Jahre mit Personen aus dem Umfeld der rechtsterroristischen Gruppe verbunden. Sie ist mit André E. verheiratet, der bereits im ersten NSU-Prozess in München wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war.

Das Ehepaar hatte engen Kontakt zu Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt. Der Dresdner Prozess rückte damit erneut jene Strukturen in den Mittelpunkt, die dem Trio halfen, über Jahre unerkannt zu bleiben. Dabei ging es nicht nur um große, planmäßig organisierte Hilfeleistungen. Auch die Überlassung persönlicher Daten oder die Begleitung zu einem Fahrzeugtermin konnte für Menschen im Untergrund von erheblichem praktischem Wert sein.

Diese Handlungen standen im Mittelpunkt

  • Überlassung der eigenen Krankenversicherungskarte an Beate Zschäpe
  • Bereitstellung persönlicher Daten für eine Bahncard
  • Fahrt zu einem Termin zur Abholung eines Wohnmobils
  • Unterstützung des NSU-Kerntrios bei der Nutzung falscher Identitäten

Urteil gegen Susann E. noch nicht rechtskräftig

Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden ist das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen. Die Bundesanwaltschaft könnte das Strafmaß und einzelne rechtliche Bewertungen überprüfen lassen. Die Verteidigung wiederum kann den Schuldspruch angreifen.

In einem Revisionsverfahren würde nicht erneut der gesamte Prozess mit allen Zeugen aufgerollt. Geprüft würde vielmehr, ob das Oberlandesgericht Verfahrensregeln verletzt oder das materielle Recht fehlerhaft angewendet hat. Erst wenn keine Revision eingelegt wird oder ein Rechtsmittel ohne Erfolg bleibt, wird das Urteil rechtskräftig.

Bis dahin gilt die Entscheidung als vorläufiger Abschluss eines Verfahrens, das mehr als ein Jahrzehnt nach der Selbstenttarnung des NSU erneut die Frage nach der Verantwortung seines Unterstützerumfelds aufgeworfen hat.

Das Unterstützerumfeld bleibt Teil der NSU-Aufarbeitung

Der Dresdner Prozess richtete sich nicht gegen ein Mitglied des NSU-Kerntrios, sondern gegen eine Frau aus dessen engstem persönlichen Umfeld. Gerade darin liegt seine Bedeutung. Das Urteil zeigt, dass auch Hilfen unterhalb der unmittelbaren Beteiligung an Morden oder Anschlägen strafrechtlich relevant sein können, wenn sie das Leben einer terroristischen Vereinigung im Untergrund absichern.

Das Oberlandesgericht Dresden hat Susann E. für mehrere solcher Handlungen verantwortlich gemacht. Ungeklärt bleibt vorerst, wie die höheren Gerichte den Fall bewerten werden, sollte eine der Parteien Revision einlegen. Bis dahin steht fest: Die NSU-Unterstützerin Susann E. ist zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden – die Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt.