Familie und Freunde trauern Nullrunde 2026: Keine Erhöhung beim Bürgergeld im Januar

In Politik
Dezember 01, 2025

Berlin, 1. Dezember 2025 – Der Jahreswechsel bringt für Bürgergeldempfänger keine finanziellen Entlastungen. Während die Lebenshaltungskosten vielerorts spürbar steigen, bleibt der Regelsatz zum zweiten Mal in Folge unverändert. Für Millionen Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, setzt sich damit ein weiteres Jahr auf stabilem, aber angespanntem Niveau fort.

Die Bundesregierung hat entschieden: Die Bürgergeld-Regelsätze steigen 2026 nicht. Die Werte gelten somit unverändert weiter – ein Beschluss, der insbesondere jene betrifft, die bereits mit knappen Budgets planen müssen. Das Bürgergeld bleibt damit auf dem Stand von 2024 und 2025. Grundlage ist die Berechnung nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz, das für 2026 keinen Anpassungsbedarf verzeichnet.

Regelsätze 2026 – was unverändert bleibt

Das Bürgergeld soll den grundlegenden Lebensunterhalt sichern – Essen, Kleidung, Strom, Hygiene, Mobilität und alltägliche Ausgaben. Die pauschalen Regelsätze bleiben ab Januar 2026 auf dem bisherigen Niveau. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigt, dass weder eine Erhöhung noch eine Senkung erfolgt. Damit steht fest: Die Zahlungen gleichen nicht aus, was Haushalte aktuell zusätzlich belastet.

Regelbedarfsstufe Monatlicher Betrag ab Januar 2026
Alleinstehende / Alleinerziehende 563 €
Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft je 506 €
Volljährige unter 25 Jahren im Elternhaushalt 451 €
Jugendliche von 14–17 Jahren 471 €
Kinder von 6–13 Jahren 390 €
Kinder von 0–5 Jahren 357 €

Die Beträge zeigen, wie eng der finanzielle Spielraum vieler Haushalte weiterhin bleibt. Gerade für Familien oder Alleinerziehende wird jeder Euro gezielt kalkuliert – ohne zusätzliche Spielräume.

Was das für Bedarfsgemeinschaften bedeutet

Die Höhe des Bürgergeldes hängt von Haushaltsgröße, Alter und der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft ab. Beispiele verdeutlichen die Realität im Alltag:

  • Ein alleinstehender Erwachsener erhält 563 € im Monat.
  • Ein Paar mit gemeinsamer Haushaltsführung bezieht 1.012 €.
  • Eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern (6–13 Jahre) erhält 1.343 €.
  • Eine vierköpfige Familie mit zwei Jugendlichen kommt auf 1.954 €.
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Zusätzlich können die Jobcenter Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen – jedoch nur in „angemessener“ Höhe. Für viele Kommunen bedeutet das strikte Vorgaben zu Wohnungsgrößen und Mietobergrenzen, die in angespannten Wohnungs­märkten zu Herausforderungen führen.

Warum die Nullrunde beschlossen wurde

Der stabile Regelsatz ergibt sich aus der Berechnung des sogenannten Mischindex, der Preis- und Lohnentwicklung kombiniert. Für das kommende Jahr fiel der Anstieg geringer aus, als angenommen. Ein rechnerischer Senkungsimpuls wurde durch Schutzmechanismen abgefedert, was zu einer unveränderten Höhe führt. Politisch war der Beschluss Teil einer größeren Neuausrichtung, die auch strukturelle Anpassungen im System der Grundsicherung vorsieht.

Reform der Grundsicherung – was sich parallel bewegt

Die Bundesregierung arbeitet an einer Umbenennung des Bürgergelds in „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ und plant dabei Änderungen bei Vermögensgrenzen, Zumutbarkeitsregeln und Sanktionsmechanismen. Übergangsregelungen schützen aktuell noch Vermögenswerte, könnten aber künftig strenger gehandhabt werden. Für Leistungsberechtigte bedeutet das, stärker auf mögliche Änderungen achten zu müssen.

Was derzeit gilt

Die aktuell geltenden Regelungen sehen ein erhöhtes Schonvermögen vor, das Ersparnisse in bestimmtem Umfang vor Anrechnung schützt. Gleichzeitig existieren weiter Mehrbedarfe, etwa für Schwangerschaft, Alleinerziehung oder kostenintensive Ernährung. Für Kinder gibt es ergänzend Leistungen im Paket „Bildung und Teilhabe“.

Was der Regelsatz nicht abdeckt

Der Grundbedarf umfasst keinen Haushaltsstrom – dieser muss aus dem Regelsatz finanziert werden. Energiekrisen, Strompreiserhöhungen oder steigende Lebensmittelpreise treffen damit Bürgergeldempfänger unmittelbar. Auch Mobilitätskosten, Internet und Kommunikationsbedarf müssen aus der Pauschale getragen werden.

Für Kinder bietet das System Zusatzleistungen: Schulmaterial, Mittagessen, Lernförderung oder Vereinsbeiträge. Allerdings sind diese Leistungen an Antragstellung und Nachweise gebunden – ein Punkt, der in der Praxis häufig zu Verzögerungen führt.

Was bedeutet die Nullrunde konkret? – Ein Blick auf den Alltag

Mit unveränderten Regelsätzen geht ein erhöhtes Risiko einher, dass das Bürgergeld die realen Verbrauchsausgaben nicht vollständig abbildet. Viele Verbraucherpreisindizes zeigen, dass besonders Lebensmittel, Wohnen und Energie seit Monaten überdurchschnittlich teurer werden. Sozialverbände kritisieren daher seit Längerem eine Lücke zwischen Regelsatz und tatsächlichem Existenzminimum.

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Obwohl die Jobcenter Miete und Heizung übernehmen können, geraten Haushalte unter Druck, wenn Wohnkosten „unangemessen“ werden oder Energieabschläge steigen. In vielen Städten liegen die Obergrenzen für Mieten unter den real verfügbaren Wohnungsangeboten, was regionale Unterschiede verstärkt.

Wie sich die Lage entwickeln könnte

Eine neue Bewertung des Regelsatzes ist erst für das Jahr 2027 vorgesehen. Ob dann höhere Werte beschlossen werden, hängt sowohl von der wirtschaftlichen Lage als auch von politischen Prioritäten ab. Klar ist: Die Debatte um Kaufkraft, soziale Sicherheit und Armut wird sich weiter zuspitzen, solange Regelsätze stagnieren und Kosten steigen.

Die soziale Wirklichkeit im Jahr 2026

Die Nullrunde zeigt, wie sensibel das Gefüge zwischen staatlicher Unterstützung und realen Lebenshaltungskosten ist. Politische Entscheidungen im Bereich der Grundsicherung wirken unmittelbar auf Millionen Haushalte. Während Reformen diskutiert werden, bleibt der finanzielle Rahmen für Leistungsberechtigte knapp. Für viele bedeutet das, ihren Alltag mit unverändertem Betrag zu bestreiten – trotz dauerhaft steigender Preise und wachsender Anforderungen.

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