Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wird an diesem Dienstag das Urteil gegen drei ukrainische Staatsangehörige erwartet, denen die Bundesanwaltschaft Agententätigkeit zu Sabotagezwecken und die Verabredung zu Brandanschlägen vorwirft. Nach der Anklage sollen sie mit GPS-Trackern zunächst Versandwege ausgekundschaftet haben, bevor später präparierte Pakete mit Brandsätzen verschickt werden sollten. Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, was die drei Männer über den mutmaßlichen Auftrag eines russischen Nachrichtendienstes tatsächlich wussten.

Stuttgart, 18. August 2026. Vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart steht ein Staatsschutzverfahren vor seinem vorläufigen Abschluss, das weit über die Region hinaus Aufmerksamkeit erregt hat. Angeklagt sind drei ukrainische Männer im Alter von 22, 25 und 30 Jahren. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen unter anderem vor, sich zur schweren Brandstiftung verabredet und Agententätigkeit zu Sabotagezwecken ausgeübt zu haben.

Nach Angaben des Oberlandesgerichts Stuttgart soll hinter der mutmaßlichen Aktion ein russischer Nachrichtendienst gestanden haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass die drei Männer zunächst Transportwege eines ukrainischen Paketdienstes auskundschaften sollten. Daraus, so der Vorwurf, sollte später eine Sabotageaktion mit Brandsätzen entstehen.

Mutmaßliche Sabotagepläne: GPS-Tracker als erster Schritt

Der Ausgangspunkt der Anklage liegt im März 2025. Damals sollen die Männer arbeitsteilig zwei Pakete in Richtung Ukraine verschickt haben. In den Sendungen befanden sich aktivierte GPS-Tracker. Damit sollten nach Darstellung der Bundesanwaltschaft Versandrouten und Transportabläufe nachvollzogen werden.

Laut SWR handelte es sich bei dem betroffenen Paketdienst um Nova Post. Die verschickten Sendungen sollen zusätzlich Autoteile enthalten haben. Entscheidend ist: Die beiden Pakete waren nach den bislang bekannten Angaben noch nicht mit Brandsätzen ausgestattet. Sie sollen vielmehr der Vorbereitung gedient haben.

Die GPS-Tracker hätten es ermöglicht, Bewegungsdaten der Sendungen zu verfolgen und so Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welchen Weg Pakete von Deutschland in Richtung Ukraine nehmen. Genau diese Informationen sollen nach dem Vorwurf für einen späteren Schritt benötigt worden sein.

NADR Überblick

Das Wichtigste zusammengefasst

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wird das Urteil gegen drei ukrainische Staatsangehörige in einem Staatsschutzverfahren erwartet. Im Zentrum stehen mutmaßliche Sabotagevorbereitungen mit GPS-Paketen und die Frage nach einem möglichen Auftrag eines russischen Nachrichtendienstes.

Was ist passiert?
Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wird an diesem Dienstag das Urteil gegen drei ukrainische Staatsangehörige erwartet, denen die Bundesanwaltschaft Agententätigkeit zu Sabotagezwecken und die Verabredung zu Brandanschlägen vorwirft.
Was ist bestätigt?
In den Sendungen befanden sich aktivierte GPS-Tracker.
Was bedeutet das?
Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass anschließend Pakete mit Brandsätzen auf den Weg gebracht werden sollten.
Was ist noch offen?
Die Männer bestreiten die Vorwürfe.
Was gilt konkret?
Nach Angaben des SWR fordert sie Freiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten, drei Jahren und sechs Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten.

Brandsätze sollten später verschickt werden

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass anschließend Pakete mit Brandsätzen auf den Weg gebracht werden sollten. Diese hätten sich entweder noch in Deutschland oder während des Transports in nicht von Russland besetzte Gebiete der Ukraine entzünden sollen. Nach Darstellung der Ermittler sollte dadurch möglichst großer Schaden entstehen.

Tatsächlich verschickt wurden solche Brandsatzpakete nach den bisher öffentlich bekannten Angaben jedoch nicht. Die drei Angeklagten wurden festgenommen, bevor es zu diesem Schritt kommen konnte. Damit ist eine wichtige Grenze im Verfahren gezogen: Gegenstand des Prozesses sind mutmaßliche Vorbereitungshandlungen und Absprachen, nicht ein tatsächlich ausgeführter Brandanschlag.

Die Festnahmen beziehungsweise Festsetzungen erfolgten im Mai 2025 in Köln, Konstanz und im Schweizer Kanton Thurgau. Einer der drei Männer wurde später aus der Schweiz nach Deutschland überstellt. Teile der mutmaßlichen Vorbereitung sollen sich in Konstanz abgespielt haben.

Stuttgart selbst war nach den bekannten Ermittlungsangaben kein Ziel eines geplanten Anschlags. Die Landeshauptstadt ist vor allem deshalb zentral, weil das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart geführt wird.

Streitpunkt im Prozess: Was wussten die Angeklagten?

Seit dem Prozessbeginn am 17. März 2026 beschäftigt sich der Staatsschutzsenat mit der Frage, welche Rolle die drei Männer tatsächlich gespielt haben. Dass Pakete verschickt wurden, ist nur ein Teil des Verfahrens. Mindestens ebenso wichtig ist, mit welchem Wissen und mit welcher Absicht die Angeklagten handelten.

Die Männer bestreiten die Vorwürfe. Nach Berichten von Tagesschau, SWR und BR erklärte einer der Angeklagten, er habe lediglich auf Bitte eines Bekannten Pakete aufgegeben. Von Sabotageplänen oder einer Tätigkeit für einen russischen Nachrichtendienst habe er nichts gewusst.

Auch die Verteidigung stellt damit einen entscheidenden Punkt infrage: Selbst wenn einzelne Handlungen wie Paketversand oder Weitergabe von Informationen stattgefunden haben, muss das Gericht klären, ob die Angeklagten deren mutmaßlichen Zweck kannten. Für die rechtliche Bewertung ist diese Frage zentral.

Der Vorwurf eines russischen Geheimdienstauftrags

Besondere Brisanz erhält das Verfahren durch den mutmaßlichen Bezug zu Russland. Nach Angaben des Oberlandesgerichts Stuttgart geht die Bundesanwaltschaft davon aus, dass ein russischer Nachrichtendienst hinter dem Auftrag zur Ausforschung der Versandwege stand.

Welcher konkrete Nachrichtendienst verantwortlich gewesen sein soll, geht aus den öffentlich zugänglichen Kernaussagen des Verfahrens bislang nicht eindeutig hervor. Deshalb lässt sich derzeit lediglich festhalten, dass die Anklage von einem russischen Nachrichtendienst als mutmaßlichem Auftraggeber ausgeht.

Investigative Recherchen von SWR und BR berichteten zudem über mutmaßliche Mittelsmänner aus dem von Russland besetzten Mariupol. Für das Gericht bleibt jedoch entscheidend, welche Verbindungen sich den drei Angeklagten individuell zurechnen lassen und was sie über die Hintergründe des Auftrags wussten.

Bundesanwaltschaft verlangt mehrjährige Haftstrafen

Die Bundesanwaltschaft sieht die gegen die drei Männer erhobenen Vorwürfe nach Abschluss der Beweisaufnahme als erwiesen an. Nach Angaben des SWR fordert sie Freiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten, drei Jahren und sechs Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten.

Die Verteidiger haben dagegen Freisprüche beantragt. Damit liegen Anklage und Verteidigung vor der Entscheidung des Oberlandesgerichts weit auseinander. Das Urteil wird zeigen, ob der Senat den zentralen Vorwürfen folgt und welche Tatbeiträge er jedem der drei Angeklagten zurechnet.

Im Mittelpunkt stehen dabei mehrere Ebenen: der Versand der GPS-Pakete, die mutmaßliche Ausforschung der Transportwege, die behauptete Absprache über spätere Brandsatzsendungen und der Vorwurf einer Verbindung zu einem russischen Nachrichtendienst. Gerade diese Verknüpfung macht den Fall zu einem Staatsschutzverfahren.

Was das Urteil in Stuttgart klären muss

Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart dürfte sich erstmals gerichtlich klären, wie weit die Verantwortung der drei Männer für die mutmaßlichen Sabotagepläne reicht. Das Gericht muss bewerten, welche Absprachen belegt sind, welchen Zweck die einzelnen Angeklagten erkannten und ob sie bewusst an einer geplanten Brandstiftung mitwirkten.

Bis zur Urteilsverkündung bleiben die schwerwiegenden Vorwürfe Anklagebehauptungen. Gesichert ist, dass zwei Pakete mit GPS-Trackern verschickt wurden und dass die Ermittler darin einen vorbereitenden Schritt für eine spätere Sabotageaktion sehen. Ebenso fest steht, dass die Bundesanwaltschaft mehrjährige Freiheitsstrafen fordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädiert.

Die entscheidende Frage ist damit nicht nur, was getan wurde, sondern was die drei Männer darüber wussten. Genau darüber muss der Staatsschutzsenat nun entscheiden.