Die Zahl der staatlich geförderten freiwilligen Ausreisen aus Deutschland ist deutlich gestiegen. Im ersten Halbjahr 2026 verließen 9.276 Menschen das Land mit Unterstützung des Programms REAG/GARP – rund 26 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Statistik zeigt jedoch nicht, wie viele dieser Personen rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber waren.

Berlin, 17. August 2026. Bei den freiwilligen Ausreisen aus Deutschland zeichnet sich ein klarer Anstieg ab. Nach Angaben der Bundesregierung wurden zwischen Januar und Ende Juni 2026 insgesamt 9.276 Ausreisen über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP gefördert. Im ersten Halbjahr 2025 waren es 7.348.

Damit legte die Zahl binnen eines Jahres um rund 26 Prozent zu. Die Entwicklung fällt in eine Phase, in der Rückkehr und Rückführung zu den zentralen Themen der deutschen Migrationspolitik gehören. Allerdings lohnt bei den Zahlen ein genauer Blick: Freiwillige Ausreise, Abschiebung, Ausreisepflicht und ein abgelehnter Asylantrag beschreiben unterschiedliche Sachverhalte.

Freiwillige Ausreisen nehmen deutlich zu

Die 9.276 geförderten freiwilligen Ausreisen sind durch eine Antwort der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag belegt. Erfasst werden darin Personen, deren Rückkehr oder Weiterwanderung über REAG/GARP unterstützt wurde. Hinzu kommen weitere Programme einzelner Bundesländer, die in dieser bundesweiten Zahl nicht zwingend vollständig enthalten sind.

Der Halbjahreswert setzt eine Entwicklung fort, die bereits zuvor sichtbar war. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, verzeichnete für 2024 insgesamt 10.358 geförderte freiwillige Ausreisen. Für 2025 weist die Behörde vorläufig 16.576 Fälle aus.

Ob 2026 am Jahresende erneut über dem Vorjahreswert liegen wird, lässt sich aus den Daten der ersten sechs Monate noch nicht verlässlich ableiten. Fest steht aber: Im direkten Halbjahresvergleich hat die freiwillige Rückkehr deutlich an Bedeutung gewonnen.

NADR Überblick

Das Wichtigste zusammengefasst

Im ersten Halbjahr 2026 stieg die Zahl der über REAG/GARP geförderten freiwilligen Ausreisen aus Deutschland deutlich. Die Statistik erlaubt jedoch keine pauschale Gleichsetzung dieser Personen mit rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbern.

Was ist passiert?
Nach Angaben der Bundesregierung wurden zwischen Januar und Ende Juni 2026 insgesamt 9.276 Ausreisen über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP gefördert.
Wann?
Im ersten Halbjahr 2025 waren es 7.348.
Was ist bestätigt?
Im ersten Halbjahr 2026 wurden nach Angaben der Bundesregierung 9.663 Menschen aus Deutschland abgeschoben.
Was bedeutet das?
Die aktuellen Zahlen lassen keine pauschale Aussage zu, wonach 9.276 abgelehnte Asylbewerber freiwillig ausgereist seien.
Wer ist betroffen?
Nach einer Auskunft des Bundesinnenministeriums an die Funke Mediengruppe waren Ende Juni 2026 insgesamt 258.845 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig.

Warum abgelehnte Asylbewerber als Sammelbegriff zu kurz greift

Die aktuellen Zahlen lassen keine pauschale Aussage zu, wonach 9.276 abgelehnte Asylbewerber freiwillig ausgereist seien. Das Förderprogramm REAG/GARP ist nicht ausschließlich für Menschen vorgesehen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde.

Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge kann das Programm unterschiedliche Personengruppen bei einer freiwilligen Rückkehr oder Weiterwanderung unterstützen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Aus der veröffentlichten Halbjahresstatistik geht deshalb nicht hervor, welchen aufenthaltsrechtlichen Status die einzelnen Ausgereisten hatten.

Wie viele der 9.276 Personen zuvor ein endgültig abgelehntes Asylverfahren durchlaufen hatten, ist aus den vorliegenden Zahlen nicht ersichtlich. Gerade diese Unterscheidung ist entscheidend, wenn die Entwicklung politisch bewertet oder öffentlich zugespitzt dargestellt wird.

Die Förderung kann je nach Fall verschiedene Leistungen umfassen:

  • die Übernahme von Reisekosten,
  • mögliche Reisebeihilfen,
  • Starthilfen nach der Rückkehr,
  • zusätzliche Reintegrationsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen.

Ein allgemeiner Anspruch auf die Unterstützung besteht nicht. Welche Hilfen tatsächlich gewährt werden, hängt vom jeweiligen Fall und den Bedingungen des Programms ab.

Mehr freiwillige Ausreisen, weniger Abschiebungen

Der Anstieg bei den freiwilligen Ausreisen fällt mit einer gegenläufigen Entwicklung bei den Abschiebungen zusammen. Im ersten Halbjahr 2026 wurden nach Angaben der Bundesregierung 9.663 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es noch mehr als 11.800.

Damit ergibt sich ein auffälliges Bild: Die Zahl der staatlich geförderten freiwilligen Ausreisen steigt, während die Zahl der Abschiebungen sinkt. Beide Vorgänge werden in der politischen Debatte häufig gemeinsam betrachtet, rechtlich und praktisch handelt es sich jedoch um unterschiedliche Verfahren.

Kategorie1. Halbjahr 2026Vergleich
Geförderte freiwillige Ausreisen9.2767.348 im 1. Halbjahr 2025
Abschiebungen9.663mehr als 11.800 im 1. Halbjahr 2025
Beide Kategorien zusammen18.939von der Bundesregierung zusammengefasst

Die Zahl 18.939 braucht Erklärung

Besonders erklärungsbedürftig ist die Zahl 18.939. Sie bezeichnet nicht die Zahl der Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026. Die Bundesregierung fasst darin zwei Gruppen zusammen: 9.663 abgeschobene Personen und 9.276 Menschen, deren freiwillige Ausreise über REAG/GARP gefördert wurde.

Wer beide Kategorien gleichsetzt, verwischt einen wesentlichen Unterschied. Bei einer Abschiebung wird eine bestehende Ausreisepflicht staatlich durchgesetzt. Bei einer freiwilligen Ausreise verlässt die betreffende Person das Land ohne zwangsweise Rückführung und kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle oder organisatorische Unterstützung erhalten.

Ausreisepflicht ist nicht gleich abgelehnter Asylantrag

Auch bei der Gesamtzahl der ausreisepflichtigen Menschen ist eine präzise Einordnung notwendig. Nach einer Auskunft des Bundesinnenministeriums an die Funke Mediengruppe waren Ende Juni 2026 insgesamt 258.845 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig. 199.271 von ihnen verfügten demnach über eine Duldung.

Eine Duldung beendet die Ausreisepflicht nicht, setzt eine Abschiebung jedoch vorübergehend aus. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein. Entscheidend ist: Auch die Gruppe der Ausreisepflichtigen ist nicht deckungsgleich mit der Gruppe der abgelehnten Asylbewerber.

Wer über freiwillige Ausreisen spricht, muss deshalb mehrere Ebenen auseinanderhalten. Ein abgelehnter Asylantrag kann zu einer Ausreisepflicht führen. Zugleich gibt es weitere aufenthaltsrechtliche Konstellationen, in denen Menschen ausreisepflichtig sind. Umgekehrt erfasst das Förderprogramm für freiwillige Rückkehr nicht ausschließlich Personen mit endgültig abgelehntem Asylantrag.

Was die Statistik offenlässt

Die Zahlen zeigen eindeutig, dass die geförderten freiwilligen Ausreisen zugenommen haben. Sie erklären jedoch nicht, warum. Aus den bislang veröffentlichten Daten lässt sich nicht ableiten, ob veränderte Förderbedingungen, eine stärkere Rückkehrberatung, Entwicklungen in Herkunftsländern oder andere Faktoren maßgeblich für den Anstieg waren.

Auch eine vollständige Aufschlüsselung der 9.276 Fälle nach Aufenthaltsstatus, Herkunftsland und Zielland liegt in den ausgewerteten Angaben nicht vor. Entsprechend wäre es nicht belastbar, aus der Entwicklung Rückschlüsse auf einzelne Nationalitäten oder bestimmte Gruppen zu ziehen.

Für die politische Einordnung ist diese Datenlücke relevant. Der Anstieg der freiwilligen Ausreisen ist messbar. Welche Personengruppen ihn besonders tragen und welche Ursachen dahinterstehen, lässt sich mit den veröffentlichten Halbjahreszahlen dagegen nicht beantworten.

Ein klarer Trend – mit wichtigen Einschränkungen

Die Entwicklung bei den freiwilligen Ausreisen ist deutlich: 9.276 geförderte Rückreisen und Weiterwanderungen im ersten Halbjahr 2026 bedeuten einen Zuwachs von rund einem Viertel gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig gingen die Abschiebungen zurück.

Für eine sachliche Bewertung kommt es jedoch auf die Begriffe an. Die Statistik belegt keinen pauschalen Anstieg freiwilliger Ausreisen speziell unter abgelehnten Asylbewerbern. Sie belegt einen Anstieg der über REAG/GARP geförderten freiwilligen Ausreisen insgesamt.

Damit ist der Trend klarer als seine Zusammensetzung. Wie stark die freiwillige Rückkehr im weiteren Jahresverlauf zunimmt, welche Gruppen sie nutzen und ob sich das Verhältnis zwischen freiwilligen Ausreisen und Abschiebungen weiter verschiebt, werden erst die kommenden vollständigen Zahlen zeigen.