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Streit um Schulpflicht

Schulpflicht im Wahlkampf: Österreichs Heimunterricht wird zum Vorbild der AfD

Schulbücher, Hefte und Schreibmaterial auf einem häuslichen Lernplatz zum Thema Heimunterricht in Österreich.

Symbolbild: KI-generiert. Heimunterricht ist in Österreich unter staatlichen Vorgaben möglich und dient der AfD Sachsen-Anhalt als Vorbild für ihre Forderung nach mehr Wahlfreiheit bei der Schulbildung.

Die AfD in Sachsen-Anhalt will Eltern die Wahl zwischen Schule und Unterricht zu Hause ermöglichen und verweist dafür auf Österreich. Dort ist Heimunterricht seit Langem zulässig – allerdings nicht als Ausstieg aus der Schulpflicht, sondern als staatlich kontrollierte Alternative zum Schulbesuch. Verpflichtende Prüfungen, behördliche Aufsicht und klare Grenzen zeigen, was das österreichische Modell tatsächlich bedeutet.

Magdeburg/Wien, 3. September 2026. Kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt rückt eine bildungspolitische Forderung der AfD in den Mittelpunkt: Die Partei will die bisherige Schulpflicht stärker zu einer Bildungspflicht weiterentwickeln. Eltern sollen grundsätzlich entscheiden können, ob ihre Kinder eine Schule besuchen oder zu Hause unterrichtet werden.

Als Vorbild nennt die AfD Sachsen-Anhalt Österreich. Der Vergleich liegt nahe, braucht aber eine wichtige Einschränkung. Denn auch in Österreich gilt eine allgemeine Schulpflicht. Heimunterricht ist dort kein rechtsfreier Gegenentwurf zur Schule, sondern eine gesetzlich geregelte Möglichkeit, diese Pflicht außerhalb eines klassischen Schulbesuchs zu erfüllen.

AfD will Heimunterricht als Alternative zum Schulbesuch

Die Forderung gehört zum Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt für die Landtagswahl am 6. September 2026. Die Partei beschreibt darin eine Wahlfreiheit zwischen Schulunterricht und häuslicher Bildung. Wer sein Kind zu Hause unterrichtet, soll nach den Vorstellungen der AfD bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Vorgesehen sind zudem regelmäßige Leistungsprüfungen.

Neu ist der Vorstoß nicht. Bereits im Februar hatte die AfD-Fraktion das Thema in den Landtag von Sachsen-Anhalt eingebracht. Die Schulpflicht solle unter bestimmten Voraussetzungen ruhen können, wenn die Bildung eines Kindes durch qualitätsgesicherten Heimunterricht gewährleistet werde. In der parlamentarischen Debatte verwiesen AfD-Vertreter ebenfalls auf Österreich.

Gerade dieser Vergleich macht deutlich, worüber eigentlich gesprochen wird. Österreich hat die Schulpflicht keineswegs durch eine völlig freie Bildungspflicht ersetzt. Das Land erlaubt vielmehr, Kinder unter festgelegten Voraussetzungen außerhalb einer Schule zu unterrichten – und kontrolliert anschließend, ob die vorgeschriebenen Bildungsziele erreicht wurden.

So funktioniert Heimunterricht in Österreich

Nach Angaben des österreichischen Bundesministeriums für Bildung dauert die allgemeine Schulpflicht neun Jahre. Sie muss jedoch nicht zwingend durch den Besuch einer öffentlichen oder privaten Schule erfüllt werden. Unter bestimmten Bedingungen ist auch häuslicher Unterricht möglich.

Die zentrale Voraussetzung lautet: Der Unterricht zu Hause muss dem Unterricht an einer entsprechenden Schule mindestens gleichwertig sein. Eltern können ihr Kind deshalb nicht einfach von der Schule nehmen und anschließend vollständig unabhängig vom staatlichen Bildungssystem unterrichten.

Der Heimunterricht muss für jedes Schuljahr bei der zuständigen Bildungsdirektion angezeigt werden. Die Behörde prüft die Voraussetzungen und kann häuslichen Unterricht untersagen, wenn die erforderliche Gleichwertigkeit voraussichtlich nicht gegeben ist.

Der Unterschied zum regulären Schulbesuch liegt vor allem in der Organisation. Wie der Unterricht im Alltag gestaltet wird, liegt weitgehend in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Sie müssen dafür sorgen, dass ihr Kind die erforderlichen Lern- und Entwicklungsfortschritte erreicht. Die Schule übernimmt dabei nach den Informationen des österreichischen Bildungsministeriums weder die Unterrichtsplanung noch die eigentliche Bildungs- und Erziehungsarbeit.

Prüfungen sind beim Heimunterricht verpflichtend

Die größere Freiheit bei der Gestaltung des Lernalltags bedeutet nicht, dass der Staat auf Kontrollen verzichtet. Das österreichische Modell verbindet Heimunterricht mit verbindlichen Nachweisen. Im Zentrum steht die Frage, ob das Kind am Ende tatsächlich den vorgesehenen Bildungsstand erreicht.

  • Häuslicher Unterricht muss für jedes Schuljahr neu angezeigt werden.
  • Während des Schuljahres ist ein Reflexionsgespräch zum Leistungsstand vorgesehen.
  • Der Lernerfolg wird durch eine jährliche Externistenprüfung überprüft.
  • Die Prüfung umfasst die Pflichtgegenstände der entsprechenden Schulart und Schulstufe.
  • Wird der notwendige Erfolg nicht nachgewiesen, kann der weitere Besuch einer Schule angeordnet werden.

Die Externistenprüfung findet nach Angaben des österreichischen Bildungsministeriums zwischen dem 1. Juni und dem Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres statt. Damit unterscheidet sich das System deutlich von einer Vorstellung des Heimunterrichts, bei der Eltern allein darüber entscheiden, was ihre Kinder lernen und ob die Lernziele erreicht wurden.

Österreich kontrolliert also weniger den täglichen Weg zum Lernziel als dessen Ergebnis. Die konkrete Unterrichtsgestaltung bleibt weitgehend Sache der Familien, die staatlichen Bildungsanforderungen bleiben bestehen.

Auch Österreich setzt dem Homeschooling Grenzen

Hinzu kommen Ausnahmen. Nicht jedes schulpflichtige Kind kann in Österreich häuslich unterrichtet werden. Ausgeschlossen sind unter anderem Schülerinnen und Schüler, für die der Besuch einer Deutschförderklasse oder eines Deutschförderkurses vorgesehen ist. Auch häuslicher Unterricht nach dem Lehrplan einer Polytechnischen Schule ist nicht zulässig.

Eine Entscheidung für Heimunterricht ist zudem keine Einbahnstraße. Eltern können ihr Kind während des Schuljahres wieder an einer regulären Schule anmelden. Umgekehrt kann ein Schulbesuch angeordnet werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen für den Unterricht zu Hause nicht erfüllt werden.

Rund 4.000 Kinder wurden zum Heimunterricht angemeldet

Das österreichische Modell wird nur von einem kleinen Teil der Familien genutzt. Wie die Tagesschau unter Berufung auf das österreichische Bildungsministerium berichtet, wurden zuletzt rund 4.000 Kinder zum häuslichen Unterricht angemeldet. Etwa ein Viertel soll diese Unterrichtsform demnach im Laufe des Schuljahres wieder verlassen.

Auch bei den Leistungsnachweisen zeigt sich, dass die staatlichen Anforderungen praktisch relevant sind. Nach den von der Tagesschau wiedergegebenen Angaben des Ministeriums besteht ungefähr jeder fünfte betroffene Prüfling die Externistenprüfung nicht oder tritt nicht dazu an.

Die Zahlen unterstreichen einen wesentlichen Punkt der österreichischen Regelung: Heimunterricht bedeutet zwar mehr organisatorische Freiheit für Familien, entbindet Kinder aber nicht von staatlich definierten Bildungsanforderungen. Wer diese nicht nachweisen kann, muss mit Konsequenzen für die weitere Form des Unterrichts rechnen.

Warum das österreichische Modell nicht einfach übertragbar ist

Für Sachsen-Anhalt stellt sich damit eine zweite Frage: Selbst wenn Österreich zeigt, dass Heimunterricht innerhalb eines staatlichen Bildungssystems möglich ist – ließe sich dieses Modell auch in Deutschland umsetzen?

Die rechtliche Ausgangslage ist eine andere. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mit Konflikten zwischen Elternrechten und der Pflicht zum Schulbesuch beschäftigt. Dabei hat es nicht allein die Vermittlung von Wissen in den Blick genommen. In der Rechtsprechung spielen auch der staatliche Erziehungsauftrag und die Bedeutung gemeinsamer schulischer Erfahrungen eine Rolle.

In Sachsen-Anhalt kommt die Landesverfassung hinzu. Sie schreibt eine allgemeine Schulpflicht fest. Ob ein staatlich kontrollierter Heimunterricht noch als Erfüllung dieser Schulpflicht ausgestaltet werden könnte oder ob für ein umfassenderes Modell eine Änderung der Landesverfassung notwendig wäre, ist nicht abschließend geklärt.

Damit reicht der politische Verweis auf Österreich allein nicht aus. Zwischen der grundsätzlichen Forderung nach mehr Wahlfreiheit und ihrer konkreten gesetzlichen Umsetzung liegen verfassungs- und schulrechtliche Fragen.

Die Schulpflicht ist zugleich Teil eines politischen Grundsatzstreits

Der Vorstoß trifft zudem auf eine entgegengesetzte bildungspolitische Linie der bisherigen Landespolitik. Sachsen-Anhalt hat sich im Juni 2026 gemeinsam mit Thüringen für eine Stärkung der allgemeinen Schulpflicht ausgesprochen. Das Bildungsministerium verwies dabei unter anderem auf Chancengleichheit, Integration und die soziale Funktion gemeinsamer schulischer Bildung.

Damit stehen sich zwei unterschiedliche Vorstellungen gegenüber. Auf der einen Seite steht die Forderung nach größerer Entscheidungsfreiheit der Eltern und einer stärkeren Trennung von Bildungspflicht und täglichem Schulbesuch. Auf der anderen Seite steht das Verständnis von Schule als Ort, an dem nicht nur Wissen vermittelt wird, sondern Kinder unabhängig von ihrem familiären Umfeld gemeinsam lernen.

Der Blick nach Österreich beantwortet diesen politischen Streit nicht. Er zeigt allerdings, wie ein Staat Heimunterricht zulassen kann, ohne seine Kontrolle über Bildungsstandards vollständig aufzugeben.

Das österreichische Vorbild ist strenger, als der Begriff Heimunterricht vermuten lässt

Wer beim österreichischen Modell an einen weitgehenden Rückzug des Staates aus der Bildung denkt, greift deshalb zu kurz. Österreich lässt Familien bei der Organisation des Unterrichts erheblichen Spielraum, hält aber an Schulpflicht, behördlicher Aufsicht und verbindlichen Leistungsnachweisen fest.

Genau darin liegt der Kern des Vergleichs, den die AfD Sachsen-Anhalt in die Debatte eingebracht hat. Heimunterricht ist in Österreich möglich – aber innerhalb eines eng definierten gesetzlichen Rahmens. Ob Sachsen-Anhalt einen vergleichbaren Weg einschlagen könnte, wäre nicht nur eine politische Entscheidung. Entscheidend wäre auch, wie eine solche Wahlfreiheit mit dem bestehenden Schul- und Verfassungsrecht vereinbart werden kann.

Quellen

  1. Häuslicher UnterrichtBundesministerium für Bildung
  2. Forderung der AfD: Wie geht Heimunterricht in Österreich?Tagesschau
  3. Beschluss 1 BvR 436/03Bundesverfassungsgericht
  4. Allgemeine Schulpflichtoesterreich.gv.at
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