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Wärmenetze

Wärmenetzpaket geplant: Was sich bei Fernwärmepreisen und Kündigungen ändern könnte

Symbolbild eines modernen Fernwärmenetzes mit isolierten Leitungen und Energieanlage
Symbolbild: Das geplante Wärmenetzpaket betrifft Regeln für Preise, Transparenz und den Ausbau von Fernwärme.

Das Bundeswirtschaftsministerium plant laut einem Eckpunktepapier neue Regeln für Fernwärme. Im Mittelpunkt stehen Preisanpassungen, mehr Transparenz und ein vereinfachter Ausbau klimafreundlicher Wärmenetze. Für Haushalte ist wichtig: Es handelt sich um ein Vorhaben, nicht um bereits geltendes Recht.

t-online berichtet, dass mehrere bisherige Verordnungen in einem neuen Wärmenetzgesetz zusammengeführt werden sollen. Betroffen wären unter anderem die Bedingungen für die Fernwärmeversorgung, die Verbrauchserfassung und die Abrechnung. Das Paket soll nach dem Bericht in einer Kabinettsklausur beraten werden.

Preisanpassungen sollen klarer geregelt werden

Das Wichtigste in Kürze

Prüfstatus: developing

Was ist passiert?
Das Bundeswirtschaftsministerium plant laut einem Eckpunktepapier neue Regeln für Fernwärme.
Was gilt konkret?
Nach den Eckpunkten sollen Versorger Investitionen in Dekarbonisierung und Netzausbau unter bestimmten Voraussetzungen über Preisänderungsklauseln berücksichtigen können.
Wer ist betroffen?
Kundinnen und Kunden hätten dann ein Sonderkündigungsrecht.
Was bedeutet das?
Das Ministerium plant außerdem eine branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle.

Stand:

Nach den Eckpunkten sollen Versorger Investitionen in Dekarbonisierung und Netzausbau unter bestimmten Voraussetzungen über Preisänderungsklauseln berücksichtigen können. Die Formeln müssten sich weiterhin an allgemeinen Kosten und den Bedingungen am Energiemarkt orientieren. Gas-Börsenindizes sollen dabei nach den Plänen keine Rolle mehr spielen; auch sinkende Kosten sollen in den Formeln abgebildet werden.

Preisänderungen müssten nach dem Konzept mit angemessener Frist angekündigt werden. Kundinnen und Kunden hätten dann ein Sonderkündigungsrecht. Ein weiteres Sonderkündigungsrecht ist vorgesehen, wenn die bisherige Wärmeversorgung vollständig durch erneuerbare Energien ersetzt wird. Nach Darstellung von t-online soll dafür nachgewiesen werden, dass tatsächlich ausschließlich erneuerbare Energien eingesetzt werden.

Mehr Transparenz und neue Schlichtung geplant

Das Ministerium plant außerdem eine branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle. Sie soll bei Streit über Anschluss, Belieferung, Messung oder Leistungsanpassung helfen. Hinzu kommen soll eine verpflichtende Preistransparenzplattform; bislang werden Fernwärmepreise dort laut dem Bericht nur freiwillig gemeldet.

Für Mieterinnen und Mieter ist zudem eine Änderung beim Wärme-Contracting vorgesehen. Wenn ein Vermieter auf einen Wärmelieferanten umstellt, gilt bisher ein Kostenneutralitätsgebot. Laut dem Papier soll eine moderate Anpassung geprüft werden; im Bericht wird ein möglicher Aufschlag von bis zu 50 Cent pro Quadratmeter Kaltmiete beim Heizungstausch oder Anschluss an ein Wärmenetz genannt.

Ob und in welcher Form die Vorschläge Gesetz werden, entscheidet sich erst im weiteren Verfahren. Wer Fernwärme bezieht, sollte deshalb aktuelle Vertragsinformationen und mögliche Preisankündigungen des eigenen Versorgers genau prüfen.

Quellen

  1. Neue Fernwärme-Regeln: Regierung greift wohl bei Preisen durcht-online
Redaktioneller Hinweis
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