X Corp. und die World Federation of Advertisers haben ihren Konflikt um die inzwischen eingestellte Brancheninitiative GARM beigelegt. Die Vereinbarung beendet den GARM-Rechtsstreit zwischen der Plattform und dem internationalen Werbeverband, ohne die Bedingungen offenzulegen. Unklar bleibt, welche Folgen der Vergleich für weitere beteiligte Unternehmen und das Verhältnis von X zu großen Werbekunden hat.
San Francisco/Brüssel, 30. Juli 2026. Nach fast zwei Jahren juristischer Auseinandersetzung ziehen X Corp. und die World Federation of Advertisers, kurz WFA, einen Schlussstrich unter ihren GARM-Rechtsstreit. Beide Seiten teilten mit, die Auseinandersetzung über die Global Alliance for Responsible Media beigelegt zu haben. Details zu möglichen Zahlungen, Kostenerstattungen oder anderen Bestandteilen der Vereinbarung wurden nicht veröffentlicht.
Nach Angaben der WFA wollen die Parteien den GARM-Rechtsstreit hinter sich lassen und ihre Beziehung neu ordnen. Das klingt nach einem klaren Abschluss. Tatsächlich bleiben jedoch mehrere Fragen offen: Welche Teile des Verfahrens sind damit endgültig erledigt? Welche Rolle spielen die weiteren Unternehmen, die im Lauf des Prozesses als Beklagte genannt wurden? Und führt die Einigung dazu, dass Werbekunden wieder stärker auf X investieren?
Der Vorwurf eines abgestimmten Werbeboykotts
Ausgangspunkt des GARM-Rechtsstreits war eine Kartellklage, die X im August 2024 vor einem US-Bundesgericht in Texas eingereicht hatte. Das Unternehmen warf der WFA und mehreren großen Werbekunden vor, ihre Werbeausgaben auf der Plattform koordiniert eingeschränkt zu haben. GARM habe dabei nach Darstellung von X als organisatorischer Rahmen für einen unzulässigen Boykott gedient.
Zu den im Verfahren genannten Unternehmen gehörten unter anderem Mars, CVS Health, Colgate-Palmolive, Twitch, Pinterest, Lego, Nestlé und Gesellschaften des Energiekonzerns Shell. Die Zusammensetzung der Beklagten veränderte sich im Verlauf des Verfahrens. Einige Unternehmen wurden später aus verfahrensrechtlichen Gründen aus dem Fall entlassen.
X führte den Rückgang seiner Werbeeinnahmen auf abgestimmte Entscheidungen großer Anzeigenkunden zurück. Die Beklagten wiesen diesen Vorwurf zurück. Sie argumentierten, jedes Unternehmen habe selbstständig entschieden, auf welchen Plattformen es Werbung schalte. Ausschlaggebend seien unter anderem Fragen der Markensicherheit, des Werbeumfelds und der Moderation von Inhalten gewesen.
Eine rechtswidrige Absprache wurde nicht festgestellt. Der Vorwurf eines koordinierten Werbeboykotts blieb damit die Position von X. Diese Unterscheidung ist für die Einordnung des GARM-Rechtsstreits zentral: Die nun geschlossene Vereinbarung bestätigt nicht, dass die WFA oder beteiligte Unternehmen gegen das Kartellrecht verstoßen haben.
Gericht wies die zentralen Ansprüche von X ab
Im März 2026 erlitt X vor Gericht eine deutliche Niederlage. Richterin Jane J. Boyle vom zuständigen Bundesgericht im Northern District of Texas wies die wesentlichen kartellrechtlichen Ansprüche zurück. X habe nicht ausreichend dargelegt, dass die Beklagten mit dem Ziel gehandelt hätten, den Wettbewerb einzuschränken.
Aus der veröffentlichten Gerichtsentscheidung geht hervor, dass die Argumentation des Unternehmens nicht genügte, um einen plausiblen Verstoß gegen das US-Kartellrecht zu begründen. Die Ansprüche gegen mehrere verbliebene Beklagte wurden endgültig abgewiesen. Bei einzelnen ausländischen Unternehmen scheiterte das Verfahren dagegen an Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit.
Der GARM-Rechtsstreit war damit zunächst zugunsten der Beklagten entschieden. X legte jedoch Berufung ein. Die jetzt bekannt gewordene Einigung beendet zumindest die direkte Auseinandersetzung mit der WFA. Ob darüber hinaus noch einzelne Teile des Berufungsverfahrens oder separate Konflikte mit weiteren Unternehmen bestehen, geht aus der gemeinsamen Erklärung nicht eindeutig hervor.
WFA will GARM nicht wiederbeleben
Ein zentraler Punkt der Vereinbarung betrifft die Zukunft der Global Alliance for Responsible Media. Die WFA erklärte, sie werde GARM weder neu starten noch eine vergleichbare Initiative gründen. Wie weit diese Zusage reicht und welche Formen einer künftigen Zusammenarbeit zwischen Werbekunden davon erfasst wären, wurde nicht näher erläutert.
GARM war 2019 gegründet worden. Die Initiative sollte gemeinsame Kriterien für den Umgang mit Werbung neben schädlichen oder problematischen Online-Inhalten entwickeln. Im Mittelpunkt standen sogenannte Brand-Safety-Standards: Unternehmen wollten verhindern, dass ihre Anzeigen in einem Umfeld erscheinen, das ihrer Marke schaden könnte.
Nach Einreichung der Klage durch X stellte die WFA die Initiative im August 2024 ein. Der Verband verwies auf die Belastung durch das Verfahren und die damit verbundenen Kosten. Ein Eingeständnis rechtswidrigen Handelns war damit nicht verbunden.
Die Zusage, GARM nicht wiederzubeleben, ist dennoch der sichtbarste Bestandteil der Einigung. Für X dürfte sie politisch und strategisch von Bedeutung sein, weil das Unternehmen den GARM-Rechtsstreit von Beginn an als Auseinandersetzung über den Einfluss großer Werbekunden auf digitale Plattformen dargestellt hatte. Juristisch bleibt jedoch entscheidend, dass das Gericht die behauptete kartellrechtswidrige Abstimmung nicht bestätigt hat.
Kein öffentliches Schuldeingeständnis
Die Vereinbarung enthält nach den bislang bekannten Angaben kein Schuldeingeständnis. Weder die WFA noch beteiligte Werbekunden räumten eine rechtswidrige Koordinierung ein. Ebenso ist nicht bekannt, dass X seine Vorwürfe ausdrücklich zurückgenommen hätte.
Der GARM-Rechtsstreit endet damit durch Vergleich, nicht durch eine abschließende gerichtliche Klärung sämtlicher Vorwürfe. Das Gericht hatte zwar die kartellrechtliche Begründung von X zurückgewiesen. Zu einer umfassenden Beweisaufnahme über alle Entscheidungen der einzelnen Werbekunden kam es jedoch nicht.
Gerade darin liegt die Besonderheit des Falls. Viele Unternehmen können ähnliche Entscheidungen treffen, ohne sich miteinander abzustimmen. Für eine kartellrechtlich relevante Absprache reicht paralleles Verhalten allein nicht aus. X hätte belastbar darlegen müssen, dass die beteiligten Unternehmen gemeinsam und mit wettbewerbsbeschränkender Absicht handelten. Dies gelang nach Einschätzung des Gerichts nicht.
Der Konflikt reicht über X hinaus
Der Fall berührt eine Grundfrage der digitalen Werbewirtschaft. Plattformbetreiber sind auf die Ausgaben großer Marken angewiesen. Werbekunden wiederum wollen kontrollieren, in welchem Umfeld ihre Anzeigen erscheinen. Treffen viele Unternehmen aus ähnlichen Gründen vergleichbare Entscheidungen, kann daraus erheblicher wirtschaftlicher Druck auf eine Plattform entstehen.
Für Branchenverbände entsteht daraus ein schmaler Grat. Gemeinsame Standards können Orientierung schaffen, zugleich aber den Eindruck abgestimmten Marktverhaltens erwecken. Der GARM-Rechtsstreit hat gezeigt, wie schnell Initiativen zur Markensicherheit in den Fokus kartellrechtlicher Auseinandersetzungen geraten können.
Die WFA und X betonen nun übereinstimmend die Bedeutung weiterer Innovationen im Bereich der Markensicherheit. Konkrete neue Projekte, gemeinsame Standards oder Werbezusagen wurden allerdings nicht angekündigt. Auch ist bislang nicht belegt, dass große Werbekunden nach dem Ende des GARM-Rechtsstreits ihre Ausgaben auf X wieder erhöhen.
Ein Vergleich mit begrenzter Aussagekraft
Die Einigung beendet einen aufsehenerregenden Konflikt, beantwortet aber nicht alle Fragen. Die Bedingungen bleiben vertraulich, der Stand gegenüber weiteren Unternehmen ist teilweise offen, und aus dem Vergleich lässt sich kein gerichtlich bestätigter Werbeboykott ableiten.
Für X ist der GARM-Rechtsstreit mit der WFA damit abgeschlossen. Für die digitale Werbebranche bleibt der Fall dennoch relevant. Er zeigt, wie eng wirtschaftliche Interessen, Plattformregeln, Inhaltsmoderation und Kartellrecht inzwischen miteinander verflochten sind. Die juristische Auseinandersetzung ist beendet. Der Grundkonflikt zwischen Werbekunden und Plattformbetreibern besteht fort.





















