Deutschland baut seine Stromversorgung um: Mit dem neuen Kapazitätsmarkt sollen Kraftwerke, Speicher und andere flexible Leistungen künftig nicht nur für tatsächlich gelieferten Strom bezahlt werden, sondern auch für verlässlich bereitgehaltene Leistung. Die ersten Ausschreibungen starten bereits 2026, wirksam werden die beschafften Kapazitäten vor allem ab Ende 2031. Noch offen ist, wie stark die Finanzierung Verbraucher und Unternehmen belasten wird.

Berlin, 16. August 2026. Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz verändert Deutschland die Regeln seines Strommarkts grundlegend. Seit dem 22. Juli gilt das StromVKG. Es schafft erstmals einen eigenen Kapazitätsmarkt, über den gesicherte elektrische Leistung vergütet werden kann – auch dann, wenn die betreffende Anlage nur selten tatsächlich Strom erzeugt.

Der Hintergrund ist ein wachsendes Problem des Energiesystems: Je höher der Anteil von Wind- und Solarstrom wird, desto stärker schwankt die verfügbare Erzeugung. An sonnigen und windreichen Tagen kann viel Strom im Netz sein. In längeren Phasen mit wenig Wind und geringer Sonneneinstrahlung braucht das System dagegen Kraftwerke, Speicher oder andere flexible Kapazitäten, die kurzfristig oder über längere Zeit einspringen können.

Der neue Kapazitätsmarkt soll genau diese Reserve wirtschaftlich absichern. Betreiber erhalten künftig nicht nur Erlöse aus dem Stromverkauf. Sie können zusätzlich dafür bezahlt werden, dass ihre Leistung zu bestimmten Zeiten verlässlich verfügbar ist.

Der Kapazitätsmarkt startet nicht erst 2031

Der häufig genannte Zeitpunkt 2031 kann leicht missverstanden werden. Der Kapazitätsmarkt beginnt nicht erst in fünf Jahren. Die ersten Ausschreibungen sind bereits für 2026 vorgesehen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur sollen am 8. September und am 29. Dezember jeweils 4,5 Gigawatt Langzeitkapazität ausgeschrieben werden.

Damit geht es zunächst um insgesamt neun Gigawatt. Wird diese Menge in den beiden ersten Runden nicht vollständig vergeben, ist für den 18. Mai 2027 ein weiterer Termin vorgesehen. Zusätzlich sollen an diesem Tag zwei Gigawatt Erzeugungskapazität ausgeschrieben werden.

NADR Überblick

Das Wichtigste zusammengefasst

Deutschland hat mit dem StromVKG einen Kapazitätsmarkt geschaffen, der gesicherte elektrische Leistung zusätzlich vergütet. Die ersten Ausschreibungen beginnen 2026, während die beschafften Kapazitäten vor allem ab Ende 2031 für die Versorgungssicherheit bereitstehen sollen.

Was ist passiert?
Seit dem 22. Juli gilt das StromVKG.
Wann?
Nach Angaben der Bundesnetzagentur sollen am 8. September und am 29. Dezember jeweils 4,5 Gigawatt Langzeitkapazität ausgeschrieben werden.
Was bedeutet das?
Der Kapazitätsmarkt wird damit zu einem zweiten Erlösweg neben dem klassischen Stromhandel.
Was gilt konkret?
Die Langzeitkapazitäten werden zudem für einen Verpflichtungszeitraum von 15 Jahren vergeben.
Was ist bestätigt?
Im parlamentarischen Verfahren wurde der maximale Gebotswert auf 244.000 Euro pro Megawatt reduzierter Leistung und Jahr angehoben.
TerminGeplante Ausschreibung
8. September 20264,5 Gigawatt Langzeitkapazität
29. Dezember 20264,5 Gigawatt Langzeitkapazität
18. Mai 2027mögliche Restmenge sowie zusätzlich 2 Gigawatt Erzeugungskapazität

Weitere Ausschreibungen sind für 2027 und 2029 vorgesehen. Wie groß diese späteren Runden ausfallen, steht bislang nicht fest. Maßgeblich dafür soll das Versorgungssicherheitsmonitoring sein, das den zusätzlichen Bedarf an gesicherter Leistung bestimmt.

2031 ist deshalb vor allem das Zieljahr für die Verfügbarkeit der neu beschafften Kapazitäten. Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Ausschreibungen den noch offenen Bedarf für den Zeitraum von November 2031 bis Oktober 2032 absichern.

Was sich mit dem Kapazitätsmarkt am Stromsystem ändert

Bislang verdienen Kraftwerksbetreiber im sogenannten Energy-only-Markt vor allem dann Geld, wenn sie tatsächlich Strom verkaufen. Der Kapazitätsmarkt ergänzt dieses Prinzip. Künftig erhält auch die bloße Verfügbarkeit einen eigenen Preis.

Das klingt technisch, ist wirtschaftlich aber entscheidend. Ein Kraftwerk, das nur in wenigen kritischen Stunden gebraucht wird, muss sich bislang weitgehend über genau diese Einsatzzeiten finanzieren. Im neuen Modell kann ein Betreiber zusätzlich Einnahmen dafür erhalten, dass seine Anlage zuverlässig bereitsteht.

Der Markt bezahlt damit nicht nur Energie, sondern auch Sicherheit. Die Betreiber übernehmen im Gegenzug eine klare Verpflichtung: Die zugesagte Leistung muss dann verfügbar sein, wenn das Stromsystem sie benötigt.

Das soll Investitionen in Anlagen ermöglichen, die für die Versorgungssicherheit wichtig sind, aber nur unregelmäßig laufen. Der Kapazitätsmarkt wird damit zu einem zweiten Erlösweg neben dem klassischen Stromhandel.

Warum gesicherte Leistung wichtiger wird

Der Ausbau erneuerbarer Energien verändert die Logik des Stromsystems. Wind- und Solaranlagen liefern Strom abhängig vom Wetter. Ihre Produktion lässt sich nicht beliebig hochfahren, wenn der Verbrauch steigt. Deshalb braucht ein System mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien zusätzliche flexible Leistung.

Diese kann aus unterschiedlichen Quellen kommen. Das StromVKG legt den Kapazitätsmarkt nicht grundsätzlich auf eine einzige Technologie fest. Neben steuerbaren Kraftwerken können je nach Ausschreibung auch Speicher und andere flexible Angebote teilnehmen. Spätere Runden sollen außerdem regelbare Lasten einbeziehen können.

  • Steuerbare Kraftwerke können gesicherte Leistung bereitstellen.
  • Batteriespeicher sind grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
  • Spätere Ausschreibungen sollen technologieoffener werden.
  • Auch flexible Stromverbraucher können künftig Teil des Kapazitätsmarkts sein.

Gerade bei den ersten Langzeitausschreibungen gelten allerdings hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit. Die Kapazitäten sollen auch über längere Knappheitsphasen hinweg einsatzbereit bleiben.

Neue Kraftwerke müssen langfristig klimaneutral werden können

Für neue Kraftwerke gelten zusätzliche Vorgaben. Anlagen, die über den Mechanismus gefördert werden, müssen wasserstofffähig sein und spätestens 2045 klimaneutral betrieben werden können. Damit soll verhindert werden, dass die neue Absicherung des Stromsystems dauerhaft an fossile Erzeugung gebunden bleibt.

Die Langzeitkapazitäten werden zudem für einen Verpflichtungszeitraum von 15 Jahren vergeben. Für Investoren entsteht damit ein deutlich längerer Planungshorizont als bei kurzfristigen Erlösen am Strommarkt.

Auch die regionale Verteilung ist festgelegt. Rund ein Drittel der neuen Kraftwerkskapazitäten soll im Norden entstehen, etwa zwei Drittel im Süden. Hintergrund ist, dass Versorgungssicherheit nicht nur von der bundesweit verfügbaren Strommenge abhängt, sondern auch von Netzengpässen und der regionalen Verfügbarkeit gesicherter Leistung.

Bis zu 244.000 Euro pro Megawatt und Jahr

Wie hoch die Vergütung im Kapazitätsmarkt tatsächlich ausfällt, entscheidet sich in den Ausschreibungen. Im parlamentarischen Verfahren wurde der maximale Gebotswert auf 244.000 Euro pro Megawatt reduzierter Leistung und Jahr angehoben.

Dieser Betrag ist kein garantierter Preis. Er markiert die Obergrenze für Gebote. Welche Anbieter den Zuschlag erhalten und zu welchen Konditionen, ergibt sich aus dem Wettbewerb innerhalb der jeweiligen Ausschreibung.

Für Betreiber verändert sich damit die Kalkulation neuer Anlagen. Künftig können sich ihre Erlöse aus zwei Quellen zusammensetzen: aus dem Verkauf von Strom und aus der Vergütung für bereitgehaltene Kapazität. Gerade bei Anlagen, die nur selten benötigt werden, kann diese zweite Säule wirtschaftlich entscheidend sein.

Was der Kapazitätsmarkt Verbraucher kosten wird, ist offen

Die Finanzierung gehört zu den bislang ungeklärten Punkten. Vorgesehen ist grundsätzlich eine Umlage. Wie genau sie ausgestaltet wird und wie stark Stromkunden dadurch belastet werden, ist im aktuellen Gesetz jedoch noch nicht abschließend geregelt.

Die Bundesregierung will die Details im Zusammenhang mit dem längerfristigen Kapazitätsmarkt festlegen, dessen gesetzlicher Rahmen 2027 geschaffen werden soll. Erst dann dürfte sich verlässlich abschätzen lassen, welche zusätzlichen Kosten auf private Haushalte und Unternehmen zukommen.

Belastbare Angaben in Cent pro Kilowattstunde gibt es derzeit deshalb nicht. Solche Berechnungen würden zudem davon abhängen, wie groß die späteren Ausschreibungen ausfallen, welche Preise dort erzielt werden und welche Kapazitäten tatsächlich bezuschlagt werden.

Auch ein weiterer Punkt ist noch nicht endgültig abgeschlossen: Für den Start des Systems spielt die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission eine Rolle. Das Bundeswirtschaftsministerium ging zuletzt davon aus, dass diese rechtzeitig vor der ersten Ausschreibung erteilt wird. Eine abschließende Bestätigung lag im zugrunde liegenden Recherche-Stand noch nicht vor.

Der Kapazitätsmarkt ab 2032 ist noch nicht fertig geregelt

Das StromVKG ist außerdem nicht mit dem langfristigen Kapazitätsmarkt gleichzusetzen, der für die Zeit ab 2032 geplant ist. Das aktuelle Gesetz konzentriert sich zunächst darauf, ausreichend gesicherte Leistung für den Übergang rund um 2031 bereitzustellen.

Für den dauerhaften Kapazitätsmarkt soll 2027 ein eigener gesetzlicher Rahmen folgen. Seine genaue Ausgestaltung ist deshalb noch offen. Festgelegt ist bislang vor allem die Richtung: Versorgungssicherheit soll künftig einen eigenen Marktwert erhalten und nicht mehr ausschließlich über kurzfristige Strompreise abgesichert werden.

Ein zweiter Preis für Sicherheit

Mit dem Kapazitätsmarkt bekommt der deutsche Strommarkt eine zusätzliche Ebene. Strom bleibt eine Ware, deren Preis sich aus Angebot und Nachfrage ergibt. Gleichzeitig wird künftig auch die Fähigkeit vergütet, in kritischen Situationen zuverlässig Leistung bereitzustellen.

Die ersten Entscheidungen dazu fallen nicht 2031, sondern schon jetzt. Die Ausschreibungen beginnen 2026, Investitionen werden lange vorher angestoßen, und die neuen Kapazitäten sollen ab Ende 2031 bereitstehen. Wie hoch die Rechnung dafür ausfällt und welche Technologien sich im Wettbewerb durchsetzen, wird sich erst mit den nächsten Ausschreibungsrunden und den noch ausstehenden Finanzierungsregeln zeigen.