Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG erhöht im Streit um die Sicherheit von Zugbegleitern den Druck auf die Bundesregierung. Sollte ein angekündigtes Gesetz zum stärkeren strafrechtlichen Schutz von Bahnbeschäftigten bis Ende 2026 nicht vorankommen, sollen EVG-Betriebsräte ab Januar 2027 Dienstplänen die Zustimmung verweigern. Welche Folgen das für den Regionalverkehr hätte, ist offen – fest steht bislang nur, dass die Gewerkschaft damit einen erheblichen betrieblichen Konflikt in Aussicht stellt.
Berlin, 23. August 2026. Die Debatte um Gewalt gegen Zugbegleiter erreicht eine neue politische Eskalationsstufe. Die EVG fordert von der Bundesregierung, den strafrechtlichen Schutz von Bahnbeschäftigten noch in diesem Jahr gesetzgeberisch voranzubringen. Bleibt das aus, will die Gewerkschaft ihren Einfluss über die Betriebsräte nutzen – und damit direkt in die Planung des Regionalverkehrs eingreifen.
Nach Angaben der EVG sollen Betriebsräte bei DB Regio und bei nichtbundeseigenen Eisenbahnunternehmen ab Januar 2027 Dienstplänen die Zustimmung verweigern, wenn die Bundesregierung bis zum Jahresende nicht handelt. Die Gewerkschaft verbindet diesen Schritt ausdrücklich mit der Erwartung spürbarer Folgen für den Zugbetrieb.
Ein bereits beschlossener flächendeckender Streik ist das allerdings nicht. Ebenso wenig steht fest, dass der Regionalverkehr ab Januar bundesweit zum Erliegen kommen würde. Die Ankündigung zielt zunächst auf die betriebliche Mitbestimmung bei Dienstplänen – und genau dort liegt ihre Brisanz.
EVG setzt bei Dienstplänen an
Betriebsräte haben bei Beginn, Ende und Verteilung der Arbeitszeit ein gesetzlich verankertes Mitbestimmungsrecht. Dazu gehört nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung auch die konkrete Ausgestaltung von Dienstplänen und die Zuordnung von Beschäftigten zu diesen Plänen.
Für Verkehrsunternehmen ist das ein sensibler Punkt. Regionalzüge fahren nach eng getakteten Personal- und Umlaufplänen. Können Dienstpläne nicht wie vorgesehen umgesetzt werden, entsteht erheblicher organisatorischer Druck. Welche betrieblichen Konsequenzen daraus tatsächlich folgen würden, hängt jedoch vom jeweiligen Unternehmen, den zuständigen Betriebsräten und möglichen weiteren Verfahren ab.
Das Wichtigste zusammengefasst
Die EVG erhöht im Streit um den Schutz von Zugbegleitern den Druck auf die Bundesregierung. Sollte das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 nicht vorankommen, könnten Betriebsräte ab Januar 2027 Dienstplänen im Regionalverkehr die Zustimmung verweigern.
- Was ist passiert?
- Nach Angaben der EVG sollen Betriebsräte bei DB Regio und bei nichtbundeseigenen Eisenbahnunternehmen ab Januar 2027 Dienstplänen die Zustimmung verweigern, wenn die Bundesregierung bis zum Jahresende nicht handelt.
- Was bedeutet das?
- Ein bereits beschlossener flächendeckender Streik ist das allerdings nicht.
- Was ist bestätigt?
- Bei DB Regio wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 989 Übergriffe auf Beschäftigte registriert.
- Was ist noch offen?
- Konkrete Auswirkungen auf einzelne Bundesländer, Strecken oder Verkehrsunternehmen sind noch nicht benannt.
Die EVG formuliert ihre Drohung deutlich. Gewerkschaftschef Martin Burkert hat für den Fall ausbleibender Fortschritte angekündigt, den Betrieb im Januar lahmzulegen. Die offizielle Linie der Gewerkschaft beschreibt als konkretes Mittel jedoch zunächst die Verweigerung der Zustimmung zu Dienstplänen.
Für Fahrgäste ist diese Unterscheidung entscheidend: Es gibt bislang weder festgelegte Streiktage noch veröffentlichte Listen betroffener Linien. Auch konkrete Zugausfälle im Regionalverkehr sind derzeit nicht angekündigt.
Gewalt gegen Zugbegleiter bleibt der Ausgangspunkt
Hinter der Eskalation steht eine seit Monaten verschärfte Debatte über die Sicherheit von Zugbegleitern und anderem Bahnpersonal. Besondere Aufmerksamkeit erhielt das Thema nach dem tödlichen Angriff auf den Zugbegleiter Serkan Çalar Anfang Februar 2026 während einer Fahrscheinkontrolle in einem Regionalzug.
Der Fall führte zu einem bundesweiten Sicherheitsgipfel. Bahnunternehmen, Politik und Arbeitnehmervertreter diskutierten anschließend zusätzliche Schutzmaßnahmen für Beschäftigte. Dazu zählen Bodycams, mehr Personal in bestimmten Zügen, größere Kontrollgruppen und technische Systeme für schnellere Notrufe.
Wie hoch die Belastung im Regionalverkehr inzwischen ist, zeigen aktuelle Zahlen des Bundesverkehrsministeriums. Bei DB Regio wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 989 Übergriffe auf Beschäftigte registriert. Darunter waren 781 Fälle einfacher Körperverletzung, 185 versuchte Körperverletzungen und 22 Fälle schwerer Körperverletzung.
Auch die Deutsche Bahn hatte für das Jahr 2025 eine hohe Zahl von Vorfällen gemeldet. Konzernweit wurden 3.264 gewalttätige Angriffe einschließlich Versuchen auf Beschäftigte registriert. Rund 70 Prozent der Betroffenen gehörten zum Zugbegleitpersonal.
Bodycams, Doppelbesetzung und Schutzwesten
Die Sicherheitsdebatte hat bereits konkrete Maßnahmen ausgelöst. DB Regio setzt unter anderem auf freiwillig getragene Bodycams. Nach Angaben der Deutschen Bahn konnten rund 6.000 Kundenbetreuer im Nahverkehr Mitte 2026 grundsätzlich auf diese Technik zurückgreifen, etwa 1.800 Geräte befanden sich im Bestand.
Daneben kommen sogenannte Prio-Rufe, Doppelbesetzungen auf ausgewählten Verbindungen, größere Prüfgruppen und in bestimmten Fällen Stichschutzwesten zum Einsatz. Die Maßnahmen sollen Beschäftigte schützen und im Ernstfall schneller Unterstützung ermöglichen.
Der EVG reicht das nicht. Sie fordert darüber hinaus mehr Sicherheitspersonal, zusätzliche Polizeipräsenz und verbindlichere Schutzstandards. Auch bei Vergaben im Regionalverkehr sollen Sicherheitsaspekte nach dem Willen der Gewerkschaft stärker berücksichtigt werden.
Wie angespannt die Situation aus Sicht vieler Beschäftigter ist, zeigt eine EVG-Sicherheitsumfrage unter mehr als 4.000 Mitgliedern im Kundenkontakt. Zwei Drittel berichteten von einem zunehmenden Unsicherheitsgefühl. Rund die Hälfte gab an, bereits körperliche Angriffe erlebt zu haben, 85 Prozent nannten verbale Übergriffe. Die Zahlen stammen aus einer Mitgliederbefragung der Gewerkschaft und sind keine repräsentative Erhebung unter sämtlichen Bahnbeschäftigten.
Der eigentliche Streit dreht sich um das Strafrecht
Im Zentrum des aktuellen Konflikts steht nicht allein die betriebliche Sicherheit, sondern vor allem die Frage, wie schnell die Bundesregierung den strafrechtlichen Schutz von Bahnbeschäftigten ausweitet.
Ein Referentenentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens liegt bereits seit Ende 2025 vor. Die EVG fordert, Bahnbeschäftigte stärker einzubeziehen und das Vorhaben noch 2026 in den Bundestag einzubringen.
Damit ist die Lage differenzierter, als es die scharfe Tonlage der Gewerkschaft zunächst vermuten lässt. Bundesregierung und Bahn haben seit dem tödlichen Angriff durchaus Maßnahmen auf den Weg gebracht. Der aktuelle Konflikt entzündet sich vor allem daran, dass die EVG beim Strafrecht schnellere und weitergehende Schritte verlangt.
Ob härtere Strafen allein für mehr Sicherheit bei Zugbegleitern sorgen können, ist umstritten. Der Deutsche Richterbund hat darauf hingewiesen, dass zusätzliche Strafverschärfungen nur begrenzte präventive Wirkung entfalten könnten. Auch die Gewerkschaft der Polizei äußerte Zweifel daran, dass höhere Strafandrohungen für sich genommen ausreichen, um Gewalt im Bahnverkehr nachhaltig zurückzudrängen.
Damit verlaufen zwei Debatten parallel. Die eine betrifft den unmittelbaren Schutz im Arbeitsalltag: mehr Personal, technische Hilfsmittel, Doppelbesetzung und schnellere Unterstützung. Die andere betrifft das politische Signal durch das Strafrecht.
Noch keine konkreten Folgen für einzelne Regionen
Für den Regionalverkehr ist derzeit vor allem eines wichtig: Konkrete Auswirkungen auf einzelne Bundesländer, Strecken oder Verkehrsunternehmen sind noch nicht benannt. Die EVG spricht von DB Regio und nichtbundeseigenen Eisenbahnen, hat aber bislang keine Liste veröffentlicht, welche Betriebsräte sich tatsächlich an einer möglichen Verweigerung der Dienstpläne beteiligen würden.
Auch für einzelne Regionen lassen sich deshalb derzeit keine belastbaren Prognosen treffen. Ein bundesweiter Stillstand des Regionalverkehrs ist ebenso wenig gesichert wie ein normaler Betrieb im Januar 2027.
Die entscheidenden Wochen liegen nun vor der Bundesregierung. Kommt das geforderte Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 voran, könnte die angekündigte Eskalation ausbleiben. Bleibt der Fortschritt aus, will die EVG den Konflikt auf die betriebliche Ebene verlagern.
Aus einer Sicherheitsfrage wird ein Machtkampf um den Regionalverkehr
Die Ausgangsfrage bleibt der Schutz von Zugbegleitern. Doch aus der Debatte über Bodycams, Übergriffe und Sicherheitspersonal ist inzwischen ein handfester politischer Konflikt geworden.
Die EVG hat ein konkretes Ultimatum formuliert und mit der Dienstplangestaltung einen Hebel gewählt, der den Regionalverkehr empfindlich treffen könnte. Ob daraus tatsächlich Zugausfälle oder größere Einschränkungen entstehen, ist noch offen. Sicher ist nur: Je näher das Jahresende rückt, desto stärker wird sich entscheiden, ob der Streit am Verhandlungstisch bleibt – oder Anfang 2027 im Bahnalltag der Fahrgäste ankommt.





















