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Rheinquerung Karlsruhe

Zweite Rheinbrücke Karlsruhe: Bund macht Weg für nächste Planungsphase frei

Breiter Fluss mit Straßenbrücke und angedeuteter zweiter Rheinbrücke als modernes Verkehrsbauwerk.
Symbolbild: KI-generiert. Die geplante zweite Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth ist nach der Zustimmung des Bundes zu den überarbeiteten Planungsunterlagen einen Schritt weiter.

Die zweite Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth ist nach Jahren der Planung und juristischen Auseinandersetzungen einen entscheidenden Schritt weiter. Der Bund hat den überarbeiteten Planungsunterlagen zugestimmt, nun können die ergänzenden Baurechtsverfahren beginnen. Doch wer auf einen baldigen Baustart hofft, muss sich weiter gedulden: Vollständiges Baurecht gibt es noch nicht – und auch einen verbindlichen Termin für den Baubeginn nennt bislang keine zuständige Behörde.

Karlsruhe, 21. September 2026. Es ist eines jener Verkehrsprojekte, die die Region schon so lange beschäftigen, dass jede neue Nachricht zunächst nach Durchbruch klingt. Die zweite Rheinbrücke Karlsruhe soll eine zusätzliche Straßenverbindung über den Rhein schaffen und die stark belastete bestehende B10-Querung entlasten. Geplant, gestritten und geklagt wird darüber seit Jahren. Nun hat das Vorhaben tatsächlich eine wichtige Hürde genommen.

Das Bundesverkehrsministerium hat am 15. September den überarbeiteten Planungsunterlagen aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zugestimmt. Beide Länder können damit die notwendigen ergänzenden Baurechtsverfahren einleiten. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums rückt das Baurecht für die zweite Rheinbrücke damit näher.

Das ist mehr als ein politisches Signal. Eine Baufreigabe ist es trotzdem nicht.

Zweite Rheinbrücke Karlsruhe: Was Berlin jetzt tatsächlich entschieden hat

Der Unterschied ist entscheidend. Der Bund hat nicht den sofortigen Bau der zweiten Rheinbrücke freigegeben, sondern die überarbeiteten Planungsunterlagen akzeptiert. Damit ist eine Voraussetzung geschaffen, um das Baurecht weiter voranzutreiben.

Die neue Rheinquerung ist rund 1,4 Kilometer nördlich der bestehenden Brücke vorgesehen. Das eigentliche Brückenbauwerk soll nach Angaben des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz etwa 650 Meter lang werden. Die Gesamtmaßnahme reicht jedoch weit darüber hinaus: Zum Projekt gehören weitere Straßenabschnitte und Ingenieurbauwerke auf beiden Seiten des Rheins.

Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist das Vorhaben als „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Auch finanziell handelt es sich längst nicht nur um einen Brückenbau. Das Bundesverkehrsministerium veranschlagt für die Gesamtmaßnahme derzeit rund 475 Millionen Euro. Davon sollen etwa 149 Millionen Euro auf die Rheinbrücke selbst entfallen. Finanziert werden soll das Bundesstraßenprojekt vom Bund.

Warum das Baurecht noch immer nicht vollständig vorliegt

Die lange Vorgeschichte erklärt, weshalb die Zustimmung aus Berlin zwar wichtig ist, die Bagger aber nicht unmittelbar anrollen können. Schon 2017 lagen Planfeststellungsbeschlüsse für das Projekt vor. Es folgten jedoch juristische Auseinandersetzungen, die Änderungen an der Planung notwendig machten.

Auf baden-württembergischer Seite endeten die Verfahren mit dem BUND und der Stadt Karlsruhe 2020 durch Vergleiche. Ein weiteres Verfahren mit Philippsburg wurde 2021 ebenfalls mit einem Vergleich abgeschlossen.

Auf der rheinland-pfälzischen Seite stellte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 2019 bei einem Teil der Planung einen Rechtsmangel fest. Die betreffende Entscheidung wurde anschließend vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Die Konsequenz: Teile der Planung mussten überarbeitet und ergänzt werden.

Genau an diesem Punkt setzt die aktuelle Entscheidung aus Berlin an. Mit der Zustimmung zu den geänderten Unterlagen können Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nun die ergänzenden Verfahren betreiben. Der Weg zum vollständigen Baurecht ist damit kürzer geworden, abgeschlossen ist er nicht.

Das Wichtigste in Kürze

Der Bund hat den überarbeiteten Planungsunterlagen für die zweite Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth zugestimmt. Damit können ergänzende Baurechtsverfahren beginnen, ein verbindlicher Baustart steht aber weiterhin nicht fest.

Was ist passiert?
Das Bundesverkehrsministerium hat am 15. September den überarbeiteten Planungsunterlagen aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zugestimmt.
Was bedeutet das?
Beide Länder können damit die notwendigen ergänzenden Baurechtsverfahren einleiten.
Was ist noch offen?
Ein offizielles Startdatum existiert nicht.
Was gilt konkret?
Vor dem ersten Spatenstich müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Stand:

Die Planung der Rheinbrücke wurde verändert

Die Überarbeitung betrifft nicht allein juristische oder technische Einzelheiten. In der aktuellen Planung ist auf der neuen Rheinbrücke auch ein Geh- und Radweg vorgesehen. Dieser soll an die bestehenden Radwegenetze beider Länder angebunden werden.

Hinzu kommen Änderungen an der Radwegeführung entlang der bestehenden B10 sowie Anpassungen bei technischen Details der Brücke und bei den vorgesehenen Pfeilerstandorten. Das Projekt, über das jetzt entschieden wird, unterscheidet sich damit in wichtigen Punkten von früheren Planungsständen.

Wann beginnt der Bau der zweiten Rheinbrücke?

Das dürfte für Pendler und Anwohner die entscheidende Frage sein. Eine belastbare Antwort gibt es derzeit nicht.

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz macht deutlich, dass verlässliche Aussagen über Baubeginn und Bauzeit noch nicht möglich sind. Vor dem ersten Spatenstich müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Für die Gesamtmaßnahme braucht es vollziehbares Baurecht. Hinzu kommen notwendige naturschutzfachliche Maßnahmen, der Grunderwerb und die Bereitstellung der erforderlichen Bundesmittel.

Dass der jüngste Schritt Erwartungen weckt, zeigt die Reaktion aus dem benachbarten Landkreis Germersheim. Landrat Martin Brandl hält einen Baubeginn noch in diesem Jahrzehnt für möglich. Mehr ist daraus derzeit allerdings nicht abzuleiten. Seine Aussage ist eine politische Einschätzung, kein behördlich festgelegter Bauzeitplan.

Ein offizielles Startdatum existiert nicht. Ebenso wenig gibt es derzeit einen belastbaren Fertigstellungstermin für die zweite Rheinbrücke Karlsruhe.

Die bestehende Rheinbrücke ist seit Jahrzehnten stark belastet

Warum Bund und Länder das Projekt weiter vorantreiben, zeigt ein Blick auf die bestehende Verbindung. Die heutige Rheinbrücke wurde 1966 für den Verkehr freigegeben. Nach Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe war ursprünglich eine Belastung von rund 32.000 Fahrzeugen pro Tag prognostiziert worden. Inzwischen nutzen demnach rund 80.000 Fahrzeuge täglich die Querung.

Die Verbindung ist eine zentrale Verkehrsachse zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Entsprechend weit reichen die Folgen, wenn der Verkehr auf der bestehenden B10 ins Stocken gerät oder die Verbindung eingeschränkt wird.

Die zweite Rheinbrücke soll deshalb eine zusätzliche Straßenverbindung schaffen und die vorhandene Querung entlasten. Mit einer weiteren Rheinquerung würde zudem eine Alternative zur bestehenden Verbindung entstehen. Wie stark einzelne Straßen und Stadtteile davon profitieren oder zusätzlich belastet werden, hängt allerdings auch davon ab, wie der Verkehr auf Karlsruher Seite weitergeführt wird.

Für Karlsruhe endet das Projekt nicht am Rheinufer

Gerade dieser Punkt ist für die Stadt entscheidend. Eine neue Brücke allein beantwortet noch nicht die Frage, wohin der zusätzliche Verkehr anschließend fließt.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant deshalb die B36/B293-Querspange zur zweiten Rheinbrücke. Sie ist als eigenes Straßenprojekt zu betrachten und nicht mit dem eigentlichen Brückenbau gleichzusetzen. Verkehrlich hängen beide Vorhaben dennoch eng zusammen.

Die Stadt Karlsruhe untersucht gemeinsam mit dem Regierungspräsidium mögliche Be- und Entlastungswirkungen, insbesondere für Neureut und Knielingen. Dort geht es um eine Frage, die für die Akzeptanz des Gesamtprojekts wesentlich ist: Wie verändert eine zusätzliche Rheinquerung die Verkehrsströme im Karlsruher Nordwesten?

Die Zustimmung des Bundes zu den überarbeiteten Brückenplänen beantwortet diese lokale Verkehrsfrage nicht abschließend. Sie bringt zunächst das Baurechtsverfahren für die Rheinquerung weiter voran.

Warum bei den Kosten unterschiedliche Zahlen auftauchen

Auch die Kosten des Projekts sorgen leicht für Missverständnisse. Entscheidend ist, welche Teile der Planung in eine Summe eingerechnet werden. Die aktuelle Angabe des Bundesverkehrsministeriums liegt für die Gesamtmaßnahme bei rund 475 Millionen Euro. Für das eigentliche Brückenbauwerk werden davon rund 149 Millionen Euro angesetzt.

Deutlich niedrigere Zahlen aus früheren Planungsständen oder Berichten lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres mit den heutigen Gesamtkosten vergleichen. Mal geht es um das Brückenbauwerk, mal um einzelne Abschnitte, mal um die komplette Straßenbaumaßnahme.

Für den aktuellen Stand ist die Abgrenzung wichtig: Die zweite Rheinbrücke Karlsruhe ist kein isoliertes Bauwerk über den Fluss, sondern Bestandteil eines größeren länderübergreifenden Straßenprojekts.

Der Durchbruch ist greifbarer geworden – aber noch nicht erreicht

Nach Jahren der Planungen, Gerichtsverfahren und Überarbeitungen hat die zweite Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth einen substanziellen Schritt nach vorn gemacht. Die Zustimmung des Bundes schafft die Grundlage dafür, die ergänzenden Baurechtsverfahren einzuleiten. Das Projekt bleibt im „Vordringlichen Bedarf“, der Bund steht als Finanzier hinter der Bundesstraßenmaßnahme.

Der entscheidende Unterschied bleibt dennoch bestehen: Berlin hat die überarbeitete Planung gebilligt, nicht den sofortigen Baustart. Vollziehbares Baurecht für die Gesamtmaßnahme muss erst geschaffen werden. Weitere Voraussetzungen – vom Grunderwerb bis zu naturschutzfachlichen Maßnahmen und der konkreten Mittelbereitstellung – kommen hinzu.

Damit ist die zweite Rheinbrücke Karlsruhe heute näher an einer Realisierung als vor diesem Beschluss. Ob tatsächlich noch vor 2030 gebaut wird, lässt sich daraus nicht ableiten. Für einen Termin müssen zunächst die nächsten Verfahren abgeschlossen werden. Erst dann wird aus dem neuen Signal aus Berlin eine konkrete Perspektive für die Baustelle am Rhein.

Quellen

  1. B 293: Baurecht für die zweite Rheinbrücke rückt in greifbare NäheBundesverkehrsministerium
  2. B 293 – Zweite Rheinbrücke Wörth–KarlsruheLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
  3. B 293, Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und WörthRegierungspräsidium Karlsruhe
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